Gesundheit

Pflegegrad 1: Voraussetzungen und Leistungsansprüche

8. November 2022 von Clara - 6 Minuten Lesezeit

Pflegegrad 1: Voraussetzungen und Leistungsansprüche

Der Pflegegrad 1 ist die erste und somit niedrigste Stufe der insgesamt fünf Pflegegrade. Sie möchten wissen, wer diesen Pflegegrad beantragen kann und auf welche Leistungen Anspruch besteht? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Wann bekommt man den Pflegegrad 1?

Den Pflegegrad 1 bekommen Personen, die unter einer “geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit” leiden. Konkret handelt es sich also um Personen, die die Herausforderungen des Alltags nicht mehr vollständig alleine bewältigen können und aus diesem Grund Hilfe benötigen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Gesundheitszustand stabil ist, aber bereits erste Alterserscheinungen auftauchen.

Was ist ein Pflegegrad?
Der Pflegegrad misst die Pflegebedürftigkeit einer Person. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, wobei der Pflegegrad 1 die niedrigste Pflegebedürftigkeit ausdrückt. Personen, die einen Pflegegrad haben und somit pflegebedürftig sind, haben Anspruch auf bestimmte Leistungen.

Damit betroffene Personen einen Pflegegrad 1 erhalten, müssen sie einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit bei ihrer Pflegekasse einreichen. Die Pflegekasse beauftragt in solch einem Fall einen Gutachter, der zum Antragsteller nach Hause kommt, um die betroffene Person hinsichtlich ihrer Pflegebedürftigkeit zu untersuchen. Anschließend spricht der Gutachter eine Empfehlung aus und die Pflegeversicherung erteilt den Pflegegrad 1.

Um den Pflegegrad 1 zu bekommen, muss nicht konkret ein Antrag auf diesen Pflegegrad gestellt werden. Stattdessen wird ein allgemeiner Antrag auf Pflegegrad gestllet und der Gutachter entscheidet anschließend welcher Grad erteilt werden soll.

Welche Leistungen gibt es beim Pflegegrad 1?

Personen mit einem Pflegegrad 1 haben Anspruch auf eine Reihe von Leistungen. Diese Leistungen sollen sie bei der Bewältigung der Alltagsherausforderungen unterstützen. Da Personen mit einem Pflegegrad 1 noch weitestgehend selbstständig sind, haben sie auf weniger Leistungen Anspruch als beispielsweise Personen mit einem Pflegegrad 2 oder mehr.

Beispielsweise besteht kein Anspruch auf Pflegegeld oder Kurzzeitpflege.

Weitere Informationen
Sie interessieren sich für die Leistungen der Pflegeversicherung und möchten mehr darüber erfahren? Dann lesen Sie unseren Artikel zu diesem Thema.
Pflegegrad 1: Voraussetzungen und Leistungsansprüche

Bei einem Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf die folgenden Leistungen:

  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Mit dem Entlastungsbetrag stehen Pflegebedürftigen monatlich 125 € zur Verfügung, die sie beispielsweise für einen Alltagsbegleiter oder eine Haushaltshilfe investieren können.
  • Pflegehilfsmittel: Mit monatlich 40 € können Pflegebedürftige Hilfsmittel wie beispielsweise Desinfektionsspray oder Handschuhe kaufen.
  • Hausnotruf: Die monatlichen 25,50 € können Pflegebedürftige in die Anschaffung und Instandhaltung eines Hausnotrufsystems investieren. So können sie in Notfällen einfach den Notdienst erreichen.
  • Wohnraumanpassung: Die einmalig ausgezahlten 4.000 € sind für die Wohnraumanpassung gedacht.Wird beispielsweise eine Ranke für den Eingang ins Haus benötigt oder soll das Badezimmer barrierefrei umgebaut werden?
  • Wohngruppenzuschuss: Dieser monatlich 214 € hohe Zuschuss richtet sich an pflegebedürftige Menschen, die sich dazu entschieden haben, gemeinsam mit anderen pflegebedürftigen Menschen leben zu wollen. Beispiel für einen solche Wohngruppe ist die Senioren WG.

