🙋 Wer bekommt die GEZ Befreiung?
Die GEZ Befreiung bekommen ausschließlich bestimmte Personengruppen. Hierzu gehören beispielsweise Sozialleistungsempfänger, taubstumme Personen und Personen, die im Pflegeheim leben.
Personen, die Anspruch auf die GEZ Befreiung haben, müssen den sonst verpflichtenden Rundfunkbeitrag nicht zahlen. Sie möchten wissen wann dies der Fall ist und wie der Antrag auf das soziale Angebot abläuft? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.
Inhaltsübersicht
Die GEZ Befreiung bekommt man, wenn man entweder nicht die finanziellen Mittel hat, um die Rundfunkgebühren zu zahlen, oder wenn man von dem Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht profitieren kann. Insgesamt wurden sechs Personengruppen festgelegt, die diese Voraussetzungen erfüllen:
Empfänger von gewissen Sozialleistungen können von der GEZ Befreiung profitieren. Dies ist der Fall, wenn die Person eine der folgenden Leistungen bezieht:
Doch nicht alle Empfänger von Sozialleistungen haben Anspruch auf die GEZ Befreiung: Personen, die beispielsweise Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld bekommen, haben keinen Anspruch auf eine Befreiung. In einigen Fällen kann jedoch ein Antrag auf Härtefall gestellt werden. Hier muss allerdings stets ein Nachweis eingereicht werden.
Auch wenn Studierende in vielen Fällen ein geringes Einkommen haben, gilt die GEZ Befreiung nur für diejenigen, die BAföG oder eine Berufsausbildungsbeihilfe beziehen. Zu den Beitragspflichten zählen somit auch Absolventen eines Freiwilligen Sozialen Jahres, Erasmus-Studierende und andere Stipendiaten.
Taubblinde Personen, deren Taubheit an Schwerhörigkeit grenzt und die eine hochgradige Sehbehinderung haben, können von der GEZ Befreiung profitieren. Dies gilt auch für Empfänger von Blindenhilfe und für Sonderfürsorgeberechtigte.
Sind die soeben aufgelisteten Voraussetzungen nicht gegeben, kann in einigen Fällen dennoch eine Ermäßigung beantragt werden. Dies ist der Fall, bei:
In diesen Fällen wird der Beitrag um ein Drittel reduziert und liegt somit nur noch bei monatlich 6,12 €. Mit diesem Beitrag wird der Ausbau des Rundfunkangebotes für die barrierefrei Kommunikation unterstützt. Hierzu gehört unter anderem der Versand von Anschreiben in Großdruck-Format und in Brailleschrift.
Personen, die dauerhaft in einem Pflegeheim leben, müssen die Rundfunkgebühren nicht bezahlen. Konkret betrifft dies Menschen, die ein Zimmer mit vollstationärer Pflege in einem Pflegeheim oder ein Zimmer in einer Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung haben.
Personen, die eine Zweit- bzw. Nebenwohnung haben, mussten bis vor Kurzem grundsätzlich für beide Unterkünfte Rundfunkgebühren zahlen. Dies änderte sich im Juli 2018 mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Seither können Ehepartner und eingetragene Lebenspartner von der GEZ Befreiung für ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung profitieren.
Eine leerstehende Wohnung muss nicht angemeldet werden, wenn die Wohnung unbewohnt ist, kein Mietvertrag existiert und beim Einwohnermeldeamt keine Person für die Wohnung gemeldet ist. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so müssen auch keine Rundfunkgebühren für die Wohnung gezahlt werden.
Personen, die sich in einer der soeben aufgelisteten Situationen befinden, können eine Antrag auf GEZ Befreiung stellen. Dieser Antrag kann entweder online oder vor Ort bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Antragsteller müssen in diesem Formular unter anderem den Befreiungsgrund angeben und den entsprechenden Nachweis hinzufügen, z.B.:
Personen, die sich dazu entscheiden den Antrag auf GEZ Befreiung vor Ort bei der Gemeinde zu stellen, erhalten dort das Antragsformular und können es direkt ausfüllen und mit den entsprechenden Nachweisen einreichen. Wer sich jedoch dazu entscheidet den Antrag online zu stellen, muss auf der Rundfunkbeitrag Website einige Fragen beantworten und erhält am Ende das fertige Antragsformular, das er nur noch ausdrucken muss.
Mit dem Rundfunkbeitrag, ehemals GEZ Gebühren genannt, wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert. Zu den öffentlich-rechtlichen Programmen gehören Das Erste (Gemeinschaftsprogramm der ARD) und das ZDF sowie die drei Hörfunkprogramme des Deutschlandradios: Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova.
Auch wer zuhause keinen Fernseher bzw. kein Radio hat, profitiert nicht automatisch von der GEZ Befreiung und muss die Rundfunkgebühr meist trotzdem zahlen. Gerechtfertigt wird dies mit dem Programmauftrag der Öffentlich-rechtlichen. Die Programme verpflichtet sich nämlich dem Gemeinwohl und unterscheiden sich somit von den privatwirtschaftlich-kommerziellen Sendern. Letztere haben keinen speziellen Programmauftrag und werden durch Werbebeiträge finanziert.
Grundsätzlich gilt, dass pro Wohnung ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss. Pro Wohnung fällt allerdings nur eine Gebühr an. Dies ist unabhängig davon, ob eine Person in der Wohnung lebt oder ob eine Großfamilie dort haust. Auch in Wohngemeinschaften muss nur eine Person den Beitrag zahlen. Unwichtig ist zudem wie viele Geräte, d.h. wie viele Fernseher, Radios etc. im Haushalt vorhanden sind.
Um den Rundfunkbeitrag zu zahlen, muss man seine neue Wohnung innerhalb eines Monats nach Einzug anmelden. Wenig Zeit später, wird man die erste Rechnung für den Rundfunkbeitrag an die neue Adresse erhalten.
Bezahlt wird der Rundfunkbeitrag nicht jeden Monat, sonder alle drei Monate für das letzte Quartal. Seit Sommer 2021 sind das 55,08€. Es kann jedoch auch beantragt werden die Gebühr für das nächste Halbjahr bzw. nächste Jahr zu bezahlen. Die Zahlung kann entweder per Lastschrift oder per Überweisung getätigt werden.
Die GEZ Befreiung bekommen ausschließlich bestimmte Personengruppen. Hierzu gehören beispielsweise Sozialleistungsempfänger, taubstumme Personen und Personen, die im Pflegeheim leben.
Der Antrag auf die GEZ Befreiung kann online auf der Webseite des Beitragservices gestellt werden. Hier muss ein Formular ausgefüllt und die entsprechenden Nachweise eingereicht werden.
Unser Algorithmus berechnet alle Ihre Hilfen.
Meine Finanzhilfen kostenlos berechnen