Der Schwerbehindertenausweis berechtigt Personen mit einer Behinderung von sogenannten Nachteilsausgleichen zu profitieren. Sie möchten wissen welche Nachteilsausgleiche das sind und wie ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden kann? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all ihre Fragen.
Inhaltsübersicht
Schwerbehindertenausweis Krankheiten Tabelle: Wer hat Anspruch auf den Ausweis?
Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis haben Personen mit eine Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Einen solchen GdB haben Personen mit bestimmten Krankheiten. Die vorliegende Tabelle listet einige Beispiele solcher Krankheiten auf.
GdB Tabelle: Übersicht zum Grad der Behinderung
Grad der Behinderung
Beispiel
GdB 10
Verlust der Milz vor dem 8. Lebensjahr
GdB 20
Einseitige Prothese im Hüftgelenk
GdB 30
Einseitige Masektomie (Verlust der Brust)
GdB 40
Verlust von drei Fingern
GdB 50
Vollständige Harninkompetenz
GdB 60
Nasaler Ausfall einer Gesichtsfeldhälfte bei Verlust oder Blindheit des anderen Auges
GdB 70
Verlust des gesamten Kehlkopfes mit guter Ersatzstimme und ohne Begleiterscheinung
GdB 80
Entwicklung von Hautkrebs
GdB 90
Ausfall oder Verlust einer Niere, wenn die andere funktionell schwer eingeschränkt ist
GdB 100
HIV-Infektion mit schwerer Leistungsbeeinträchtigung
Der GdB misst die Schwere der Behinderung, mit der eine Person zu leben hat. Diese Messung erfolgt in 10er-Schritten und reicht von 10 bis 100. Als Person mit Behinderung gelten Personen ab einem GdB von 20. Ab einem GdB von 50, gilt eine Person als schwerbehindert. Der GdB misst nicht ausschließlich die körperliche Behinderung, mit der eine Person zu leben hat. Auch chronische und psychische Erkrankungen werden hiervon erfasst.
Neben dem Grad der Behinderung gibt es auch die sogenannten Merkzeichen. Diese präzisieren die Art der Behinderung. Beispiele hierfür sind:
der Buchstabe “G“, der für eine eingeschränkte Gehfunktion steht,
der Buchstabe “aG“, der für eine außergewöhnliche Gehbehinderung steht,
der Buchstabe “B” der für den Anspruch auf eine ständige Begleitperson steht,
der Buchstabe”H“, der für Hilflosigkeit steht,
der Buchstabe “BI“, der für eine vollständigen oder teilweisen Blindheit steht,
der Buchstabe “GI“, der für eine vollständige oder teilweise Taubheit steht.
Das Merkzeichen befindet sich nicht immer auf dem Schwerbehindertenausweis. Ist dies jedoch der Fall, so ist ein Teil des Ausweises orangefarben. Die andere Hälfte des Ausweises ist grün.
Schwerbehindertenausweis Vorteile: Auf welche Nachteilsausgleich hat man Anspruch?
Mit dem Schwerbehindertenausweis kann sich die betroffene Person gegenüber seinem Arbeitgeber, Sozialleistungsträgern und anderen Behörden ausweisen und auf diese Weise von bestimmten Vorteilen profitieren. Beispiel für Nachteilsausgleiche sind:
Das frühere Eintreten ins Rentenalter: Personen mit einem GdB von mindestens 50 können bereits zwei Jahre früher in die Rente gehen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Person mindestens 35 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Der besondere Kündigungsschutz: Arbeitgeber sind dazu verpflichtet eine geplante Kündigung mit dem zuständigen Integrationsamt zu besprechen. Dieses entscheidet im Anschluss, ob der Grund für die Kündigung die Schwerbehinderung ist und versucht zwischen den beiden Parteien zu vermitteln.
Der zusätzliche Urlaub: Arbeitnehmer mit einem Schwerbehindertenausweis, können bei einer 5-Tage-Woche fünf zusätzliche Urlaubstage beanspruchen.
DieGEZ-Befreiung: Personen die taubblind sind und Blindengeldempfangen, können von dem Rundfunkbeitrag befreit werden. In einigen Fällen ist auch eine Ermäßigung der Gebühr möglich.
