Gesundheit

Pflegewohngeld: Wie finanziert man seine Pflegeheimkosten?

8. November 2022 von Clara - 5 Minuten Lesezeit

Pflegewohngeld: Wie finanziert man seine Pflegeheimkosten?

Das Pflegewohngeld ist eine Leistung im Bereich der Gesundheit, auf die Pflegebedürftige in bestimmten Bundesländern und unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch haben. Sie möchten wissen, welche Bundesländer und welche Voraussetzungen das sind? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Was ist Pflegewohngeld?

Das Pflegewohngeld ist eine finanzielle Leistung, die pflegebedürftige Personen bei der Deckung der Pflegeheimkosten unterstützt. Denn die Kosten für die Vollstationäre Pflege sind oftmals sehr hoch und setzen sich aus den folgenden drei Teilen zusammen:

  • Kosten für die Pflege, d.h.Kosten für das Pflegepersonal und die Pflegemittel
  • Unterbringung und Verpflegung, d.h. Kosten für das Zimmer, die Mahlzeiten etc.
  • Investitionskosten des Pflegeheims, d.h. Kosten für die Instandhaltung des Gebäudes
Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für die Pflege. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie die Investitionskosten muss der Pflegebedürftige selber tragen.

Das Pflegewohngeld ist demnach ein Zuschuss, der die Investitionskosten ganz oder teilweise decken soll. Es hat demnach eine Doppelfunktion: Zum einen soll es den Pflegeheimen ermöglichen, ihre Versorgungsstrukturen instand zu halten und zum anderen soll es die Heimbewohner entlasten, die den Investitionsanteil kaum bzw. gar nicht selbst tragen können.

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Wer bekommt das Pflegewohngeld?

Das Pflegewohngeld bekommen Personen, deren Einkommen bzw. Vermögen nicht ausreicht, um die Investitionskosten des Pflegeheims zu tragen. Konkret betrifft dies Personen, deren Vermögen nicht mehr als 10.000 € (für Alleinstehende) bzw. 15.000€ (für Ehepartnern) beträgt. Zudem müssen diese Personen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Antragsteller muss pflegeversichert sein.
  • Der Antragsteller muss mindestens einen Pflegegrad 2 haben.
  • Der Antragsteller muss dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung aufgenommen worden sein, d.h., dass er vollstationär gepflegt wird.
Wie bekommt man einen Pflegegrad?
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen mit den Herausforderungen des Alltags überfordert sind, können einen Pflegegrad beantragen. Hierfür müssen sie sich an ihre Pflegekasse wenden, die eine Gutachter zu dem Antragsteller nach Hause schickt. Bestätigt dieser die Pflegebedürftigkeit der Person, so erhält der Antragsteller einen der fünf Pflegegrade, der ihm Anspruch auf bestimmte Leistungen freigibt.

Des Weiteren spielt es eine wichtige Rolle, wo der Antragsteller seinen regulären Wohnsitz hat. Denn das Pflegewohngeld gibt es ausschließlich in den folgenden drei Bundesländern:

  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Schleswig-Holstein
Achtung
Das Pflegewohngeld gab es zeitweise auch in den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen und Saarland. Hier wurde diese finanzielle Leistung allerdings abgeschafft.

Wie wird das Pflegewohngeld beantragt?

Das Pflegewohngeld kann sowohl von der pflegebedürftigen Person als auch von der Einrichtung beantragt werden, in der diese Person untergebracht ist. Wichtig ist in beiden Fällen, dass die Person, für die das Pflegewohngeld beantragt wird, die Voraussetzungen erfüllt.

Weitere Informationen
Sie interessieren sich für die Arbeit der Pflegeversicherung? Dann lesen Sie unsere Artikel über die gesetzliche und die private Pflegeversicherung.

