Gesundheit

Wofür ist eigentlich die Pflegekasse zuständig?

14. Oktober 2022 von Camille - 6 Minuten Lesezeit

Wofür ist eigentlich die Pflegekasse zuständig?

Die Pflegekasse ist für die Leistungen der Pflegeversicherung zuständig. Sie möchten wissen welche Leistungen das sind, wer diese in Anspruch nehmen kann und welche Rolle die Pflegekasse überhaupt im deutschen Gesundheitssystem einnimmt? Dein Hilfexpert hat alle wissenswerten Informationen zu diesem Thema für Sie zusammengetragen.

Was ist eine Pflegekasse?

Das deutsche Gesundheitssystem sieht vor, dass alle Menschen Mitglied einer Kranken- und Pflegeversicherung sind. Aus diesem Grund bieten Krankenversicherungen stets auch eine Pflegeversicherung an. Die sogenannte Pflegekasse ist Träger dieser Pflegeversicherungen und somit für die Erbringung der Leistungen zuständig. Welche Leistungen das genau sind und wer Anspruch darauf hat, erklärt Ihnen Dein Hilfexpert im Folgenden.

Welche Pflegekasse ist zuständig?
In Deutschland können Sie ihre Krankenversicherung frei wählen. Allerdings sind Sie dann automatisch Mitglied der Pflegeversicherung, die zu der gewählten Krankenversicherung gehört. Welche Pflegekasse für Sie zuständig ist, hängt demnach von ihrer Krankenversicherung ab.

Was zahlt eine Pflegekasse?

Die Pflegeversicherung ist für pflegebedürftige Menschen zuständig. Das bedeutet, dass die Pflegekasse jegliche Leistungen im Pflegebereich übernimmt. Damit eine Person Anspruch auf die Leistungen der Pflegekasse hat, muss sie allerdings einen sogenannten Pflegegrad haben.

Unterschied zwischen der Kranken- und Pflegeversicherung
Ein wichtiger Unterschied zwischen der Kranken- und Pflegeversicherung ist, dass bei der Pflegeversicherung keine Kostendeckung besteht. Das bedeutet, dass nur ein Teil der Pflegekosten übernommen werden. Für den anderen Teil, müssen die betroffenen Personen selber aufkommen. Alternativ können sie eine sogenannte Pflegezusatzversicherung abschließen.

Der Pflegegrad ist die offizielle Anerkennung der Pflegebedürftigkeit. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Je höher der Pflegegrad ist, desto unselbstständiger ist die Person und auf desto höher finanzielle Leistungen hat sie Anspruch. Beispielsweise haben Personen mit dem Pflegegrad 1 keine Anspruch auf Pflegegeld, während Personen mit dem Pflegegrad 2 monatlich 316 € erhalten und Personen mit dem Pflegegrad 3 bereits 545 €.

Höhe der Pflegeleistungen 2022
Pflegeleistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld 316 € 545 € 728 € 901 €
Pflegesachleistungen 724 € 1.363 € 1.693 € 2.095 €
Tages- und Nachtpflege 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Kurzzeitpflege 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Vollstationäre Pflege 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 40 € bis zu 40 € bis zu 40 € bis zu 40 € bis zu 40 €
Hausnotruf 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 €
Wohnraumanpassung 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Wohngruppenzuschuss 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Wie sieht der Bescheid der Pflegekasse aus?
Sobald ein Antrag auf Pflegegrad genehmigt wird, erhält die Person einen Bescheid der Pflegekasse. In diesem Bescheid steht der genehmigte Pflegegrad, die Höhe der Leistungen auf die der Pflegebedürftige Anspruch hat und die Dauer, also der Zeitraum für den die Leistungen bewilligt werden.

Beispiel Pflegeleistung: das Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegekasse, auf das pflegebedürftige Personen ab dem Pflegegrad 2 Anspruch haben. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass diese Personen zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Mit dem Pflegegeld soll der Einsatz dieser privaten Pfleger entlohnt werden.

Pflegebedürftige und deren privaten Pfleger sind verpflichtet zweimal jährlich an Beratungstermine teilzunehmen. Diese werden von Fachkräften geleitet und dienen der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege.

Beispiel Pflegeleistung: die Pflegesachleistung

Wofür ist eigentlich die Pflegekasse zuständig?

