Sozial

Haushaltshilfe Krankenkasse: Kosten, Anspruch und Antrag

21. November 2022 von Camille - 7 Minuten Lesezeit

Haushaltshilfe Krankenkasse: Kosten, Anspruch und Antrag

Die Haushaltshilfe unterstützt Personen bei der Führung des Haushaltes und wird unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen. Sie möchten wissen, welche Voraussetzungen das sind und wie die Beantragung der sozialen Hilfe abläuft? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.

Was macht eine Haushaltshilfe der Krankenkasse?

Eine Haushaltshilfe der Krankenkasse übernimmt verschiedene Aufgaben im Haushalt des Versicherten, der sich aktuell nicht selbst um seinen Haushalt kümmern kann. Welche Aufgaben das genau sind, sind vom jeweiligen Haushalt und dem gesundheitlichen Zustand des Antragstellers abhängig. Typische Aufgaben sind beispielsweise:

  • Wohnung putzen
  • Wäsche waschen
  • Einkaufen gehen
  • Mahlzeiten zubereiten
  • Kinder betreuen
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Ist der Versicherte für einen längeren oder gar unbegrenzten Zeitraum nicht fähig seinen Haushalt zu führen, so kann eine dauerhafte Haushaltshilfe als Betreuungskraft eingestellt werden. Die Aufgaben dieser Betreungungskraft begrenzen sich dann nicht nur auf die Haushaltsführung, sondern gehen darüber hinaus. Beispielsweise hilft die Betreuungskraft der hilfsbedürftigen Person bei folgenden Aktivitäten:

  • Aufstehen und Zubettgehen
  • Körperpflege
  • An- und Ausziehen
  • Haushaltsaufgaben, z.B. Aufräumen und Putzen der Wohnung
Achtung
Eine Haushaltshilfe bzw. Betreuungskraft ist keine Pflegekraft. Sie ist demnach nicht für die medizinische Versorgung des Pflegebedürftigen zuständig. Dies beginnt bereits beim Verbandswechsel und reicht bis zur Medikamentenverabreichung.

Was kostet eine Haushaltshilfe?

Die Kosten für eine Haushaltshilfe sind von mehreren Faktoren abhängig. Zum einen kommt es selbstverständlich auf den Haushalt und die Aufgaben an:

  • Wie groß ist die Wohnung bzw. das Haus?
  • Welche Aufgaben soll die Haushaltshilfe konkret übernehmen?
  • Welchen Status hat die Haushaltshilfe?

Die Haushaltshilfe wird in der Regel nach Stunden bezahlt. Wie hoch der Stundenlohn ist, kommt neben den soeben aufgezählten Faktoren auch auf die Region an. So kostet eine Haushaltshilfe in Berlin im Schnitt zwischen 12 und 21 €, während sie in München zwischen 15 und 29 € kostet (Quelle: Recherche von Finanztip.de).

Wichtig
Neben der Kosten für die Haushaltshilfe, müssen zusätzlich die Kosten für Sozialabgabe und Steuern dazu gerechnet werden. somit liegen die Kosten für eine Haushaltshilfe in der Regel zwischen 22 und 35 € pro Stunde.

Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe der Krankenkasse?

Anspruch auf eine haushaltshilfe der Krankenkasse gibt es nur in bestimmten Situationen. Genau genommen sind es insgesamt drei Situationen, in denen eine solche Hilfskraft genehmigt wird:

  1. Eine Person ist aus medizinischen Gründen für einen begrenzten Zeitraum nicht fähig, sein unter zwölf Jahre altes bzw. behindertes Kind zu betreuen. Dies ist der Fall, wenn die betroffene Person beispielsweise im Krankenhaus ist.
  2. Dies gilt auch für Personen, die nach einer medizinischen Behandlung zwar wieder zu Hause sind, aber noch nicht fähig sind sich um den eigenen Haushalt bzw. die Betreuung der Kinder zu kümmern.
  3. Auch Schwangere, die aufgrund von Beschwerden, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen nicht fähig sind sich um den eigenen Haushalt zu kümmern, können eine Hilfskraft beantragen. Auch nach der Geburt kann diese Haushaltshilfe unter Umständen weiterhin übernommen werden.
Wichtig
Grundvoraussetzung ist immer, dass die beeinträchtigte Person für die Haushaltsführung verantwortlich ist und die Haushaltsaufgaben von keiner anderen Person übernommen werden können.

