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Grundsicherung für Bedürftige: Höhe, Voraussetzungen, Antrag

21. November 2022 von Clara - 6 Minuten Lesezeit

Grundsicherung für Bedürftige: Höhe, Voraussetzungen, Antrag

Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, die grundsätzlich von Personen beantragt werden kann, die kein ausreichendes Einkommen bzw. Vermögen haben und nicht arbeiten können. Sie möchten wissen, wie hoch diese Leistung ist und welche Voraussetzungen überhaupt erfüllt werden müssen? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.

Wie hoch ist die Grundsicherung?

Die Höhe der Grundsicherung ist vom Einkommen bzw. Vermögen des Antragstellers abhängig und wird demnach im Einzelfall berechnet. Um die Höhe der Grundsicherung zu berechnen, muss also vorerst die Höhe des Einkommens und Vermögens bestimmt werden. Hierbei wird sowohl das Einkommen bzw. Vermögen des Antragstellers als auch das des Ehe- bzw. Lebenspartners berücksichtigt. Zum Einkommen zählen folgende Einnahmen:

Auch Vermögen wird bei der Berechnung der Höhe der Grundsicherung berücksichtigt. Hierzu gehört sowohl Bargeld als auch Wertpapiere, Sparguthaben, Immobilien bzw. Grundstücke und der eigenen PKW.

Grundsicherung für Bedürftige: Höhe, Voraussetzungen, Antrag

Bestimmte Einnahmen zählen bei der Berechnung der Höhe der Grundsicherung allerdings nicht bzw. nur bis zu einer bestimmten Grenze zum Einkommen. Hierzu zählen:

  • 30 Prozent des Erwerbseinkommens aus einer nichtselbstständigen oder selbstständigen Tätigkeit
  • Bis zu 250 € aus bestimmten steuerfreien Tätigkeiten, z.B. ehrenamtlich Tätigkeiten
  • Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Bis zu 224,50 € der Bruttorente, wenn 33 Jahre an Grundrentenzeit erfüllt sind
  • Bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, Leistungen aus zusätzlichen Altersversorgung auf freiwilliger Grundlage, z.B. Riester-Rente
  • Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern oder Kindern, wenn deren Jahreseinkommen unter 100.000 € liegt
  • Elterngeld unter 300 €
  • Pflegegeld
Wie hoch ist das Schonvermögen bei der Grundsicherung?
Das Schonvermögen beträgt bei der Grundsicherung 5.000 € für Alleinstehende und 10.000 € bei Partnern. Das bedeutet, dass bei der Berechnung der Höhe der Grundsicherung bis zu 5.000 € bzw. 10.000 € nicht berücksichtigt werden.

Nachdem die Höhe des Einkommens bzw. Vermögens des Antragstellers berechnet wurde, wird sein Bedarf bestimmt. Bei der Grundsicherung werden u.a. folgende Bedarfe berücksichtigt:

  • Regelbedarf, z.B. Lebensmittel, Körperpflege
  • angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Kranken– und Pflegeversicherung
  • Mehrbedarf bei z.B. gesundheitlichen Problemen, Schwangerschaft
  • Einmalbedarf, z.B. für die Erstausstattung einer Wohnung

Von dem ermittelten Bedarf des Antragstellers wird sein Einkommen bzw. Vermögen abgezogen. Die Differenz zwischen den beiden Beträgen bestimmt die Höhe der Grundsicherung. Nur wenn der Bedarf höher ist als das Einkommen bzw. Vermögen des Antragstellers, wird die Grundsicherung auch wirklich ausgezahlt.

Wer bekommt die Grundsicherung?

Die Grundsicherung wird oftmals auch Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung genannt. Grundsicherung bekommt also, wer entweder das Regelrentenalter erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und über 18 Jahre alt ist. Weitere Grundvoraussetzungen für die Leistungen sind,

  • dass der Antragsteller hilfebedürftig ist, d.h. seine Existenz nicht aus eigenen Mitteln sichern kann.
  • dass der Antragsteller in Deutschland wohnt.
Ab wann ist man hilfebedürftig?
Laut der Deutschen Rentenversicherung gilt folgende Faustregel: Personen, deren gesamtes Einkommen unter 924 € liegt, können prüfen lassen, ob sie Anspruch auf Grundsicherung haben.

