Gesundheit

Wie hilft der Pflegedienst pflegebedürftigen Menschen?

14. Oktober 2022 von Clara - 7 Minuten Lesezeit

Wie hilft der Pflegedienst pflegebedürftigen Menschen?

Der Pflegedienst hilft Personen, die aufgrund einer schweren Krankheit, nach einem Unfall oder einfach im Alter Hilfe benötigen. Welche Aufgaben der Pflegedienst genau übernimmt und wie dieser Gesundheitsservice finanziert werden kann, erfahren Sie bei Dein Hilfexpert.

Was macht ein Pflegedienst?

Ein Pflegedienst ist ein Dienstleistungsunternehmen, das verschiedene Leistungen im Bereich der Pflege anbieten. Die wohl bekannteste Leistung ist die sogenannte ambulante Pflege. Hier werden pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörige von einer ausgebildeten Fachkraft bei der häuslichen Pflege unterstützt. So können Menschen, die gewisse Aufgaben im Alltag nicht mehr alleine meistern können, weiterhin zu Hause leben.

In vielen Fällen werden die pflegebedürftigen Personen von Angehörigen zu Hause gepflegt. Der Pflegedienst unterstützt diese Angehörigen, weist sie in bestimmte Aufgabenbereiche ein und übernimmt andere, um allen Beteiligten den Alltag zu erleichtern.

Um die Leistungen des Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen, muss dieser beauftragt werden. Im Rahmen eines Pflegevertrages wird zwischen den Parteien festgelegt, welche Aufgaben der Pflegedienst übernehmen und wie regelmäßig die Fachkraft zu der pflegebedürftigen Person nach Hause kommen soll.

Welche Aufgabenbereiche übernimmt der Pflegedienst?

Wie hilft der Pflegedienst pflegebedürftigen Menschen?Pflegedienste bieten meist ein breites Spektrum an Pflegeleistungen an. Beispiele für diese Leistungen sind:

  • Die körperbezogenen Pflegemaßnahmen beziehen sich auf jegliche körperbezogene Routineaufgaben, die eine pflegebedürftige Person nicht mehr alleine bewältigen kann. Hierzu gehört beispielsweise die Körperpflege, das An- und Ausziehen, aber auch die Unterstützung beim Essen oder bei der Mobilität.
  • Die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen beziehen sich auf die Alltagsgestaltung der pflegebedürftigen Person. So können diese von den Fachkräften des Pflegedienstes beispielsweise zum Einkaufen oder zu Arztterminen begleitet werden.
  • Die häusliche Krankenpflege bezieht sich auf die medizinische Versorgung des Pflegebedürftigen. Das Fachpersonal kann beispielsweise die Verabreichung von Medikamenten oder das Wechseln von Verbänden übernehmen.
  • Die hauswirtschaftliche Unterstützung bezieht sich auf die Haushaltsführung. So kann der Pflegedienst die betroffenen Personen beispielsweise beim Sauberhalten der Wohnung unterstützen.
  • Die Pflegeberatung richtet sich an die Angehörigen der pflegebedürftigen Person. Diese können vom Pflegedienst bezüglich der alltäglichen Aufgaben beraten werden. Zudem können sie bei der Antragstellung für bestimmte Finanzhilfen Unterstützung erhalten.

Personen, die den Pflegedienst beauftragen möchten, müssen sich vorab im Klaren darüber sein, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen möchten und dies vorab mit dem entsprechenden Pflegedienst abklären. Denn nicht alle Pflegedienste bieten alle Pflegeleistungen an. So sind einige Pflegedienste beispielsweise auf bestimmte Bereich spezialisiert und können daher andere Leistungen nicht anbieten.

Der Ambulante Intensivpflegedienst
Einige Pflegedienste sind beispielsweise auf die Intensivpflege spezialisiert. Hier werden Personen unterstützt, die schwerstpflegebedürftig sind und den ganzen Tag über professionelle Pflege benötigen. In solch einem Fall kümmert sich die Fachkraft ausschließliche um die pflegebedürftige Person.

Beispiel: Was macht eine Haushaltshilfe vom Pflegedienst?

Ein Pflegedienst kann beispielsweise eine sogenannte hauswirtschaftliche Unterstützung anbieten. Pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen werden also bei Bedarf bei der Haushaltsführung unterstützt. Zu den Aufgaben, die von dem Pflegedienst übernommen werden, gehören beispielsweise:

  • Tätigkeiten im Haushalt, wie z.B. das Putzen der Wohnung, das Kochen der Mahlzeiten und das Waschen der Wäsche.
  • Tätigkeiten außerhalb des Hauses, wie z.B. das Erledigen von Einkäufen oder die Pflege des Gartens.
  • Unterstützende Tätigkeiten, wie z.B. das Ausführen der Haustiere.

Was kostet der Pflegedienst?

Die Kosten für den Pflegedienst sind von den ausgeführten Leistungen und von der Häufigkeit der Ausführung dieser Leistung abhängig. Die Leistungen werden in bestimmte Punktwerte übersetzt, denen wiederum jeweils ein Wert in Euro zugeteilt wird. Wie hoch der Punktwert ist, wird zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse ausgemacht. Man spricht hier von sogenannten Vergütungsverträgen.

Aufgrund der unterschiedlichen Vergütungsverträge, gibt es zwischen den Pflegediensten preisliche Unterschiede. Personen, die auf der Suche nach einem passenden Pflegedienst sind, sollten demnach mehrere Kostenanschläge einholen, um die Preise miteinander zu vergleichen. Pflegedienste bieten hierfür Leistungs- und Preislisten an.

