Pendlerpauschale 2022: Wie viel Geld bekommen Pendler?
22. Juli 2022 von Clara - 6 Minuten Lesezeit
Die Pendlerpauschale ist ein steuerlicher Entlastungsbeitrag, der sich an Beschäftigte richtet, die täglich zur Arbeit pendeln. Sie möchten wissen wie hoch die Pauschale ist, wer Anspruch darauf hat und welche Formen der Mobilität betroffen sind? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf Ihre Fragen.
Inhaltsübersicht
Wie hoch ist die Pendlerpauschale?
Für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können Pendler für das Jahr 2022 0,30€ pro Kilometer absetzen. Seit 2021 ist es zudem möglich ab dem 21. Entfernungskilometer einen höheren Betrag abzusetzen. Dieser lag bislang bei 0,35€. Anfang des Jahres hat die Bundesregierung jedoch entschieden diesen Betrag anzuheben. Seit Juni 2022 wurde der Betrag rückwirkend für das aktuelle Jahr auf 0,38 € angehoben.
Achtung
Auch Fernpendler können für die ersten 20 Kilometer nur 0,30€ absetzen. Der erhöhte Betrag gilt erst ab dem 21. Entfernungskilometer.
Wie hoch ist die Pendlerpauschale?
Jahr
Bis 20 km
Ab 20 km
2020
0,30€
0,30€
2021
0,30€
0,35€
2022
0,30€
0,38€
2023
0,30€
0,38€
2024
0,30€
0,38€
2025
0,30€
0,38€
2026
0,30€
0,38€
2027
0,30€
0,30€
Wie berechnet man die Pendlerpauschale?
Am besten lässt sich die Berechnung der Pendlerpauschale an einem Beispiel darstellen. Ein Pendler aus Bayern pendelt an 5 Tagen in der Woche zwischen seiner Arbeitsstätte und seiner Wohnung. Die kürzeste Strecke beträgt 22 km, das sind 44 km insgesamt. Da er jedoch jeden Tag seinen Sohn zur Schule bringt bzw. abholt, fährt er täglich einen Umweg von 3 km, so dass er insgesamt 25 km bzw. 50 km fährt.
1. Ermittlung der kürzesten Strecke
Obwohl der Pendler jeden Tag 50 km fährt, darf er sich den Umweg, den er zur Schule seines Sohnes fährt, nicht anrechnen lassen. Zudem berücksichtigt das Finanzamt nicht den Hin- und Rückweg, sondern ausschließlich den kürzesten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Der Pendler kann demnach die Strecke von 22 km von seinen Steuern absetzen lassen.
2. Berechnung der Arbeitstage
Nach Abzug der Wochenend- und Feiertagen, blieben im Freistaat Bayern noch 250 Arbeitstage übrig. Von diesen Tagen, war der besagte Pendler 3 Tage krankgeschrieben und hat sich 30 Tage Urlaub genommen. Es bleiben demnach 217 Tage übrig, in denen der Pendler in diesem Jahr von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte gependelt ist.
3. Berechnung der Pendlerpauschale für 2021 bis 2027
Für das Jahr 2022 rechnet der Pendler, 20 (km) mal 0,30 (€) mal 217 (Tage), plus 2 (km) mal 0,38 (€) mal 217 (Tage) und kommt insgesamt auf eine Pendlerpauschale von 1466,92€, die er von seinen Steuern absetzen kann.
Berechnung der Pendlerpauschale 2021 bis 2027
Steuerjahr
Entfernungskilometer
Pauschale bis 20 km
Pauschale ab 20 km
Pendlerpauschale
2021
22 km
0,30 €
0,35 €
1453,90€
2022-2026
22 km
0,30 €
0,38 €
1466,92€
Ab 2027
22 km
0,30 €
0,30 €
1432,20€
Obwohl die Höhe der Pendlerpauschale in den nächsten Jahren variiert, sieht man an den Ergebnis in der obenstehenden Tabelle, dass der Betrag stets über den 1.200€ Werbungskosten liegt, die das Finanzamt pro Steuerzahler automatisch berücksichtigt. Aus finanzieller Sicht lohnt sich demnach für den Pendler die Angabe über seine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Was sind Werbungskosten?
Werbungskosten sind beruflich veranlasste Kosten, wie z.B. Material- und Fahrtkosten. Diese Kosten können von der Steuer abgesetzt werden und vermindern somit das zu versteuernde Einkommen. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch den jährlichen Pauschalbeitrag von 1.200 € (seit 2022). Alle Kosten die über dieser Werbungskostenpauschale liegen müssen belegt und nachgewiesen werden.
Höchstbetrag bei der Pendlerpauschale
Für Personen, die den Arbeitsweg mit dem Auto zurücklegt, sind von keinem Höchstbetrag betroffen. Wer allerdings für den Weg zur Arbeit die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt, kann ausschließlich bis zu 4500€ pro Jahr von der Steuer absetzen. Erhält ein Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem Lohn beispielsweise ein Jobticket, so muss er auch dies bei seiner Steuererklärung angeben.
