Gesundheit

Pflegegrad 5: Voraussetzungen und Leistungsansprüche

8. November 2022 von Clara - 6 Minuten Lesezeit

Pflegegrad 5: Voraussetzungen und Leistungsansprüche

Den Pflegegrad 5 erhalten Personen, die stark pflegebedürftig sind und nicht mehr alleine im Alltag zurechtkommen können. Sie möchten wissen, wie dieser Pflegegrad beantragt werden kann und welche Leistungen in solch einem Fall in Anspruch genommen werden können? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.

Was bedeutet Pflegegrad 5?

Der Pflegegrad 5 bedeutet, dass die pflegebedürftige Person unter “schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit” leidet und demnach aus gesundheitlicher Sicht einen sehr hohen Pflegebedarf hat. Es handelt sich hierbei um den höchsten der insgesamt fünf Pflegegrade. Personen mit dem Pflegegrad 5 haben demnach Anspruch auf den höchsten Leistungssatz, um ihre Pflege zu finanzieren.

Was ist ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad misst die Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, die von der Pflegeversicherung vergeben werden. Je höher der Pflegegrad ist, desto höher ist auch die Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person.

Beispiel für den Pflegegrad 5:Eine Person ist querschnittgelähmt und kann aus diesem Grund weder die Arme noch die Beine bewegen. Die pflegebedürftige Person sitzt aus diesem Grund im Rollstuhl und muss bei der Mehrheit der Alltagsaufgaben unterstützt werden: beim Aufstehen, beim Waschen und beim Essen. Zudem kommen psychische Probleme hinzu, die zur Kontakteinschränkungen führen.

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Was bekommt man bei einem Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5: Voraussetzungen und LeistungsansprücheDie Leistungen, die eine Person mit dem Pflegegrad 5 bekommt, unterscheiden sich nicht von den Leistungen, die Personen mit einem niedrigeren Pflegegrad erhalten. Der Unterschied besteht in der Höhe der Beträge, die die Person für die jeweiligen Leistungen erhält. Eine Person mit dem Pflegegrad 5 erhält beispielsweise 901 € Pflegegeld, während eine Person mit dem Pflegegrad 4 nur 728 € für die gleiche Leistung erhält.

Konkret haben Personen mit einem Pflegegrad 5 Anspruch auf die folgenden Leistungen:

  • Pflegegeld: Diese Leistung richtet sich an Personen, die zuhause von Angehörigen gepflegt werden. Die monatlichen 728 € können beispielsweise als Einkommensausgleich für die pflegende Person oder für die Besorgung von Hilfsmitteln eingesetzt werden.
  • Pflegesachleistungen: Diese Leistung richtet sich an Personen, die zuhause von einem Pflegedienst betreut werden. Mit monatlich 1.693 € soll dieser Dienst finanziert werden.
  • Tages- und Nachpflege: Die monatlich 1.612 € werden zusätzlich zum Pflegegeld an Personen ausgezahlt, die zuhause von Angehörigen gepflegt werden. Diese Leistung kann bei Bedarf für teilstationäre Pflege eingesetzt werden.
  • Kurzzeitpflege: Jährlich können bis zu 1.774 € eingesetzt werden, wenn eine pflegebedürftige Person beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt intensivere Pflege benötigt. Mithilfe der Leistung kann ein zeitlich begrenzter Aufenthalt im Pflegeheim finanziert werden.
  • Verhinderungspflege: Pflegende Angehörige, die beispielsweise in den Urlaub fahren möchten oder krank sind, können jährlich bis zu 1.612 € erhalten, um sich vertreten zu lassen.
  • Vollstationäre Pflege: Anspruch auf diese Leistung haben pflegebedürftige Personen, die sich für eine Betreuung im Pflegeheim entscheiden. Sie erhalten hierfür monatlich 1.775 €.
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Mit dem Entlastungsbetrag stehen Pflegebedürftigen monatlich 125 € zur Verfügung, die sie beispielsweise für einen Alltagsbegleiter oder eine Haushaltshilfe investieren können.
  • Pflegehilfsmittel: Mit monatlich 40 € können Pflegebedürftige Hilfsmittel wie beispielsweise Desinfektionsspray oder Handschuhe kaufen.
  • Hausnotruf: Die monatlichen 25,50 € können Pflegebedürftige in die Anschaffung und Instandhaltung eines Hausnotrufsystems investieren. So können sie in Notfällen einfach den Notdienst erreichen.
  • Wohnraumanpassung: Die einmalig ausgezahlten 4.000 € sind für die Wohnraumanpassung gedacht.Wird beispielsweise eine Ranke für den Eingang ins Haus benötigt oder soll das Badezimmer barrierefrei umgebaut werden?
  • Wohngruppenzuschuss: Dieser monatlich 214 € hohe Zuschuss richtet sich an pflegebedürftige Menschen, die sich dazu entschieden haben, gemeinsam mit anderen pflegebedürftigen Menschen leben zu wollen. Beispiel für einen solche Wohngruppe ist die Senioren-WG.
In einigen Fällen können bestimmte Leistungen miteinander kombiniert werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine Person mit dem Pflegegrad 5 zu Hause gepflegt wird, aber der pflegende Angehörige die Unterstützung von z.B. einen Pflegedienst in Anspruch nimmt. Hier können das Pflegegeld und die Pflegesachleistung miteinander kombiniert werden.