Wichtig
Vergewissern Sie sich immer, dass der von Ihnen gewählte Pflegedienst seine Leistungen über Pflegekasse abrechnen darf. Andernfalls kann es sein, dass die entstandenen Kosten nicht von der Pflegekasse übernommen werden.

Wie hilft der Pflegedienst pflegebedürftigen Menschen?Nachdem sich die betroffenen Personen für einen Pflegedienst entschieden haben und mit ihm über die benötigten Leistungen und die Häufigkeit der Erbringung dieser Leistungen gesprochen haben, erhalten sie einen Kostenvoranschlag von dem Pflegedienst. Hiermit können sie nun überprüfen, ob bzw. bis zu welcher Höhe diese Kosten von der Pflegekasse übernommen werden. Erst danach wird der Vertrag abgeschlossen.

Beispiel: Eine Seniorin benötigt zweimal wöchentlich Hilfe bei der Haushaltsführung. Der von ihr beauftragte Pflegedienst hat hierbei folgendes Punktesystem:

  • Einkaufe: 50 Punkte
  • Putzen der Wohnung: 100 Punkte

Pro Woche kommen in diesem Fall 300 Punkte zusammen. Im Monat sind das 1200 Punkte. Der zuständige Pflegedienst hat in seinem Vergütungsvertrag mit der Pflegekasse festgelegt, dass pro Punkt 0,10 € berechnet werden. Im vorliegenden Fall fallen demnach monatlich Kosten von 120 € an.

Welche Zuschüsse gibt es für den Pflegedienst?

Die Kosten für den Pflegedienst können in bestimmten Fällen von der Versicherung übernommen werden. Welche Versicherung die Kosten übernimmt ist von der jeweiligen Situation abhängig:

  • Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten sobald es sich um Leistungen der häuslichen Krankenpflege handelt. Dies ist dann der Fall, wenn die Pflegedienst vom Arzt verordnet wurde. Dies betrifft beispielsweise Personen, die nach einer Operation zu Hause versorgt werden müssen.
  • Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten sobald die pflegebedürftige Personen einen sogenannten Pflegegrad 2 bis 5 hat.
  • Das Sozialamt übernimmt die Kosten für Menschen, die “Hilfe zur Pflege” erhalten.
Achtung
Personen, die weder einen Pflegegrad, noch eine Verordnung von ihrem Arzt haben, müssen die Kosten für den Pflegedienst selber tragen. Auch Personen, die Leistungen in Anspruch nehmen, die nicht von der jeweiligen Versicherung genehmigt wurden, müssen die zusätzlichen Kosten selber zahlen.

Zuschüsse für Personen mit Pflegegrad

Pflegedienste werden in den meisten Fällen von Personen in Anspruch genommen, die einen Pflegegrad haben. Denn bereits ab dem Pflegegrad 2, haben Personen einen Anspruch auf sogenannte Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung. Diese decken die Kosten des Pflegedienstes.

Ein Pflegegrad drückt das Maß an Pflegebedürftig einer Person aus und berechtigt sie zu gewissen Pflegeleistungen. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, die ausdrücken wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Welcher Pflegegrad einer Person zusteht wird von einem Gutachter, im Auftrag der Pflegeversicherung bestimmt.

Auf wie viel Pflegesachleistungen eine Person Anspruch hat, ist von der jeweiligen Pflegestufe abhängig. Personen mit der Pflegestufe 2 haben beispielsweise Anspruch auf 724 €. Bei Personen mit der Pflegestufe 5 sind es bereits 2.095 €.

Weitere Informationen
Sie möchten mehr über die einzelnen Pflegegrade und die Leistungen der Pflegeversicherung erfahren? Bei Dein Hilfexpert finden Sie alles Wissenswerte zu diesen Themen.

Für das Jahr 2022 wurde die Pflegeleistungen um 5 Prozent erhöht:

Anspruch auf Pflegesachleistungen
Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Pflegestufe 4 Pflegestufe 5
2022 / 724 € 1.363 € 1.693 € 2.095 €
2021 / 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Sonderregelung für die Pflegestufe 1
Wie aus der vorliegenden Tabelle hervorgeht, haben Personen mit der Pflegestufe 1 keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Sie erhalten jedoch den sogenannte Entlastungsbetrag. Diesen dürfen sie für sogenannte Grundpflege einsetzen. Das sind beispielsweise Maßnahmen zur Körperpflege und zur mobilisierten Hilfe, die von einem Pflegedienst übernommen werden können.

Was kann man tun, wenn die Kosten nicht übernommen werden?

Haben Personen keinen Pflegegrad, keinen ärztlichen Verweis und auch keinen Anspruch auf “Hilfe zur Pflege”, so müssen sie die Kosten für den Pflegedienst selber übernehmen. Auch Personen, die von der Kranken- bzw. Pflegeversicherung oder dem Sozialamt unterstützt werden, müssen die Kosten zahlen, die über den erstatteten Betrag hinausgehen. Ist dies der Fall, so können die (zusätzlichen) Kosten allerding von der Steuer abgesetzt werden.

Dies betrifft Angehörige einer pflegebedürftigen Person, die diese häuslich und unentgeltlich pflegen. Man spricht hier von Pflegepauschbetrag, der das zu versteuernde Einkommen je nach Pflegegrad des Angehörigen verringert:

Pflegepauschbetrag
Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
600 € 1.100 € 1.800 € 1.800 €
Weitere häufig gestellte Fragen

Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.


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