Beispiel: Eine Person kommt nach einer Krankenhausbehandlung nach Hause und kann aufgrund der Behandlung das Bett nicht verlassen. Kümmerte sich jedoch bereits vor dem Krankenhausaufenthalt eine andere Person, z.B. der Partner um die Haushaltsführung, so besteht kein Anspruch auf die Haushaltshilfe.

Für wie lange hat man Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Wie lange die Hilfskraft einen im Haushalt unterstützt, ist abhängig von der jeweiligen Situation. Oft muss im Einzelfall die genau Dauer entschieden werden. Die nachfolgenden Tabelle bietet jedoch einen Überblick über die Anspruchsdauer und die damit verbundenen Voraussetzungen.

Anspruch auf Haushaltshilfe
Situation Medizinische Aufenthalte Schwere Krankheit Schwangerschaft/ Geburt
Voraussetzung Person ist aus medizinischen Gründen nicht zu Hause Kind unter 12 Jahren oder mit Behinderung lebt im Haushalt der betroffenen Person Gesundheitliche Beeinträchtigung aufgrund einer schweren Krankheit Beschwerden im Zusammenhang mit der Schwangerschaft bzw. Der Geburt
Beispiel Aufenthalt im Krankenhaus nach einer Operation, z.B. Bandscheibenoperation Beeinträchtigungen nach einer Operation, z.B. künstliches Hüftgelenk Probleme nach einem Kaiserschnitt
Dauer Dauer des medizinischen Aufenthaltes Abhängig von der Krankheit, aber höchstens: 4 Wochen ohne Kind 26 Wochen mit Kind unter 12 Jahren oder mit Behinderung So lange wie es der Arzt für notwendig hält
Zuzahlung 10 Prozent, aber mindestens 5 € und höchstens 10 € (pro Tag) 10 Prozent, aber mindestens 5 € und höchstens 10 € (pro Tag) Keine Zuzahlung
Bei diesen Angaben handelt es sich um die gesetzlichen Vorgaben. Einige gesetzliche Krankenkassen weichen hiervon jedoch ab. Sie übernehmen beispielsweise die Kosten für die Haushaltshilfe für einen längeren Zeitraum oder übernehmen die Kosten auch dann, wenn die Kinder im Haushalt bereits älter als zwölf Jahre sind.

Wie kann eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantragt werden?

Personen, die die soeben aufgelisteten Voraussetzungen erfüllen, können bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf eine Haushaltshilfe einreichen. Anschließend muss eine Haushaltshilfe gefunden und selbstverständlich die Bezahlung geregelt werden.

Weitere Informationen
Sie möchten mehr über das Gesundheitssystem in Deutschland erfahren? Dann lesen Sie unsere Artikel zum Thema private und gesetzlich Krankenversicherung.

Haushaltshilfe Krankenkasse: Kosten, Anspruch und Antrag

Schritt 1: Antrag bei der Krankenkasse

Jede Krankenkasse stellt ihren Versicherten ein eigenes Antragsformular zur Verfügung. Dieses finden Sie oftmals auf der Internetseite der jeweiligen Krankenkassen. Ist dies nicht der Fall, so können Sie es telefonisch anfordern.

Sobald das Antragsformular vorliegt, können Sie dieses gemeinsam mit dem behandelnden Arzt ausfüllen. Hier muss beschrieben und begründet werden, wieso eine Haushaltshilfe notwendig ist. Zudem muss angegeben werden für wie viele Stunden am Tag die Haushaltshilfe benötigt wird.

