📏 Förderung Elektroauto: Wie lange gibt es die Programme noch?
Wie lange eine Förderung Elektroauto beantragt werden kann, ist von dem jeweiligen Programm abhängig. Die BAFA-Förderung endet beispielsweise Ende 2025.
Mit einer Förderung Elektroauto, sollen die Menschen zur Anschaffung eines Elektroautos ermutigt werden. Sie möchten wissen welche Förderprogramme es für diese Forma der Mobilität gibt? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.
Inhaltsübersicht
Wie lange eine Förderung Elektroauto beantragt werden kann, häng ganz von dem Programm ab, für das sich der Käufer des Stromers entscheidet. Die wohl bekannteste Förderung Elektroauto, ist wohl die BAFA-Förderung. Diese kann noch bis Ende 2025 beantragt werden. Es gibt jedoch noch eine Reihe andere Förderprogramme, wie beispielsweise die THG-Prämie.
Ziel dieser Förderung Elektroauto ist es die Elektromobilität auf die deutschen Straßen zu bringen. Denn zur Erreichung der Klimaziele 2030, sollen in den nächsten Jahren sieben bis zehn Millionen Elektroautos in Deutschland unterwegs sein. Sie möchten wissen welche Förderungen das sind und wie diese beantragt werden können? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Frage.
Die BAFA-Förderung, auch Umweltbonus genannt, setzt sich aus einer Förderung Elektroauto von Bundesregierung und Industrie zusammen und soll den Absatz von neuen und gebrauchten Elektrofahrzeugen fördern.
Wer heute ein reines Elektroauto kauft, erhält von der Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Förderung Elektroauto von bis zu 6.000 € und weitere 3.000 € vom Hersteller. Bei einem Plug-in-Hybride sind es bis zu 4.500 € Bundesanteil und weitere 2.250€ Herstelleranteil.
Förderung Elektroauto 2022: Höhe BAFA-Förderung | ||||
Fahrzeugtyp | Netto-Listenpreis-Basismodell | Bundesanteil | Herstelleranteil | Gesamt |
Elektroauto | bis 40.000€ | 6000€ | 3000€ | 9000€ |
Elektroauto | über 40.000€ bis 65.000€ | 5000€ | 2500€ | 7500€ |
Plug-in-Hybrid | bis 40.000€ | 4500€ | 2250€ | 6750€ |
Plug-in-Hybrid | über 40.000€ bis 65.000€ | 3750€ | 1875€ | 5625€ |
Wer von der aktuellen BAFA-Förderung profitieren möchte, hat für den Kauf eines Elektroautos bis Ende 2022 Zeit. Ab 2023 gilt erneut der einfache Bundesanteil von 3.000 €. Der Kauf eines reinen Elektroautos wird ab diesem Zeitpunkt somit mit einer Förderung Elektroauto von 6.000 € gefördert und der eines Plug-in-Hybride mit 4.500 €.
Um beim Kauf eines Elektroautos sicherzugehen, dass es förderungsfähig ist, lohnt sich der Blick auf die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Grundsätzlich gilt, dass alle batteriebetriebenen Neuwagen förderfähig sind. Als Elektroauto gelten laut des Elektromobilitätsgesetzes von 2015 reine Batterieelektrofahrzeuge, aber auch von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (hier: Plug-in-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge.
Voraussetzung für diese Förderung Elektroauto, ist dass das Elektrofahrzeug nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden. Doch auch Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden, und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgte, haben Anspruch auf die Prämie.
Zudem gilt eine Haltedauer von 6 Monaten. Das elektrisch betriebene Fahrzeug muss demnach mindestens 6 Monate auf den ursprünglichen Käufer zugelassen sein. Sollte das Fahrzeug vor Ablauf dieser Zeit weiterverkauft werden, muss die Förderung Elektroauto zurückgezahlt werden.
Ab 2023 soll außerdem diese Förderung Elektroauto nur noch für Fahrzeuge gelten, die nachweislich klimaschützend sind. Dies betrifft besonders Plug-in-Hybride. Gegenwärtig gilt, dass diese Fahrzeuge höchstens 50 CO2/km emittieren und eine Mindestreichweite von 60 Kilometern haben. Ab 2023 soll nun die CO2-Grenze wegfallen und dafür die Reichweite auf 80 Kilometer erhöht werden.