Keinen Anspruch auf Grundsicherung haben Personen, die ihre Hilfebedürftigkeit in den vergangenen 10 Jahren grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt haben. Zudem haben Sozialleistungen wie beispielsweise WohngeldVorrang. Das bedeutet, dass der Antragsteller vorerst prüfen muss, ob er Anspruch auf eine solche Leistung hat und ob hiermit der Bedarf gedeckt wird.

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Wie hoch ist das Regelrentenalter?

Das Regelrentenalter lag bis 2012 bei 65 Jahren. Seither wird es stufenweise angehoben. Personen, die 1958 geboren wurden, können beispielsweise erst ab 66 Jahren in Rente gehen. Für alle Personen, die nach 1964 geboren wurden, liegt das Regelrentenalter bei 67 Jahren.

Renteneintrittsalter für Regelaltersrente
Geburtsjahr Renteneintrittsalter
Vor 1947 65 Jahre
1947 65 Jahre und 1 Monat
+ 1 Jahr + 1 Monat
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre und 2 Monate
+ 1 Jahr + 2 Monate
Ab 1964 67 Jahre
In einigen Ausnahmefällen kann es Abweichungen von der allgemeinen Regel geben. Besonders langjährig Versicherte, d.h. Personen, die eine Wartezeit von mindestens 45 Jahren erfüllen, können beispielsweise bereits mit 65 Jahren in die Rente gehen.

Ab wann gilt man als voll erwerbsgemindert?

Als voll erwerbsgemindert gelten Personen, die weniger als 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Dies kann beispielsweise Personen mit einer Schwerbehinderung oder einer schweren Krankheit betreffen.

Weitere Informationen
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Um Anspruch auf Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung zu haben, ist es nicht erforderlich, dass der Antragsteller bereits die Erwerbsminderungsrente bezieht. Sollte er diese Rente allerdings erhalten, so muss der Anspruch dauerhaft bestehen, damit zusätzlich ein Anspruch auf Grundsicherung bestehen kann.

Wie kann man die Grundsicherung beantragen?

Grundsicherung für Bedürftige: Höhe, Voraussetzungen, AntragDie Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss beantragt werden. Der Antrag muss beim zuständigen Sozialamt eingereicht werden. Hier findet der Antragsteller das entsprechende Antragsformular und erfährt, welche Unterlagen zusätzlich einzureichen sind. Auch wenn es hier Unterschiede geben kann, sind das Grundsätzlich folgende Unterlagen:

  • gültige Personaldokumente, z.B. Personalausweis, Reisepass
  • Einkommensnachweise, z.B. aktueller Rentenbescheid, Kontoauszüge
  • Vermögensnachweise, z.B. Kontoauszug von Sparkonten
  • Mietvertrag
  • Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung
Welches Sozialamt für den Antragsteller zuständig ist, ist von seinem Wohnort abhängig. Die Kontaktdaten des Amtes findet man demnach bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder beim Landratsamt bzw. auf deren Internetseite.

Sobald der Antrag bei der zuständigen Stelle eingegangen ist, prüft diese den Antrag und entscheidet, ob bzw. in welcher Höhe die Grundsicherung ausgezahlt wird. Die Auszahlung beginnt im Falle einer Bewilligung mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Grundsicherung beantragt wurde. Eine weitere Rückwirkung ist in der Regel nicht möglich.

Wann sollte ein Folgeantrag für die Grundsicherung gestellt werden?
Ein bewilligter Antrag auf Grundsicherung ist grundsätzlich zwölf Monate gültig. Da die Leistung nicht rückwirkend ausgezahlt wird, sollte der Folgeantrag demnach rechtzeitig beim zuständigen Sozialamt eingereicht werden. Der Antrag sollte demnach einige Woche vor Ablauf der Leistung gestellt werden.
Weitere häufig gestellte Fragen

Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.


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