Gesundheit

Pflegegrad 2: Voraussetzungen und Leistungsansprüche

8. November 2022 von Clara - 5 Minuten Lesezeit

Pflegegrad 2: Voraussetzungen und Leistungsansprüche

Der Pflegegrad 2 kann von Personen beantragt werden, die hilfsbedürftig sind und Unterstützung im Alltag benötigen. Sie möchten wissen, unter welchen Voraussetzungen der Pflegegrad erteilt wird und welche Leistungen in Anspruch genommen werden können? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Frage.

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Der Pflegegrad 2 ist einer von insgesamt fünf Pflegegraden. Er wird Personen zugewiesen, die “in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt sind” und aus diesem Grund Unterstützung bei der Bewältigung der Alltagsaufgaben und der Förderung ihrer Gesundheit benötigen. Diese erhalten sie in Form von Geldleistungen, die ihnen monatlich zur Verfügung gestellt werden und für spezifische Pflegeleistungen eingesetzt werden können.

Pflegegrad 2 Zeitaufwand
Anfang 2017 lösten die Pflegegrade die sogenannten Pflegestufen ab. Seither ist das Maß der Selbstständigkeit und nicht der Zeitaufwand der Pflege entscheidend. Es gibt für den Pflegegrad 2 also keinen festgelegten Zeitaufwand, der entscheidend dafür ist, ob der Pflegegrad erteilt wird oder nicht.

Beispiel: Der Pflegegrad 2 kann beispielsweise dann zugewiesen werden, wenn die pflegebedürftige Person unter einer leichten Demenz leidet und aus diesem Grund im Alltag auf Hilfe angewiesen ist. Die Person bringt z.B. zeitliche Abmachungen durcheinander oder vergisst, ihre Medikamente einzunehmen.

Weitere Informationen
Sie möchten mehr über die einzelnen Pflegegrade und die damit verbundenen Leistungen erfahren? Dann lesen Sie unsere Artikel zum Pflegegrad 1, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.

Welche Pflegegrad 2 Leistungen gibt es?

Pflegegrad 2: Voraussetzungen und LeistungsansprücheIm Gegensatz zu Personen mit einem Pflegegrad 1, haben Personen ab einem Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und vollstationäre Pflege. Personen mit einem Pflegegrad 2 haben konkret Anspruch auf die folgenden Leistungen:

  • Pflegegeld: Diese Leistung richtet sich an Personen, die zuhause von Angehörigen gepflegt werden. Die monatlichen 316 € können beispielsweise als Einkommensausgleich für die pflegende Person oder für die Besorgung von Hilfsmitteln eingesetzt werden.
  • Pflegesachleistungen: Diese Leistung richtet sich an Personen, die zuhause von einem Pflegedienst betreut werden. Mit den monatlich 724 € soll dieser Dienst finanziert werden.
  • Tages- und Nachpflege: Die monatlich 689 € werden zusätzlich zum Pflegegeld an Personen ausgezahlt, die zuhause von Angehörigen gepflegt werden. Diese Leistung kann bei Bedarf für teilstationäre Pflege eingesetzt werden.
  • Kurzzeitpflege: Jährlich können bis zu 1.774 € eingesetzt werden, wenn eine pflegebedürftige Person beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt intensivere Pflege benötigt. Mithilfe der Leistung kann ein zeitlich begrenzter Aufenthalt im Pflegeheim finanziert werden.
  • Verhinderungspflege: Pflegende Angehörige, die beispielsweise in den Urlaub fahren möchten oder krank sind, können jährlich bis zu 1.612 € erhalten, um sich vertreten zu lassen.
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Mit dem Entlastungsbetrag stehen Pflegebedürftigen monatlich 125 € zur Verfügung, die sie beispielsweise für einen Alltagsbegleiter oder eine Haushaltshilfe investieren können.
  • Pflegehilfsmittel: Mit monatlich 40 € können Pflegebedürftige Hilfsmittel wie beispielsweise Desinfektionsspray oder Handschuhe kaufen.
  • Hausnotruf: Die monatlichen 25,50 € können Pflegebedürftige in die Anschaffung und Instandhaltung eines Hausnotrufsystems investieren. So können sie in Notfällen einfach den Notdienst erreichen.
  • Wohnraumanpassung: Die einmalig ausgezahlten 4.000 € sind für die Wohnraumanpassung gedacht.Wird beispielsweise eine Ranke für den Eingang ins Haus benötigt oder soll das Badezimmer barrierefrei umgebaut werden?
  • Wohngruppenzuschuss: Dieser monatlich 214 € hohe Zuschuss richtet sich an pflegebedürftige Menschen, die sich dazu entschieden haben, gemeinsam mit anderen pflegebedürftigen Menschen leben zu wollen. Beispiel für einen solche Wohngruppe ist die Senioren-WG.
Personen, die zuhause gepflegt werden, können die Pflege durch Angehörige und einen Pflegedienst miteinander kombinieren. In solch einem Fall können sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Das Pflegegeld wird in solch einem Fall jedoch nicht vollständig ausgezahlt. Vielmehr verringert sich das Pflegegeld um den Prozentsatz der genutzten Pflegesachleistungen.