Auch die Pflegesachleistung richtet sich ausschließlich an Personen ab dem Pflegegrad 2, die allerdings zuhause von einem Pflegedienst gepflegt werden. Mit diesem Zuschuss wird der Pflegedienst für seine Leistungen entlohnt. Hierzu gehören sowohl Aufgaben im Bereich der Grundpflege als auch im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung:

  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Unterstützung beim Ankleiden
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Einkäufe
  • Reinigung der Wohnung
Personen, die sowohl einen Pflegedienst als auch die Hilfe eines Privatpflegers in Anspruch nehmen, können eine Kombinationsleistung zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung beantragen. In solch einem Fall wird das Pflegegeld zwar gekürzt, aber dennoch können beide Leistungen in Anspruch genommen werden.

Beispiel Pflegeleistung: Betreuungs- und Entlastungsleistung

Bei der Betreuungs- und Entlastungsleistung handelt es sich um einen Betrag von 125 €, auf den pflegebedürftige Personen unabhängig von ihrem Pflegegrad Anspruch haben. Die monatlich ausgezahlte Leistung soll zur Entlastung des Pflegenden oder zur Förderung der Selbstständigkeit des Gepflegten eingesetzt werden. Beispielsweise kann sie für eine Unterstützung bei der Körperpflege investiert werden.

Es gibt die Möglichkeit den Entlastungsbetrag anzusparen. Wird er nämlich innerhalb eines Monats nicht aufgebraucht, so kann der (restliche) Betrag mit in den nächsten Monat genommen werden.

Beispiel Pflegeleistung: Wohnraumanpassung

Mit der Wohnraumanpassung soll Pflegebedürftigen der Alltag erleichtert werden. Hierfür erhalten sie unabhängig von ihrem Pflegegrad einen einmaligen Zuschuss von 4000 €, die sie zum Umbau ihrer Wohnung einsetzen können. Die Umbaumaßnahmen müssen allerdings eine der folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen die häusliche Pflege überhaupt ermöglichen.
  • Sie müssen die häusliche Pflege erleichtern.
  • Sie müssen dem Pflegenden eine selbstständige Lebensführung ermöglichen.

Pflegezusatzversicherung: Was tun, wenn die Pflegekasse nicht zahlt?

Die Pflegekasse nimmt, wie bereits erwähnt, keine Kostendeckung vor. Das bedeutet, dass es für anfallende Pflegekosten ausschließlich einen Zuschuss gibt. Ein Teil der Kosten müssen die Versicherten oftmals selber bezahlen.

Für die Kurzzeitpflege erhalten Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 einen jährlichen Zuschuss von 1.774 €. Hiermit können Sie kurzzeitige stationäre Aufenthalte finanzieren. Je höher jedoch der Pflegegrad ist, desto teurer ist die stationäre Pflege. Der Zuschuss ist demnach vor allem für Personen mit einem höheren Pflegegrad nicht ausreichend.
Wofür ist eigentlich die Pflegekasse zuständig?

Eine Möglichkeit die Zuschüsse der Pflegekasse aufzustocken, ist die sogenannte Pflegezusatzversicherung. Hierbei gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:

  1. Die Pflegerentenversicherung ist eine Lebensversicherung, die im Fall von Pflegebedürftigkeit des Versicherten, eine sogenannte Pflegerente zahlt. Die Höhe dieser Rente ist abhängig vom Pflegegrad und wird meist erst beim Pflegegrad 4 und 5 komplett ausgezahlt. Allerdings kann der Pflegebedürftige über das Rentengeld frei verfügen.
  2. Die Pflegekostenversicherung übernimmt die Pflegekosten, die von der Pflegekasse nicht gezahlt werden. Befindet sich eine Pflegebedürftiger beispielsweise in Kurzzeitpflege, so übernimmt die Pflegekostenversicherung jegliche Kosten, die über den 1.774 € liegen. Hierbei muss es sich allerdings nachweislich um Pflegekosten handeln. Verpflegungskosten sind beispielsweise meist nicht inbegriffen.
  3. Die Pflegetagegeldversicherung wird am häufigsten gewählt. Im Falle von Pflegebedürftigkeit erhält der Versicherte ein Tagegeld, dessen Höhe abhängig von seinem Pflegegrad ist. Über diesen festen Betrag kann er frei verfügen. Er kann das Geld demnach für Pflegekosten investieren oder für sein privates Vergnügen einsetzen.

Camille ist seit Januar 2022 Redakteurin im Team von DeinHilfexpert und schreibt Artikel für den Ausbau des deutschen Servicebereichs. Sie absolviert derzeit ein duales Studium an der ISCOM Schule in Paris und im Unternehmen DeinHilfexpert.


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