Ermäßigungen im Freizeitbereich: In vielen Freizeitbereichen, können Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis von vorteilhaften Preisen profitieren. Dies ist beispielsweise der Fall im Kino, Schwimmbad oder im Museum.
Längerer BAföG-Anspruch: BAföG kann im Regelfall nur für die Regelstudienzeit beansprucht werden. Personen mit einer Schwerbehinderung können diese staatliche Leistung allerdings für einen längeren Zeitraum beanspruchen.
Auch mit einem Schwerbehindertenausweis darf man nicht ohne weiteres auf einem Behindertenparkplatz parken. Hierfür wird ein spezieller Parkausweis benötigt. Auf diesen haben beispielsweise Personen mit dem Merkzeichen “aG” Anspruch.
Wie kann man den Schwerbehindertenausweis beantragen?
Voraussetzung für einen Schwerbehindertenausweis ist, dass der Grad der Behinderung von mindestens 50 anerkannt wurde. Der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis ist demnach an erster Stelle ein Antrag auf einen Grad der Behinderung. Es empfiehlt sich vorerst einen Arzt aufzusuchen. Dieser kann einen nicht nur beraten, sondern auch bei der Antragsstellung unterstützen.
Weitere Informationen
Haben Sie schonmal vom Blindenhilfe gehört? Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Leistung einiger Bundesländer auf die sehbehinderte Personen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch haben können. Mehr darüber erfahren Sie bei Dein Hilfexpert.
Schritt 1: Dokumente sammeln
Für den Antrag auf den Schwerbehindertenausweis, sollte der Antragsteller im ersten Schritt jegliche Dokumente sammeln, die ihm dabei helfen können, seine GdB nachzuweisen. Hierzu gehören beispielsweise:
Unterlagen vom Arzt oder aus dem Krankenhaus, z.B. Gutachten der behandelnden Ärzte, Nachweise über Krankenhausaufenthalte, Laborberichte
Bereits vorhandene amtliche Gutachten von beispielsweise dem Bezirksamt oder der Krankenkasse
Nachweise über Arbeitsunfälle o.ä.
Informationen über bereits gestellte Anträge bei sozialen Leistungsträgern
Informationen über besuchte Sonder-/ Förderschulen bzw. Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Mit welchen Krankheiten kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden?
Ob eine Person schwerbehindert ist, hängt nicht nur von der Krankheit an sich ab, sondern auch von der Schwere der Krankheit. Beispielsweise kann eine Herzerkrankung einen GdB zwischen 50 und 100 bedeuten. Gleiches gilt für Zwerchfellbrüche und Erkrankungen der Atmungsorgane.
Schritt 2: Antrag beim zuständigen Versorgungsamt stellen
Der Antrag für den Schwerbehindertenausweis wird beim Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes gestellt. Wie der Antrag genau aussieht, ist von dem jeweiligen Bundesland abhängig. In den meisten Fällen müssen hier Angaben über die Person, die Behinderung bzw. Erkrankung, die Behandlung etc. gemacht werden. Zudem müssen die zuvor gesammelten Unterlagen bei dem Versorgungsamt eingereicht werden.
Personen, die sich nicht sicher sind, welches Versorgungsamt für sie zuständig ist, können dies bei dem Bürgeramt ihrer Stadt erfragen.
Das Versorgungsamt überprüft den Antrag und trifft seine Entscheidung in den darauffolgenden drei bis sieben Wochen. Bestätigt das zuständige Versorgungsamt den Grad der Behinderung von 50 oder mehr, so steht der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises nichts im Wege.
Wie sieht der Schwerbehindertenausweis aus?
Seit Anfang des Jahres 2015 werden die Schwerbehindertenausweise in Form einer Scheckkarte ausgestellt. Der neue Ausweis passt somit ohne Probleme in den Geldbeutel. Auf dem Schwerbehindertenausweis, sind folgenden Informationen vorzufinden: Name und Lichtbild der Person, Grad der Behinderung (GdB), Merkzeichen und Gültigkeitszeitraum. Er hat zudem ein Kennzeichen in Brailleschrift, damit sehbehinderte Menschen ihn einfacherer in ihrem Portmonee finden können.