Wie viel Geld gibt es beim Pflegegrad 2?

Die Leistungen für pflegebedürftige Personen werden von der Pflegeversicherung ausgezahlt. Grundsätzlich gibt es für alle Personen mit Pflegegrade die gleichen Leistungen, lediglich die Höhe der ausgezahlten Beträge unterscheidet sich. Personen mit einem Pflegegrad 2 erhalten beispielsweise monatlich 316 € Pflegegeld, während Personen mit einem Pflegegrad 3 für die gleiche Leistung monatlich 545 € erhalten.

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Finanzhilfenrechner
Pflegegeld 2: Leistungen und Höhe der Leistungen
Leistungsart Leistungshöhe (monatlich)
Pflegegeld 316 €
Pflegesachleistung 724 €
Tages- und Nachtpflege 689 €
Kurzzeitpflege 1.774 € (jährlich)
Verhinderungspflege 1.612 € (jährlich)
Vollstationäre Pflege 770 €
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 €
Pflegehilfsmittel 40 €
Hausnotruf 25,50 €
Wohnraumanpassung 4.000 € (einmalig)
Wohngruppenzuschuss 214 €
Pflegegrad 2: Voraussetzungen und Leistungsansprüche

Wann bekommt man den Pflegegrad 2?

Um den Pflegegrad 2 zu bekommen, muss vorerst ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Ein Antrag kann grundsätzlich von jedem Versicherten eingereicht werden, der das Gefühl hat, pflegebedürftig zu sein und Hilfe im Alltag zu benötigen.

Nachdem der formlose Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, schickt diese einen Gutachter zum Antragsteller nach Hauser. Dieser Gutachter beurteilt, ob der Antragsteller pflegebedürftig ist und wie hoch diese Pflegebedürftigkeit ist. Hierfür vergibt er Punkte in sechs festgelegten Kategorien.

Für Personen, die gesetzlich versichert sind, kommt der Gutachter vom Medizinischen Dienst. Der Gutachter für privat Versicherte kommt von Medicproof. In beiden Fällen handelt es sich um medizinisches Fachpersonal, das die Person hinsichtlich ihrer Selbstständigkeit untersucht und befragt.

Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit werden folgende Kategorien berücksichtigt:

  • Selbstversorgung (40%): Kann der Antragsteller sich selbstständig waschen, pflegen und ernähren?
  • Mobilität (10 Prozent): Kann der Antragsteller sich ohne Hilfe und Probleme bewegen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5%): Kann der Antragsteller sich örtlich und zeitlich orientieren? Ist er fähig, sich problemlos zu verständigen?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5%): Benötigt der Antragsteller aufgrund von psychischen Problemen Hilfe?
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%): Hat der Antragsteller gesundheitliche Probleme? Kann er damit selbstständig umgehen?
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15%): Kann der Antragsteller seinen Alltag selber gestalten und den Kontakt zu anderen Personen aufrechterhalten?

Diese Kategorien sind wiederum in mehrere Unterkategorien unterteilt. Für jede dieser Unterkategorien vergibt der Gutachter Punkte, die anschließend entsprechend ihrer Gewichtung zusammengerechnet werden. Je höher das Ergebnis und somit die Punktzahl ist, desto höher ist auch der Pflegegrad. Für den Pflegegrad 2 muss die Punktzahl zwischen 27 und 47,5 Punkten liegen.

Weitere häufig gestellte Fragen

Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.


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