Wie viel Geld gibt es beim Pflegegrad 5?

Für jede Leistung kann die Person mit dem Pflegegrad 5 einen bestimmten Geldbetrag der Pflegeversicherung einsetzen. Allerdings reichen diese Geldleistungen oftmals nicht aus, um die gesamten Pflegekosten zu decken. In den meisten Fällen müssen die pflegebedürftigen Personen eine Teil der Pflegekosten aus eigener Tasche zahlen.

Geldleistungen 2022 bei Pflegegrad 5
Leistungsart Leistungsbetrag (monatlich)
Pflegegeld 901 €
Pflegesachleistung 2.095 €
Tages- und Nachtpflege 1.995 €
Kurzzeitpflege 1.774 €
Verhinderungspflege 1.612 €
Vollstationäre Pflege 2.005 €
Betreuungs- und Entlastungsleistung 125 €
Pflegehilfsmittel 40 €
Hausnotruf 25,50 €
Wohnraumanpassung 4.000 €
Wohngruppenzuschuss 214 €
Weitere Informationen
Sie möchten mehr über die unterschiedlichen Pflegegrade und die entsprechenden Leistungen erfahren? Dann lesen Sie unsere Artikel über den Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4.

Wann bekommt man eine Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5: Voraussetzungen und LeistungsansprücheDen Pflegegrad 5 bekommen Personen, die bei ihrer Pflegekasse eine Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt haben und bei denen ein Gutachter ein “schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit” festgestellt hat.

Der Antrag bei der Pflegekasse erfolgt meist formlos. Die Pflegekasse schickt anschließend einen Gutachter, entweder vom Medizinischen Dienst (gesetzliche Versicherung) oder von Medicproof (private Versicherung) zu dem Antragsteller nach Hause. Der Gutachter untersucht daraufhin die Selbstständigkeit der Person, indem er Fragen stellt und das Alltagsverhalten beobachtet.

Es kann sich lohnen, in den Wochen vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch zu führen. Auf diese Weise kann der Gutachter einen umfangreichen Überblick über die Situation des Antragstellers gewinnen.

Die Begutachtung basiert auf insgesamt sechs Kategorien, für die der gutachter jeweils eine Punktzahl vergibt:

  • Selbstversorgung (40%): Kann der Antragsteller sich selbstständig waschen, pflegen und ernähren?
  • Mobilität (10 Prozent): Kann der Antragsteller sich ohne Hilfe und Probleme bewegen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5%): Kann der Antragsteller sich örtlich und zeitlich orientieren? Ist er fähig, sich problemlos zu verständigen?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5%): Benötigt der Antragsteller aufgrund von psychischen Problemen Hilfe?
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%): Hat der Antragsteller gesundheitliche Probleme? Kann er damit selbstständig umgehen?
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15%): Kann der Antragsteller seinen Alltag selber gestalten und den Kontakt zu anderen Personen aufrechterhalten?

Anschließend werden die Punkte aus allen Kategorien entsprechend ihrer Gewichtung zusammengerechnet und das Ergebnis entscheidet über den Pflegegrad des Antragstellers. Für einen Pflegegrad 5 muss die Punktzahl zwischen 90 und 100 Punkten liegen. Der Antragsteller wird darüber in einem Brief der Pflegekasse informiert.

Personen, die mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht zufrieden sind, können Widerspruch einlegen. Sie haben hierfür insgesamt einen Monat nach Erhalt des Bescheids der Pflegekasse Zeit.
Weitere häufig gestellte Fragen

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