Schritt 3: ggf. formlosen Widerspruch einlegen
In einigen Fällen lehnt das zuständige Amt den Antrag auf den Schwerbehindertenausweis ab. In solch einem Fall hat der Antragsteller vier Wochen Zeit einen formlosen Widerspruch gegen diese Entscheidung bei dem jeweiligen Amt einzulegen. Dieser Widerspruch muss vorerst nicht belegt werden. Der Antragsteller sollte allerdings alle Dokumente und Gutachten anfordern, die zu der Ablehnung geführt haben. Basierend auf dieser Dokumentation kann der Antragsteller nun seinen Widerspruch begründen und seinen Antrag erneut einreichen.
Es ist wichtig sich bei der Begründung des Widerspruchs von dem zuständigen Arzt helfen zu lassen. Dieser kann dem Antragsteller dabei helfen seinem neuen Antrag Nachruck zu verleihen.
Schritt 4: Verlängerung des Schwerbehindertenausweises
Der Schwerbehindertenausweis ist in der Regel 5 Jahre lang gültig. Dass der Schwerbehindertenausweis unbefristet ist, ist nur in seltenen Fällen möglich. Und zwar dann, wenn sich der gesundheitliche Zustand der betroffenen Person mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ändern wird.
Was passiert, wenn man den Schwerbehindertenausweis verloren hat?
Personen, die ihren Schwerbehindertenausweis verloren haben, können diesen bei der zuständigen Stelle erneut beantragen. Dies geht schriftlich oder direkt vor Ort. Das Zusenden des neuen Ausweises dauert in der Regel 8-10 Tage.
Nach Ablauf dieser Zeit muss die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden. Hierfür muss dem zuständigen Versorgungsamt ca. drei Monate vor Ablauf des Ausweises ein Lichtbild sowie der Name und Geburtsdatum des Antragstellers und das Geschäftszeichen der zuständigen Stelle geschickt werden.
Wichtig
Sollte sich im Laufe der fünf Gültigkeitsjahre etwas an Ihrem gesundheitlichen Zustand ändern, muss der Schwerbehindertenausweis angepasst werden. Sie sind demnach dazu verpflichtet das Versorgungsamt darüber zu informieren. Dies ist sowohl der Fall, wenn sich ihr Zustand bessert, als auch wenn er sich verschlechtert.
Weitere häufig gestellte Fragen
🦯Mit welche Krankheiten hat man Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis?
Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben Personen ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Ob dieser GdB vorliegt ist nicht nur von der Krankheit, sondern auch von der Ausprägung der Krankheit abhängig und wird daher im Einzelfall beurteilt. Ein Beispiel für eine Krankheit, die in den meisten Fällen zur Anerkennung eine GdB von 50 führt, ist eine vollständige Harninkompetenz.
🦽Wann bekommt man das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis?
Das Merkzeichen aG steht für außergewöhnliche Gehbehinderung. Diese liegt vor, wenn eine Person sich nur mit fremder Hilfe oder unter äußerster Anstrengung fortbewegen kann.
🪪Wie sieht der Schwerbehindertenausweis aus?
Der Schwerbehindertenausweis hat die Form einer Scheckkarte und passt somit problemlos in den Geldbeutel. Auf dem Ausweis sind folgende Informationen vorzufinden: Name und Lichtbild der Person, Grad der Behinderung (GdB), Merkzeichen und Gültigkeitszeitraum.
📝Wie kann man den Schwerbehindertenausweis beantragen?
Der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis ist in erster Linien ein Antrag auf einen Grad der Behinderung. Hierfür muss der Antragsteller alle ärztlich Gutachten zusammentragen, die ihm bei der Antragstellung helfen können. Anschließend stellt er den Antrag bei der im jeweiligen Bundesland zuständigen stelle. Wird der GdB von 50 oder mehr erteilt, so erhält der Antragsteller den Schwerbehindertenausweis automatisch.
Camille ist seit Januar 2022 Redakteurin im Team von DeinHilfexpert und schreibt Artikel für den Ausbau des deutschen Servicebereichs. Sie absolviert derzeit ein duales Studium an der ISCOM Schule in Paris und im Unternehmen DeinHilfexpert.