Bekommt man eine Haushaltshilfe bei einem Pflegegrad 1?
Personen, die einen Pflegegrad 1 haben, haben keinen direkten Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Stattdessen können sie die Betreuungs- und Entlastungsleistungen für die Einstellung einer Haushaltshilfe investieren. Hierfür stehen ihnen monatlich 125 € zur Verfügung.
Pflegegrad 1 Leistungen
Leistungsart Leistungshöhe
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 €/ Monat
Pflegehilfsmittel 40 €/ Monat
Hausnotruf 25,50 €/ Monat
Wohnraumanpassung 4.000 €/ einmalig
Wohngruppenzuschuss 214 €/ Monat

Welche Geldleistungen gibt es für Angehörige beim Pflegegrad 1?

Personen mit einem Pflegegrad 1, sind noch größtenteils selbständig und werden aus diesem Grund oftmals zu Hause von Angehörigen gepflegt. Pflegende Angehörige erhalten hierfür zwar keinen Lohn, können aber dennoch bestimmte Leistungen für sich in Anspruch nehmen.

Beispielsweise kann die Betreuungs- und Entlastungsleistung als eine Art Entlohnung eingesetzt werden. Zudem können pflegende Angehörige kostenlose Pflegekurse belegen. Hier lernen sie, wie sie sich richtig um die pflegebedürftige Person kümmern. Benötigen sie weitere Unterstützung, so können sie sich an eine kostenlose Beratungsstelle richten. Während dieser Gespräche können die Betroffenen sich mit Pflegekräften austauschen.

Weitere Informationen
Sie möchten mehr über das System der Pflegeversicherung erfahren? Dann lesen Sie unsere Artikel zum Thema private und gesetzliche Pflegeversicherung.

Pflegegrad 1: Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Pflegegrad 1: Voraussetzungen und Leistungsansprüche

Um einen Pflegegrad 1 zu bekommen, muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung eingereicht werden. Hierfür müssen keine spezifischen Voraussetzungen erfüllt werden. Hat eine Person das Gefühl, nicht mehr vollkommen selbstständig zu sein, so kann sie bzw. ein Angehöriger einen formlosen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse einreichen.

Nachdem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, schickt diese einen Gutachter zu dem Antragsteller nach Hause. Für Personen, die gesetzlich versichert sind, kommt ein Gutachter vom Medizinischen Dienst (MD). Für Personen, die privat versichert sind, ist er von Medicproof. Der Gutachter untersucht die Person, stellt ihr Fragen und beobachtet, wie sie mit Alltagsaufgaben zurechtkommt. Hierbei werden folgende Kategorien berücksichtigt:

  • Selbstversorgung (40%): Kann der Antragsteller sich selbstständig waschen, pflegen und ernähren?
  • Mobilität (10 Prozent): Kann der Antragsteller sich ohne Hilfe und Probleme bewegen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5%): Kann der Antragsteller sich örtlich und zeitlich orientieren? Ist er fähig, sich problemlos zu verständigen?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5%): Benötigt der Antragsteller aufgrund von psychischen Problemen Hilfe?
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%): Hat der Antragsteller gesundheitliche Probleme? Kann er damit selbstständig umgehen?
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15%): Kann der Antragsteller seinen Alltag selber gestalten und den Kontakt zu anderen Personen aufrechterhalten?

Diese Kategorien sind wiederum in mehrere Unterkategorien unterteilt. Für jede dieser Unterkategorien vergibt der Gutachter Punkte, die anschließend entsprechend ihrer Gewichtung zusammengerechnet werden. Je höher das Ergebnis und somit die Punktzahl ist, desto höher ist auch der Pflegegrad.

Für den Pflegegrad 1 darf die Gesamtpunktzahl nicht niedriger als 12,5 und nicht höher als 27 Punkte sein: Liegt das Ergebnis der Begutachtung unter dieser Punktzahl, so wird kein Pflegegrad erteilt. Liegt das Ergebnis darüber, so gibt es einen höheren Pflegegrad.

Basierend auf dem Ergebnis des Gutachterverfahrens entscheidet die Pflegeversicherung, ob der Pflegegrad 1 erteilt werden soll. Der Antragsteller wird zeitnah über die Entscheidung informiert. Ist er mit dem Ergebnis nicht zufrieden, so hat er 4 Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen.

Weitere Informationen
Sie möchten mehr über die einzelnen Pflegegrade und die damit verbundenen Leistungen erfahren? Dann lesen Sie unsere Artikel zum Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.
Weitere häufig gestellte Fragen

Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.


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