Antragsteller für die Förderung Elektroauto können Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine sein. Bund und Länder sowie deren Einrichtungen und Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise), staatliche öffentliche Einrichtungen (Gerichte, Streitkräfte, Behörden, Studentenwerke), an der Prämienfinanzierung beteiligte Automobilhersteller und Antragsteller, über die ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, können den Umweltbonus nicht beantragen.
Der Antrag auf diese Förderung Elektroauto wird online beim BAFA gestellt und kann erst nach der Zulassung erfolgen. Nach der Antragstellung hat der Antragsberechtigte einen Monat Zeit die Kopie der Rechnung sowie den Zulassungsnachweis vorzulegen. Die Auszahlung des Umweltbonus erfolg nach der Antragstellung bzw. Überprüfung auf das Konto des Antragstellers.
Grundlage für diese Förderung Elektroauto ist der Handel mit Treibhausgas (THG). Dieser basiert wiederum auf der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Durch die jährlich steigende Quote müssen Unternehmen sogenannte Verschmutzungsrechte nachkaufen. Hiervon profitieren bisher ausschließlich Energieversorger, doch seit Anfang 2022 können auch Halter von vollelektrischen Elektroautos das von ihnen eingesparte CO2 weiterverkaufen.
Basierend auf dem geschätzten durchschnittlichen Stromverbrauch eines Elektroautos pro Jahr, berechnet das Umweltbundesamt (UBA) die handelbaren Quoten. Dazu werden die Einsparungen (im Durchschnitt ca. 350 kg CO₂) mit dem Faktor 3 multipliziert. Für das Jahr 2022 kommt das UBA auf zwei MWh Ladestrom pro Elektroauto. Daraus ergibt sich eine Minderungsquote für Treibhausgas von 1028,16 kg CO₂-Äquivalent, welche nun von den Haltern verkauft werden können.
Um an dieser Form der Förderung Elektroauto teilzunehmen, muss der Halter des Elektroautos sich bei einem der besagten Zwischenhändler melden. Dieser wird ihn um einen Beleg über den tatsächlichen Besitz eines Elektroautos bitten, d.h. die Kopie des Fahrzeugscheines. Nachdem die Dokumente geprüft wurden, wird die Prämie ausgezahlt. Je nach Zwischenhändler kann dies zwischen wenigen Tagen und einigen Monaten dauern.
Neben der vom Staat und Industrie gewährten Förderung Elektroauto sowie der TGH-Prämie, profitieren Halter von Elektroautos zusätzlich von Steuervorteilen. Ursprünglich galt, dass Elektroautos, die vor dem 31. Dezember 2020 zugelassen wurden, zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer zahlen mussten. Mit dem Corona-Konjunkturpaket, sind auch Elektroautos, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstzugelassen wurden, steuerfrei.
Wechselt das Elektroauto innerhalb dieser ersten zehn Jahre den Eigentümer, so profitiert der neue Eigentümer von dem verbleibenden steuerfreien Zeitraum. Nach Ablauf der Zeit werden Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis von unter 60.000€ mit 0,25% besteuert. Bei Elektroautos mit einem Listenpreis über 60.000€, liegt der Steuersatz bei 0,5%. Zum Vergleich: Herkömmlich Verbrenner werden mit einem Prozent ihres Listenpreises beim Finanzamt bewertet.
Batteriebetriebene Elektroautos und Plug-in-Hybride mit einer elektrischen Reichweite von mindestens 40 Kilometern oder CO₂-Emissionen von weniger als 50 g/km können ein E-Kennzeichen erhalten. In vielen Städten bedeutet dies, dass das Parken auf öffentlichen Parkplätzen kostenlos ist, was sich mit der Zeit summiert und finanziell bemerkbar macht. Außerdem ist das E-Kennzeichen oft eine Voraussetzung, um das Fahrzeug an einer Ladestation abstellen zu können.
Wie lange eine Förderung Elektroauto beantragt werden kann, ist von dem jeweiligen Programm abhängig. Die BAFA-Förderung endet beispielsweise Ende 2025.
Wer ein Elektroauto kauft kann zwischen mehreren Förderprogrammen wählen. Wie viel Förderung die Person bekommt, ist demnach von dem Programm abhängig. Einige der Programme sind zudem kombinierbar.
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