Gesundheit

Pflegende Angehörige: Wie wird man unterstützt?

14. Oktober 2022 von Camille - 7 Minuten Lesezeit

Pflegende Angehörige: Wie wird man unterstützt?

Pflegende Angehörige, also Personen, die einen nahestehenden Menschen zu Hause pflegen, können verschiedene Leistungen von der Pflegeversicherung und vom Staat beantragen. Sie möchten wissen, welche finanziellen Leistungen das genau sind? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Pflegende Angehörige: Welche Entlastungsangebote gibt es?

Pflegende Angehörige müssen oftmals eine Vielzahl von Aufgaben gleichzeitig bewältigen. Denn neben der Pflege des Angehörigen stehen meist der Beruf, die Familie und die anderen Probleme des Alltags. Damit die Betroffenen nicht unter der Last dieser Aufgaben zusammenbrechen und ihre eigene Gesundheit gefährden, stehen ihnen verschiedene Entlastungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Was versteht man unter pflegende Angehörige?
Pflege Angehörige sind Personen, die sich freiwillig und somit unentgeltlich um eine nahestehende pflegebedürftige Person kümmern. Hierbei kann es sich sowohl um die Eltern, Freunde oder gar die Kinder handeln. Voraussetzung ist, dass der Angehörige einen sogenannten Pflegegrad hat. Dieser Pflegegrad misst die Pflegebedürftigkeit der Person und kann zwischen 1 und 5 betragen.

Reha und Kur für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, eine Reha oder gar eine Kur in Anspruch zu nehmen. Hierfür wendet sich die betroffene Person an ihren Hausarzt. Dieser hilft nicht nur dabei die passende Reha bzw. Kur zu finden, sondern unterstützt auch bei der Stellung des Antrags. Dieser muss je nach Situation bei der zuständigen Kranken- bzw. Rentenkasse gestellt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Reha und Kur?
Bei einer Kur handelt es sich um eine präventive Maßnahme. Das bedeutet, dass die Kur der Festigung der Gesundheit dient. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der Reha um Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Person ist also bereits krank und soll mithilfe der Maßnahme genesen.

Während des Reha- bzw. Kuraufenthaltes, kann der pflegende Angehörige die sogenannte Verhinderungspflege beantragen. Hierbei handelt es sich um eine Leistung der Pflegeversicherung, die sich explizit an pflegebedürftige Personen richtet, die zu Hause gepflegt werden und deren pflegende Angehörige zeitweise verhindert sind. Die Verhinderungspflege dient dazu, die Pflege in diesem Zeitraum abzusichern.

Wichtig
Die Verhinderungspflege kann für 6 Wochen im Jahr beantragt werden, und zwar sowohl für Kur- und Rehaaufenthalte, als auch im Krankheitsfall und bei regulärem Urlaub. Anspruch auf die Leistung in Höhe von jährlich 1.612 € haben Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2.

Urlaub für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige: Wie wird man unterstützt?Neben der Möglichkeit des Reha- bzw. Kuraufenthaltes, können pflegende Angehörige auch einen regulären Erholungsurlaub machen. Auch in solch einem Fall kann mit der Verhinderungspflege die Pflege in der Zwischenzeit abgesichert werden.

Eine weitere Möglichkeit ist der Urlaub gemeinsam mit dem pflegebedürftigen Angehörigen. Hier soll sich sowohl die pflegebedürftige als auch die pflegende Person erholen können. Für solche Fälle gibt es sogenannte Pflegehotels. Hier wird der Hotelservice mit der Pflege kombiniert. So gibt es in Pflegehotels beispielsweise Hilfsmittel wie Rollatoren zur Verfügung oder bietet sogar Betreuungsprogramme an.

Einige Pflegehotels sind auf bestimmte Pflegefälle spezialisiert. So gibt es beispielsweise Pflegehotels für Personen mit Demenz. Diese bieten eine fachlich kompetente Betreuung und eine Reihe von Erholungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Neben den Erholungsmöglichkeiten, können pflegende Angehörige sich auch Hilfe im Alltag suchen. So gibt es beispielsweise eine Reihe von Serviceangeboten, die von pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen werden können:

  • Alltagsbegleiter: Betreuungskräfte, die die pflegebedürftige Person im Alltag begleiten und die Pflegenden auf diese Weise entlasten. Zu den übernommenen Aufgaben gehören alltägliche Aktivitäten wie z.B. Spaziergänge und Gesellschaftsspiele.
  • Menübringdienst: Viele private Träger und Wohlfahrtsverbände bieten “Essen auf Rädern” an. Sie bringen den Menschen bereits fertig gekochte Gerichte nach Hause, so dass sie sie nur noch warm machen müssen.

In vielen Regionen werden zudem Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige angeboten. Hier treffen sich betroffene Personen und tauschen sich über die Schwierigkeiten im Alltag aus und geben sich gegenseitig Ratschläge.

Pflegende Angehörige: Welche finanzielle Unterstützung gibt es?

Das Pflegen von Angehörigen nimmt nicht nur Zeit in Anspruch, es ist für viele auch eine finanzielle Belastung. Personen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, müssen beispielsweise Hilfsmittel anschaffen und ggf. das Eigenheim barrierefrei umbauen. Zudem kann es je nach Pflegebedürftigkeit der Person schwierig sein, den Beruf und die Pflege miteinander zu vereinbaren.

Um Pflegende Angehörige finanziell zu entlasten, gibt es eine Reihe von Hilfe, die beantragt werden können. Diese Hilfen richten sich sowohl an Personen, die berufstätig sind, als auch an Personen, die den Angehörigen in Vollzeit pflegen.

Sonderurlaub für pflegende Angehörige

Bei Eintritt einer Pflegesituation können pflegende Angehörige einen Sonderurlaub nehmen. Hierbei handelt es sich um 10 Tage, in denen die betroffene Person Zeit hat, die Erstversorgung zu planen und sich um den Angehörigen zu kümmern. Während dieses Zeitraums hat die Person Anspruch auf das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld.

Auf den Sonderurlaub haben pflegende Angehörige einen gesetzlichen Anspruch. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber den Urlaubsantrag nicht ablehnen kann.

Das Pflegeunterstützungsgeld ist ein Lohnersatz, der dann beantragt werden kann, wenn aus tariflicher bzw. betrieblicher Sicht keine Entgeltfortzahlung vorgesehen ist. Die Höhe der Leistung orientiert sich am Gehalt der Person und muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Hierfür muss das von der Kasse zur Verfügung gestellte Formular ausgefüllt und abgeschickt werden.

Wichtig
Damit der Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld besteht, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Beispielsweise muss der Pflegefall akut sein und der Angehörige muss bereits als pflegebedürftig eingestuft worden sein.

Familienpflegezeit für pflegende Angehörige

Pflegende, die ihre Angehörigen länger als 6 Monate betreuen, haben einen Anspruch auf Teilzeit. Das bedeutet, dass sie 24 Monate lang ihren Beruf in Teilzeit ausüben und zudem als finanziellen Ausgleich ein zinsloses staatliches Darlehen aufnehmen können.

Während der Familienpflegezeit genießen die Betroffenen einen gesetzlich garantierten vollständigen Kündigungsschutz. Im Gegenzug müssen sie allerdings weiterhin 15 Stunden in der Woche arbeiten.

Wichtig
Der Anspruch auf die Familienpflegezeit besteht nur bei Betrieben mit mehr als 25 Mitarbeitern. Betriebe, die weniger Mitarbeiter haben, können frei entscheiden, ob sie pflegenden Angehörigen die Familienpflegezeit gewähren.

Versicherungszuschüsse für pflegende Angehörige

Während der Pflegezeit erhalten pflegende Angehörige Zuschüsse von der Pflegekasse für die jeweiligen Sozialversicherungen. Die Pflegekasse zahlt beispielsweise die Beiträge für die Rentenversicherung, unter der Voraussetzung, dass die Person mindestens 10 Stunden in der Woche der Pflege widmet. So kann der pflegende Angehörige auch während der Pflegezeit Rentenpunkte sammeln.

Zudem übernimmt die Rentenkasse die Beiträge für die Pflege- und Krankenversicherung. In der Unfallversicherung sind die Pflegenden automatisch kostenfrei versichert. Möchten sie allerdings auch von den Leistungen der Arbeitslosenversicherung profitieren, so müssen sie sich hier freiwillig versichern lassen und die Beiträge selbst zahlen.

Weitere Informationen
Personen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf eine Reihe von Leistungen der Pflegeversicherung. Einige dieser Leistungen sind auch für die pflegenden Angehörigen gedacht. Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie mehr über dieses Thema.

Camille ist seit Januar 2022 Redakteurin im Team von DeinHilfexpert und schreibt Artikel für den Ausbau des deutschen Servicebereichs. Sie absolviert derzeit ein duales Studium an der ISCOM Schule in Paris und im Unternehmen DeinHilfexpert.


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