Für Senioren, die sich für ein vollstationäre Pflege entscheiden, stellt sich schnell die Frage nach den Pflegeheim Kosten. Wie teuer wird die Unterbringung im Pflegeheim, welcher Anteil wird von der Pflegversicherung übernommen und was muss von der Altersvorsorge bezahlt werden? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.
Inhaltsübersicht
Wer kommt für die Kosten im Pflegeheim auf?
Die Pflegeheim Kosten werden von verschiedenen Parteien getragen. So übernimmt beispielsweise die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten. Für den anderen Teil müssen die pflegebedürftige Person und deren Angehörige aufkommen. Ist das nicht möglich, begleicht der Staat den restlichen Betrag. Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie, wer unter welchen Voraussetzungen welche Kosten übernimmt.
Welche Pflegeheim Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen?
Personen, die in Deutschland leben, sind automatisch Mitglied einer Pflegeversicherung. Damit sie jedoch Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung haben, müssen sie vorab einen Pflegegrad beantragen. Dieser Antrag muss direkt bei der zuständigen Pflegekasse bzw. dem zuständigen Versicherungsunternehmen gestellt werden.
Ist der Antrag auf einen Pflegegrad bei der jeweiligen Versicherung eingegangen, schickt diese einen Gutachter vom MDK bzw. Medicproof zu dem Antragsteller nach Hause. Basierend auf dem daraus resultierenden Gutachten, erteilt die Pflegeversicherung einen der fünf Pflegegrade. Je höher der erteilte Pflegegrad ist, desto pflegebedürftiger ist die Person und auf desto mehr Leistungen hat sie Anspruch.
Eine der Leistungen der Pflegeversicherung ist die vollstationäre Leistung. Diese wird ab dem Pflegegrad 2 gewährleistet und soll für die Pflegeheim Kosten eingesetzt werden. Die genaue Höhe der Leistung ist vom Pflegegrad abhängig. Bei einem Pflegegrad 2 gibt es beispielsweise monatlich 770 €. Beim Pflegegrad 5 liegt die Höhe der Leistung bei 2.005 € im Monat.
Welche Pflegeheim Kosten müssen von dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen übernommen werden?
Im Gegensatz zur Krankenversicherung übernimmt die Pflegeversicherung nicht alle anfallenden Kosten. Aus diesem Grund wird sie auch Teilkostenversicherung genannt. Konkret bedeutet das, dass auch Personen mit einem Pflegegrad und Anspruch auf die vollstationäre Pflege einen Teil der Pflegeheim Kosten tragen müssen.
Für den Eigenanteil wird vorerst die Rente des Pflegebedürftigen eingesetzt. Reicht die Rente nicht aus, um die gesamten Kosten zu decken, kommt das Vermögen zum Einsatz. Hat der Betroffene Ersparnisse? Ist er Eigentümer einer Immobilie oder anderer Wertsachen? Beispielsweise kann der Pflegebedürftige dazu verpflichtet werden, sein Haus bzw. seine Wohnung zu verkaufen.
Kann die pflegebedürftige Person die Pflegeheim Kosten nicht alleine tragen, so wird zudem überprüft, ob sie Anspruch auf den sogenannten Elternunterhalt hat. Dies ist dann der Fall, wenn die Kinder des Pflegebedürftigen mehr als 100.000 € brutto im Jahr verdienen. Trifft das zu, so müssen die Kinder die Pflegeheim Kosten übernehmen.
Welche Pflegeheim Kosten werden vom Staat übernommen?
Kann der Pflegebedürftige die Pflegeheim Kosten nicht selber tragen und hat er zudem keinen Anspruch auf den Elternunterhalt, so springt der Staat ein. Dieser bietet pflegebedürftigen Personen, die den Heimplatz nicht selbst finanzieren können, die sogenannte Hilfe zur Pflege. Damit diese Leistung beantragt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Der Antragsteller muss pflegebedürftig und hilfsbedürftig sein.
- Die Leistungen von anderen Versicherungen decken die Kosten für die Pflege nicht vollständig.
- Auch Ehepartner und Kinder haben kein ausreichendes Einkommen, um die Kosten zu übernehmen.
Der Antrag auf die Hilfe zur Pflege muss bei dem zuständigen Sozialamt gestellt werden. Hier muss das entsprechende Antragsformular ausgefüllt und folgende Nachweise eingereicht werden:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Belege über Einkommen bzw. Rente
- Belege über Vermögen
- Nachweis über den Pflegegrad
- Nachweis über Pflegekosten
Wie setzen sich die Kosten im Pflegeheim zusammen?
Wie hoch die Pflegeheim Kosten sind, ist von mehreren Faktoren abhängig: Wie hoch ist der Pflegegrad des Heimbewohners? In welchem Pflegeheim ist er untergebracht? Denn je höher der Pflegegrad ist, desto höher sind auch die Pflegeheim Kosten. Und je besser das Angebot des Pflegeheims ist, desto teurer sind auch die Unterbringungskosten.
Grundsätzlich können die Pflegeheim Kosten in drei Kategorien unterteilt werden:
- Pflege: Hierbei handelt es sich um die Kosten, die für die beanspruchte Pflege entstehen. Die Art der Pflege sind vom jeweiligen Pflegegrad abhängig. Grundsätzlich gilt, dass auch Personen ohne Pflegegrad Anspruch auf einen Platz im Pflegeheim haben. Hier müssen die Kosten allerdings alleine getragen werden.
- Unterkunft und Verpflegung: Hierbei handelt es sich um die Kosten für das Zimmer bzw. die Verpflegung entstehen. Neben der Vollpension werden zudem Kosten für die Reinigung des Zimmers, die Wäscheversorgung und eventuelle Veranstaltungen berechnet.
- Investitionskosten: Hierbei handelt es sich um die Kosten, die das Pflegeheim für die Instandhaltung der Anstalt behebt. Hierzu gehören beispielsweise Reparaturen des Gebäudes und für die Ausstattung der Küche und der Gemeinschaftsräume.