Die Lebenserwartung der Menschen in Deutschland steigt. Dies hat selbstverständlich eine Vielzahl positiver Auswirkungen auf die Lebensqualität der Deutschen. Doch steigen mit der Lebenserwartung auch die Fälle von Menschen, die sich nicht mehr selbst versorgen können. Um diesen Menschen zu helfen, hat die Bundesregierung eine sogenannte Pflegeversicherungspflicht eingeführt. Welche Rolle die Pflegeversicherung im deutsche Gesundheitssystem spielt und was diese Versicherung konkret für die Menschen tut, erfahren Sie bei Dein Hilfexpert.
Inhaltsübersicht
Was ist die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung schützt die Menschen der Bundesrepublik vor dem Risiko der Pflegebedürftigkeit. Konkret bedeutet das, dass die Versicherten im Falle von Pflegebedürftigkeit finanziell abgesichert sind.
In diesem Zusammenhang wird zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung unterschieden. Die gesetzliche Pflegeversicherung, auch soziale Pflegeversicherung genannt, wurde im Jahr 1995 eingeführt und ist im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt. Auch die privaten Pflegeversicherung ist im SGB XI geregelt und zwar im § 23 SGB XI.
Wer ist pflegeversichert?
Versicherungspflichtig sind alle Personen, die Mitglied einer privaten oder einer gesetzlichen Pflegeversicherung sind. Im Regelfall sind die Krankenversicherten bei der gleichen Versicherung kranken- und pflegeversichert.
Personen, die gesetzlich versichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung inbegriffen. Sie müssen hierfür keinen separaten Antrag stellen. Hiervon betroffen sind beispielsweise Angestellte und Arbeiter.
Auch privat versicherte Persone, müssen eine Pflegeversicherung haben. Sie müssen ihre Versicherung allerdings separat abschließen. Ansteller der Sachleistung tritt zudem die sogenannte Kostenerstattung. Das bedeutet, dass Versicherungsleistungen erst einmal aus eigener Tasche bezahlt werden müssen und anschließend von der Versicherung zurückgezahlt werden.
Sonderregelungen gibt es für Personen, die familienversichert bzw. Teil der Privatversicherung einer anderen Person sind. Die betrifft beispielsweise unterhaltsberechtigte Kinder, Ehegatten etc., deren monatliches Gesamteinkommen nicht über 470 € liegt. Diese Personen sind nicht nur automatisch Teil der Krankenversicherung, sondern auch der Pflegeversicherung der pflichtversicherten Person. Sie müssen demnach keinen extra Beitrag zahlen.
Pflegeversicherung Beitrag: Wie viel zahlen die Versicherten?
Bei der sozialen Pflegeversicherung ist der zu zahlende Beitrag von dem Gehalt des Versicherten abhängig. Der Beitragssatz für das Jahr 2022 liegt bei 3,05 Prozent für Personen mit Kindern. Kinderlose Menschen müssen 3,4 Prozent ihres Bruttoeinkommens einzahlen. Von diesem Prozentsatz übernimmt der Arbeitnehmer die Hälfte des Beitrags ohne den Kinderlosenzuschlag. Das sind 1,525 Prozent.
Pflegeversicherung Beitragssatz 2022 | ||
Arbeitnehmer mit Kindern | Arbeitnehmer ohne Kinder | |
Gesamtbeitrag | 3,05 % | 3,4 % |
Beitrag Arbeitgeber | 1,525 % | 1,525 % |
Beitrag Arbeitnehmer | 1,525 % | 1, 875 % |
Beitragspflicht für kinderlose Menschen
Seit dem Jahr 2005 müssen alle kinderlosen Mitglieder der Pflegeversicherung den Kinderlosenzuschlag zahlen, Dieser wurde Anfang 2022 von 0,25 Prozent auf 0,35 Prozent erhöht. Die Gründe für die Kinderlosigkeit spielen hierbei grundsätzlich keine Rolle. Dennoch gibt es einige Ausnahmefälle bei denen die Versicherten den Extrabeitrag nicht zahlen müssen. Hierzu gehören:
- Personen, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden.
- Personen, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen.
- Menschen mit Behinderung, die nicht eigenständig beitragspflichtiges Mitglied der sozialen Pflegeversicherung sind.
Wer ist auf die Leistungen der Pflegeversicherung angewiesen?