Nachweise für die Pendlerpauschale
Solange die Pendlerpauschale unter 4.500 € liegt, sind keine Nachweise notwendig. Beschäftigte, die allerdings 230 Fahrten für eine 5-Tage-Woche und 280 Fahren für eine 6-Tage-Woche angeben, müssen hierfür Nachweise erbringen. Dies kann beispielsweise ein Fahrtenbuch oder auch eine Bescheinigung vom Arbeitgeber sein.
Ab wann bekommt man die Pendlerpauschale?
Ausschlaggebend für die Pendlerpauschale sind die zurückgelegten Kilometer und die Anzahl an Arbeitstagen. Mit den zurückgelegten Kilometern, ist die Entfernung von der Wohnung zum Arbeitgeber – offiziell der ersten Tätigkeitsstätte – gemeint.
Wichtig
Bei der Berechnung der Pendlerpauschale wird nicht der Hin- und Rückweg und auch nicht die tatsächlich gefahrene Route zum Arbeitsplatz berücksichtigt. Ausschlaggebend ist die kürzeste Strecke zwischen Wohn- und Arbeitsort. Auch Umwege, wie z.B. das Abholen von Kindern, dürfen nicht mit eingerechnet werden. Einige Finanzämter setzen zur Berechnung der kürzesten Strecke sogar einen Routenplaner ein.
Mit der Anzahl an Arbeitstagen ist die tatsächliche Anzahl an Tagen gemeint, die man an dem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz verbringt. Von den 365 Tagen im Jahr, müssen demnach die Wochenenden, die Feiertage, die Homeoffice-Tage, die Krankheitstage und die Urlaubstage abgezogen werden.
Homeoffice-Pauschale
Durch den durch die Corona-Pandemie bedingten Anstieg an Homeoffice-Tagen reduzierte sich die bis dahin stetig steigende Anzahl an Berufspendlern. Aufgrund der eher restriktiven Bestimmungen für das Arbeitszimmer in der Wohnung, wurde die sogenannte Homeoffice-Pauschale eingeführt. Für das Jahr 2020 und 2021 konnten Beschäftigte demnach pro Tag, für ein Maximum von 120 Tagen im Jahr 5€ an Steuern absetzen.
Nicht ausschlaggebend für die Pendlerpauschale, ist das Verkehrsmittel, das für den Weg zu Arbeit genutzt wird. Ob mit Auto, Motorrad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder zu Fuß, alle können die Entfernungspauschale beantragen. Auch diejenigen, die durch Fahrgemeinschaften versuchen die Fahrtkosten gering zu halten, profitieren von der Pauschale.
Bereits bei einer Entfernung von 22 km bei 150 Tagen Fahrt pro Jahr, können Beschäftigte von der Pendlerpauschale profitieren. Laut einer ADAC Umfrage unter Pendlern dürften 2022 somit knapp die Hälfte aller Pendler von der Entfernungspauschale profitieren.
Der Unterschied zwischen Pendlerpauschale und Fahrtkostenzuschuss
Neben der Pendlerpauschale gibt es den sogenannten Fahrtkostenzuschuss. Hierbei handelt es sich um einen finanzielle Zuschuss, der freiwillig vom Arbeitgeber gewährleistet werden kann. Der Fahrtkostenzuschuss ist demnach ein Angebot des Arbeitgebers, den der Arbeitnehmer am Ende des Monats gemeinsam mit seinem regulären Gehalt erhält. Im Gegensatz dazu ist die Pendlerpauschale ein Angebot des Staates, bei der es sich nicht um einen ausgezahlten Betrag handelt, sondern um eine Reduktion der Einkommenssteuer.
Was ist besser Pendlerpauschale oder Fahrtkostenzuschuss?
Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss erhält, kann am Ende des Jahres dennoch die Pendlerpauschale beantragen. Er muss hier jedoch angeben, dass er bereits einen Zuschuss für seine Fahrt erhalten hat. Diese Summe wird anschließend vom Finanzamt von der Pendlerpauschale abgezogen.
Der Vorteil des Fahrtkostenzuschusses, ist dass er am Ende jeden Monats auf dem Konto des Arbeitnehmers liegt und nicht erst auf die Erstellung der Steuererklärung gewartet werden muss. Dennoch sollte bedacht werden, dass auf diese Form des Zuschusses Steuern anfallen, die der Arbeitnehmer am Ende des Monats zahlen muss.
Der Begriff Entfernungspauschale ist Synonym für Pendlerpauschale. Er bezeichnet demnach den gleichen Entlastungsbetrag.
Weitere häufig gestellte Fragen
❔Was ist die Pendlerpauschale?
Mit der Pendlerpauschale, sollen Beschäftigte, die einen weiten Weg zur Arbeit haben, steuerlich entlastet werden. In der Steuererklärung fällt diese Pauschale unter Werbungskosten, d.h. beruflich veranlasste Kosten und wird von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen.
💸 Wie hoch ist die Pendlerpauschale?
Für das Jahr 2022 liegt die Pendlerpauschale bei 0,30 € pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer können Fernpendler sich 0,38 € anrechnen lassen.
Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.