Die private Pflegeversicherung ist die Pflegeversicherung der Privatversicherten. Sie möchten wissen welche Leistungen diese Versicherung erbringt, wie sie sich von der gesetzlichen Pflegeversicherung unterscheidet und wie hoch die Beiträge sind? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.
Inhaltsübersicht
Was ist eine private Pflegeversicherung?
Seit 1995 ist die Pflegeversicherung Teil des deutschen Gesundheitssystems und für alle in Deutschland lebenden Menschen Pflicht. Das gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat krankenversicherte Personen. Während gesetzlich Versicherte jedoch meist Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung sind, haben Privatversicherte ihre eigene Versicherung: die private Pflegeversicherung.
Die private Pflegeversicherung ist demnach die Pflegeversicherung für private Krankenversicherte. Wird ein privat Versicherter im Alter oder nach einem schweren Unfall pflegebedürftig, übernimmt die private Pflegeversicherung die Pflegekosten. In welchem Umfang sie die Pflegekosten übernommen werden, hängt vom Pflegegrad der Person ab. Dieser bestimmt zudem welche Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Unterschied gesetzliche und private Pflegeversicherung
Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung unterscheiden sich kaum von denen der gesetzlichen Versicherung und auch die Beiträge sind an die gesetzliche Pflegeversicherung angepasst. Dennoch unterscheiden sich die beiden Versicherungen bezüglich der Umsetzung der Leistung und der Berechnung der Beiträge.
Private Pflegeversicherungen basieren auf dem Prinzip des sogenannten Anwartschaftsdeckungsverfahren. Das bedeutet, dass die gezahlten Mitgliedsbeiträge eine Altersrückstellung bilden. Mitglieder einer privaten Pflegeversicherung sparen somit Versicherungsbeiträge an, die ihnen im Alter zurückerstattet werden können.
Ein weiterer Unterschied zwischen den beiden Systemen besteht bei der Übernahme der Pflegekosten. Während die gesetzliche Versicherung die Leistungen direkt zahlt, handelt die private Pflegeversicherung nach dem Prinzip der Pflegekostenerstattung. Der Versicherte muss die Kosten demnach vorerst selber zahlen und die Rechnung anschließend bei seiner Versicherung einreichen, die die Kosten daraufhin zurückerstattet.
Private Pflegeversicherung Beitrag: Was kostet die Versicherung?
Die Höhe des zu zahlenden Beitrags ist bei der privaten Pflegeversicherung von dem Alter und dem Gesundheitszustandes des Versicherten abhängig. Er wird demnach beim Eintritt in die Versicherung für jeden Versicherten individuell berechnet. Grundsätzlich gilt, je jünger und gesünder eine Person ist, desto geringer fällt der monatlich zu zahlenden Betrag aus.
Die private Pflegeversicherung kann den Beitrag jedoch nicht beliebig hoch setzen. Es gibt nämliche einen gesetzlich festgelegter Höchstsatz, der sich an der gesetzlichen Pflegeversicherung orientiert. Für das Jahr 2022 liegt dieser Höchstbetrag bei 147,54 € im Monat. Beihilfeberechtigte Beamte zahlen nur 73,77 € und hat Ehepartnern nur ein geringes Einkommen hat, liegt der gemeinsam Beitrag bei 150 Prozent des Höchstbeitrags.
In anderen Punkten gleicht sich das private System mit dem gesetzlichen. Beispielsweise haben auch Mitglieder der privaten Pflegeversicherung grundsätzlich Anspruch darauf, dass ihr Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags übernimmt. Auch sind Kinder bis zum Ende ihres 22. Lebensjahres beitragsfrei mitversichert. Studierend diese Kinder bzw. befinden sie sich in der Berufsausbildung, so gilt dies bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres.
Was zahlt die private Pflegeversicherung?
Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung unterscheiden sich kaum von denen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Personen, die Anspruch auf diese Leistungen haben möchten, müssen vorerst einen sogenannten Pflegegrad beantragen. Diesen Schritt kann grundsätzlich jeder unternehmen, der das Gefühl hat die Herausforderungen des Alltag nicht mehr alleine meistern zu können.
In solch einem Fall schickt Medicproof, der medizinische Dienst der privaten Versicherungsgesellschaften eine Gutachter zu dem Antragsteller nach Hause. Dieser Gutachter überprüft wie pflegebedürftig die Person ist und schickt seine Einschätzung an das entsprechende Versicherungsunternehmen. Wird der Pflegegrad genehmigt, so erhält der Versicherte die entsprechenden Leistungen.
Welche Leistungen genau in Anspruch genommen werden können und in welchem Umfang sie zurückerstattet werden, hängt von dem Pflegegrad ab. Beispielsweise hat eine Person mit einem Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Pflegegeld, dafür aber auf die Entlastungsleistung.
Zudem spielt eine Rolle, ob die Person zuhause oder in einem Heim gepflegt wird. Ab dem Pflegegrad 2 hat der Pflegebedürftige z.B. Anspruch auf Pflegesachleistung, wenn er zu Hause von Angehörigen gepflegt wird. Anspruch auf vollstationäre Pflege haben Personen, die ab einem Pflegegrad 2 in einem Heim gepflegt werden.
Höhe der Pflegeleistungen 2022 | |||||
Pflegeleistungen | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
Pflegegeld | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € | |
Pflegesachleistungen | 724 € | 1.363 € | 1.693 € | 2.095 € | |
Tages- und Nachtpflege | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € | |
Kurzzeitpflege | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | |
Verhinderungspflege | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | |
Vollstationäre Pflege | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € | |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € |
Hausnotruf | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € |
Wohnraumanpassung | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Wohngruppenzuschuss | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
Wer kann sich privat Pflegeversichern lassen?
In Deutschland gilt: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung. Dieser Grundsatz stellt sicher, dass jede Krankenversicherung ihren Mitglieder auch eine Pflegeversicherung anbietet. So ist grundsätzlich jeder, der Mitglied einer privaten Krankenversicherung ist, auch Mitglied einer privaten Pflegeversicherung und jeder, der bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist, auch bei einer gesetzlichen Pflegeversicherung.
Doch nicht nur Personen, die bereits privat krankenversichert sind, können Mitglied der privaten Pflegeversicherung werden. Auch Personen, die freiwillig gesetzlich versichert sind, können sich für die private Pflegeversicherung entscheiden. Sie haben hierfür drei Monate nach Beginn der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung Zeit. Ihre Entscheidung ist jedoch bindend und kann anschließend nur schwer rückgängig gemacht werden.