Schritt 2: Organisation der Haushaltshilfe

Um die Organisation einer Hilfskraft, kümmert sich meist die Krankenkasse. Sie hat Verträge mit entsprechenden Dienstleistern, die auf Haushaltshilfe spezialisiert sind. Dennoch gilt bei der Organisation der Haushaltshilfe eine sogenannte Wahlfreiheit. Das bedeutet, dass sich der Betroffene auch dazu entscheiden kann, sich selbst auf die Suche nach einer passenden Person zu begeben.

Unabhängig davon, ob die Haushaltshilfe von der Person oder von der Krankenkasse gefunden wurde, ist wichtig, dass der Vertrag mit der Haushaltshilfe immer direkt mit der Krankenkasse geschlossen wird.

Familienmitglieder können nicht als Minijobber im Haushalt angemeldet werden. Sollen dennoch beispielsweise die Geschwister die Haushaltsführung übernehmen, so übernimmt die Krankenkasse ggf. die Fahrtkosten und den entstandenen Verdienstausfall.

Schritt 3: Bezahlung der Haushaltshilfe

Auch die Bezahlung der Haushaltshilfe erfolgt in den meisten Fällen direkt über die Krankenkasse. Allerdings gibt es in einigen Fällen eine sogenannte Zusatzzahlung. Diese müssen direkt an die Krankenkasse überwiesen werden. Hierfür werden Sie direkt von der Krankenkasse angesprochen.

Die Zusatzzahlung beträgt 10 Prozent der täglichen Einsatzkosten. Sie liegt mindestens bei 5 € und maximal bei 10 € pro Einsatztag.

Haushaltshilfe Krankenkasse: Kosten, Anspruch und Antrag

Beispiel: Vorgang bei Techniker Krankenkasse

Da es einige Unterschiede zwischen den verschiedenen Antragsverfahren gibt, soll im Folgenden auf das Beispiel der Techniker Krankenkasse (TK) eingegangen werden.

Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben Personen, die bei der Techniker Krankenkasse entweder:

  • ein Kind unter 14 Jahren oder mit Behinderung haben und beispielsweise aufgrund einer medizinischen Versorgung nicht zuhause sind oder häusliche Krankenpflege benötigen.
  • sich von einer medizinischen Behandlung erholen müssen.

Werden diese Voraussetzungen erfüllt, so können sich die betroffenen Personen telefonisch an die TK wenden. Hier erhalten Sie die entsprechenden Antragsunterlagen. Die TK kümmert sich im Anschluss um die Einstellung einer Haushaltshilfe. Ist es vor Ort nicht möglich die Haushaltshilfe durch eine Vertragsorganisation zu organisieren, so kann sich der Betroffene selber um die Organisation der Haushaltsführung kümmern.

Möchte der TK-Versicherte Verwandte bis zum zweiten Grad als Hilfskraft einstellen, übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten und Kosten für den Verdienstausfall für maximal zwei Monate in angemessener Höhe.

Grundsätzlich gilt, dass die Krankenkasse die Kosten für die Haushaltshilfe übernimmt. Der Versicherte muss allerdings eine sogenannte Zuzahlung leisten. Diese beträgt 10 Prozent der täglichen Einsatzkosten, beträgt jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €.

Wichtig
Für schwangere Frauen gelten besondere Regelungen. Wird eine Schwangere von Beschwerden über das übliche Maß hinaus geplagt, so kann sie eine Hilfskraft beanspruchen. Dies gilt auch für die Zeit nach den Entbindung. Für die Haushaltshilfe muss die Schwangere keine Zuzahlung leisten.
Weitere häufig gestellte Fragen

Camille ist seit Januar 2022 Redakteurin im Team von DeinHilfexpert und schreibt Artikel für den Ausbau des deutschen Servicebereichs. Sie absolviert derzeit ein duales Studium an der ISCOM Schule in Paris und im Unternehmen DeinHilfexpert.


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