Mit der steigenden Anzahl an älteren Personen in Deutschland, steigt auch die Anzahl der Personen, die auf Pflege angewiesen werden. Denn mit dem Alter steigt die statistische Wahrscheinlichkeit auf fremde Hilfe angewiesen. Doch auch junge Menschen, die beispielsweise Opfer eines schweren Unfalls waren, können pflegebedürftig sein.
Wer Pflegebedürftig ist und auf welche Unterstützung die betroffene Person eine Anspruch hat, wird mit dem sogenannten Pflegegrad bestimmt. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Festgestellt werden diese auf Antrag von medizinischen Fachpersonal, das im Namen der Versicherung handelt. Erkennt die Versicherung den festgestellten Pflegegrad an, so stehen der Person verschiedene Unterstützungen zur Verfügung.
Pflegeversicherung Leistungen: Was leisten die Versicherungen eigentlich?
Pflegebedürftigen Menschen stehen eine Reihe von verschiedenen Formen der Pflege zur Verfügung. Welche sie davon nutzen, ist von ihrer Pflegebedürftigkeit und von ihren eigenen Wünschen abhängig. So gibt es sowohl die Möglichkeit der ambulanten Pflege, als auch die Möglichkeit der Pflege im Heim.
Leistungen bei der ambulanten Pflege
Menschen, die sich dazu entscheiden trotz Pflegebedürftigkeit weiterhin Zuhause leben zu möchten, können eine finanzielle Unterstützung für die sogenannte ambulante Pflege erhalten. Zu dieser finanziellen Unterstützung gehören beispielsweise:
- Pflegegeld: Diese Leistung richtet sich an Personen, die gerne von einem Angehörigen oder einem Freund betreut werden möchten. Die Höhe des Pflegegeldes ist von dem Pflegegrad abhängig und kann frei eingesetzt werden. Meist dient es als eine Art der Anerkennung für die pflegende Person.
- Pflegekurse für Angehörige: Es ist nicht immer selbstverständlich, dass eine Person von einem Angehörigen verpflegt wird. Denn neben Zeit, spielen auch die Kompetenzen der Person eine Rolle. Aus diesem Grund übernimmt die Pflegeversicherung in bestimmten Situationen die Kosten für die Pflegekurse für Angehörige.
- Pflegedienste und Sachleistungen: Selbstverständlich ist es aber auch möglich einen ambulanten Pflegedienst zu beanspruchen. In solch einem Fall wird die pflegebedürftige Person Zuhause von Pflegepersonal versorgt. Welchen Umfang diese Pflege annimmt, ist auch hier von dem Pflegegrad abhängig.
- Urlaubs- und Krankheitsvertretung: Die Pflegeversicherung übernimmt auch die Kosten für eine Vertretung, sollte der Pflegende im Urlaub oder krank sein. Dies gilt sowohl für Personen, die von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, als auch Persone, die von Angehörigen bzw. Freunden gepflegt werden.
Leistungen bei der Pflege im Heim
Auch Personen, die sich dazu entscheiden in ein Pflegeheim zu gehen, haben Anspruch auf Pflegeleistungen, wenn die Versicherung einen Pflegegrad anerkannt hat. Zu diesen Leistungen gehören unter anderem:
- Vollstationäre Versorgung: Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten bei einer vollstationären Versorgung. In welcher Höhe die Kosten übernommen werden, ist von dem Pflegegrad abhängig. Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass nicht die gesamten Kosten übernommen werden und der Gepflegte oftmals noch einen Eigenanteil zahlen muss.
- Teilstationäre Versorgung: In einigen Fällen möchten die Betroffenen nicht vollstationär versorgt werden, sondern nur an gewissen Momenten am Tag. Dies kann beispielsweise nachts sein.
Zusatzversicherung
Die Höhe der von der Pflegeversicherung erbrachten Leistung, ist wie bereits erwähnt von dem Pflegegrad abhängig. Dennoch sollte bedacht werden, dass die Pflegeversicherung nur die Grundversorgung übernimmt und diese nicht grundsätzlich mit den tatsächlichen Pflegekosten übereinstimmt.
Um sich im Fall der Pflegebedürftigkeit keine Sorgen um das Geld machen zu müssen, kann es daher empfehlenswert sein eine sogenannte Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Beispiele solcher Pflegezusatzversicherungen sind: