❓ Was ist Pflegewohngeld?
Pflegewohngeld ist eine finanzielle Leistung für pflegebedürftige Personen, die in einem Pflegeheim untergebracht sind. Ziel der Leistung ist es die Investitionskosten des Pflegeheims ganz bzw. teilweise zu decken.
Das Pflegewohngeld ist eine Leistung im Bereich der Gesundheit, auf die Pflegebedürftige in bestimmten Bundesländern und unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch haben. Sie möchten wissen, welche Bundesländer und welche Voraussetzungen das sind? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.
Inhaltsübersicht
Das Pflegewohngeld ist eine finanzielle Leistung, die pflegebedürftige Personen bei der Deckung der Pflegeheimkosten unterstützt. Denn die Kosten für die Vollstationäre Pflege sind oftmals sehr hoch und setzen sich aus den folgenden drei Teilen zusammen:
Das Pflegewohngeld ist demnach ein Zuschuss, der die Investitionskosten ganz oder teilweise decken soll. Es hat demnach eine Doppelfunktion: Zum einen soll es den Pflegeheimen ermöglichen, ihre Versorgungsstrukturen instand zu halten und zum anderen soll es die Heimbewohner entlasten, die den Investitionsanteil kaum bzw. gar nicht selbst tragen können.
Das Pflegewohngeld bekommen Personen, deren Einkommen bzw. Vermögen nicht ausreicht, um die Investitionskosten des Pflegeheims zu tragen. Konkret betrifft dies Personen, deren Vermögen nicht mehr als 10.000 € (für Alleinstehende) bzw. 15.000€ (für Ehepartnern) beträgt. Zudem müssen diese Personen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Des Weiteren spielt es eine wichtige Rolle, wo der Antragsteller seinen regulären Wohnsitz hat. Denn das Pflegewohngeld gibt es ausschließlich in den folgenden drei Bundesländern:
Das Pflegewohngeld kann sowohl von der pflegebedürftigen Person als auch von der Einrichtung beantragt werden, in der diese Person untergebracht ist. Wichtig ist in beiden Fällen, dass die Person, für die das Pflegewohngeld beantragt wird, die Voraussetzungen erfüllt.
Das genaue Antragsverfahren bzw. die Stelle, bei der der Antrag gestellt werden muss, ist vom Bundesland abhängig, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Dennoch muss in der Regel ein Antragsformular ausgefüllt und die folgenden Nachweise eingereicht werden:
In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist entweder der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder der örtlich Träger, d.h. der Kreis bzw. die Stadt des Antragstellers für das Antragsverfahren des Pflegewohngeldes zuständig. In den meisten Fällen richtet sich der Antragsteller an den örtlichen Träger, denn der LVR ist nur in den folgenden Fällen zuständig:
Die Höhe des Pflegewohngeldes wird individuell berechnet und ist von mehreren Faktoren abhängig. Zu diesen Faktoren gehören:
Beispiel:Eine pflegebedürftige Person mit dem Pflegegrad 3 ist in einem Pflegeheim untergebracht und möchte Pflegewohngeld beantragen. Die Pflegeheimkosten liegen monatlich bei 3000 € (1.900 € für Pflegekosten, 800 € für Unterkunft und Verpflegung und 300 € für Investitionskosten). Das monatliche Einkommen (zzgl. der Leistungen der Pflegeversicherung) dieser Person liegt bei 1.800 €. Hiervon wird im ersten Schritt der Einkommensüberhang berechnet, d.h. folgende Beträge werden vom Einkommen abgezogen:
Nach Abzug all dieser Kosten bleiben der Person 62 € übrig. Diese Summe wird nun von den Investitionskosten des Pflegeheims abgezogen, d.h. 300 € – 62 €. Daraus ergibt sich ein Pflegewohngeld von 238 €.
Pflegewohngeld ist eine finanzielle Leistung für pflegebedürftige Personen, die in einem Pflegeheim untergebracht sind. Ziel der Leistung ist es die Investitionskosten des Pflegeheims ganz bzw. teilweise zu decken.
Pflegewohngeld bekommen Personen, die kein ausreichendes Einkommen haben, um die Pflegeheimkosten alleine zu tragen. Des weiteren müssen Antragsteller einen Pflegegrad haben und in einem der folgenden drei Bundesländer leben: Mecklenburg- Vorpommern, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein.
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