Pflegewohngeld: Wie finanziert man seine Pflegeheimkosten?Das genaue Antragsverfahren bzw. die Stelle, bei der der Antrag gestellt werden muss, ist vom Bundesland abhängig, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Dennoch muss in der Regel ein Antragsformular ausgefüllt und die folgenden Nachweise eingereicht werden:

  • Bescheid der Pflegekasse bzgl. des Pflegegrads und der vollstationären Pflege
  • Einkommensnachweis der pflegebedürftigen Person und ggf. des Partners, z.B. erster Rentenbescheid und Rentenanpassungsmitteilung, Arbeitslosengeldbescheid
  • Vermögensnachweis, z.B. über Sparbücher, Lebensversicherungen und Immobilien
  • Auszüge aller Girokonten der vergangen drei Monate vor Heimaufnahme
  • Nachweis über verkauftes, übertragenes oder verschenktes Vermögen, z.B. Kaufverträge
Wichtig
Wenn die Antragstellung vom Pflegeheim übernommen wird, muss dieses eine Zustimmungserklärung der pflegebedürftigen Person vorlegen können. Diese ist oftmals bereits im Antragsformular enthalten.

Beispiel: Pflegewohngeld NRW beantragen

In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist entweder der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder der örtlich Träger, d.h. der Kreis bzw. die Stadt des Antragstellers für das Antragsverfahren des Pflegewohngeldes zuständig. In den meisten Fällen richtet sich der Antragsteller an den örtlichen Träger, denn der LVR ist nur in den folgenden Fällen zuständig:

  • Kriegsbeschädigte Kriegshinterbliebene des zweiten Weltkrieges
  • Opfer von DDR Unrecht
  • Opfer einer Gewalttat
  • Impfgeschädigte
  • Zivildienstgeschädigte
Personen, die nicht zu einer der soeben genannten Personengruppen gehören, müssen sich an ihre Stadt- bzw. Kreisverwaltung wenden. Hier finden Sie oftmals bereits auf der Website die notwendigen Informationen und Formulare.

Wie hoch ist das Pflegewohngeld?

Die Höhe des Pflegewohngeldes wird individuell berechnet und ist von mehreren Faktoren abhängig. Zu diesen Faktoren gehören:

  • Kosten des Pflegeheims: Wie hoch sind die Investitionskosten des jeweiligen Pflegeheims, die das Pflegewohngeld decken soll?
  • Einkommen und Vermögen: Wie hoch ist das Einkommen bzw. Vermögen der pflegebedürftigen Person? Wie hoch sind die Leistungen, die die pflegebedürftige Person von der Pflegeversicherung erhält? Wie hoch ist das Einkommen bzw. Vermögen des Ehepartners der pflegebedürftigen Person?

Pflegewohngeld: Wie finanziert man seine Pflegeheimkosten?

Beispiel:Eine pflegebedürftige Person mit dem Pflegegrad 3 ist in einem Pflegeheim untergebracht und möchte Pflegewohngeld beantragen. Die Pflegeheimkosten liegen monatlich bei 3000 € (1.900 € für Pflegekosten, 800 € für Unterkunft und Verpflegung und 300 € für Investitionskosten). Das monatliche Einkommen (zzgl. der Leistungen der Pflegeversicherung) dieser Person liegt bei 1.800 €. Hiervon wird im ersten Schritt der Einkommensüberhang berechnet, d.h. folgende Beträge werden vom Einkommen abgezogen:

  • 800 € für Unterkunft und Verpflegung
  • 738 € für die Pflegekosten, die nicht von der Pflegekasse übernommen werden (1.900 – 1.262 € für den Pflegegrad 3)
  • 200 € für weitere anfallende Kosten, z.B. Taschengeld und Bekleidungspauschale

Nach Abzug all dieser Kosten bleiben der Person 62 € übrig. Diese Summe wird nun von den Investitionskosten des Pflegeheims abgezogen, d.h. 300 € – 62 €. Daraus ergibt sich ein Pflegewohngeld von 238 €.

Wichtig
Das Pflegewohngeld wird nicht an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, sondern direkt an das Pflegeheim des Pflegebedürftigen überwiesen.
Weitere häufig gestellte Fragen

Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.


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