Behinderung

Blindengeld beantragen: Wer hat Anspruch auf die Leistung?

14. Oktober 2022 von Camille - 7 Minuten Lesezeit

Blindengeld beantragen: Wer hat Anspruch auf die Leistung?

Das Blindengeld ist eine finanzielle Leistung, auf die Personen Anspruch haben, die blind sind bzw. eine schwerwiegende Sehbehinderung haben. Die Fianzhilfe unterstützt sie bei der Bewältigung der Schwierigkeiten, die ihrer Behinderung geschuldet sind. Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie wer Anspruch auf die Leistung hat und wie sie beantragt werden kann.

Ab wann kann man Blindengeld beantragen?

Blindengeld kann von Personen beantragt werden, die entweder blind oder stark sehbehindert sind. Hierbei kommt es nicht darauf an wieso die Person sehbehindert bzw. blind ist, sondern darauf, dass sie nicht mehr bzw. kaum mehr sehen kann. So können beispielsweise auch Personen, die aufgrund von schweren Hirnschäden nicht mehr sehen können, Anspruch auf Blindengeld haben. Zusätzlich muss der Antragsteller die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Antragsteller muss seit mindestens einem Jahr blind bzw. stark sehbehindert sein.
  • Der Antragsteller muss seine Behinderung durch einen medizinischen Nachweis belegen können.

Ab wann ist eine Person stark sehbehindert?
Eine Person ist stark sehbehindert, wenn sie auf dem besser sehenden Auge selbst mit Sehhilfe, z.B. Brille nicht mehr als 5 Prozent von dem sieht, was eine Person mit normalen Sehvermögen erkennt.
Ab wann ist eine Person blind?
Eine Person ist blind, wenn sie auf dem besser sehenden Auge selbst mit Sehhilfe, z.B. Brille nicht mehr als 2 Prozent von dem sieht, was eine Person mit normalen Sehvermögen erkennt.

Blindengeld wird unabhängig vom Einkommen vergeben. Das bedeutet, dass sowohl Personen mit einem niedrigen als auch Personen mit einem mittleren oder gar einem hohen Einkommen Anspruch auf die Leistung haben, wenn sie die Grundvoraussetzungen erfüllen.

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Blindengeld beantragen: Wie geht das?

Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, können Blindengeld beantragen. Hierfür muss in den meisten Fällen ausschließlich ein Antrag ausgefüllt und die entsprechenden Nachweise eingereicht werden.

Wichtig
Das Blindengeld ist eine freiwillige Leistung der Bundesländer. Somit ist der Ablauf des Antragsverfahrens von dem jeweiligen Bundesland abhängig. Das entsprechende Formular kann in den meisten Fällen auf der Webseite des Bundeslandes gefunden werden.

Blindengeld beantragen: Wer hat Anspruch auf die Leistung?Obwohl das genau Antragsverfahren von einem Land zum anderen variieren kann, läuft das Antragsverfahren in den meisten Fällen wie folgt ab:

  • Schritt 1: Der Antragsteller lädt das Antragsformular bei der entsprechenden Stelle herunter.
  • Schritt 2: Der Antragsteller füllt das Antragsformular eigenständig aus. Hier muss er z.B. Angaben darüber machen, ob er in einem Heim lebt und bereits andere Leistungen bezieht.
  • Schritt 3: Der Antragsteller muss die entsprechenden Nachweise beifügen. Hierzu gehört der ärztliche Nachweis über die Sehbehinderung und ggf. Nachweise über andere Leistungen.
  • Schritt 4: Nachdem alle Informationen und Dokumente vollständig sind, kann der Antrag eingereicht werden. Dies erfolgt in den meisten Fällen bei dem Sozialamt der Gemeinde bzw. der Stadt des Antragstellers.
Wie lange dauert ein Antrag auf Blindengeld?
Nachdem der Antrag bei der zuständigen Stelle eingegangen ist, wird er geprüft und der Antragsteller wird anschließend per Bescheid über die Entscheidung informiert. Ist der Bescheid positiv, so erhält der Leistungsempfänger das Blindengeld zeitnah überwiesen. Die genaue Dauer der Antragsprüfung ist von der jeweiligen Stelle abhängig.

Beispiel: Blindengeld NRW

In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist der Landschaftsverband Rheinland (LRV) für das Blindengeld NRW zuständig. Dieser kümmert sich darum, dass blinde und stark sehbehinderte Menschen in NRW die Leistung in Anspruch nehmen können. Der Antrag auf das Blindengeld NRW kann demnach direkt bei der LRK gestellt werden.

Die LRV ist zwar für das Blindengeld zuständig, doch kann der Antrag auch beispielsweise bei der zuständigen Gemeinde- bzw. Kreisverwaltung eingereicht werden.

Personen, die einen Antrag auf das Blindengeld NRW bei der LRV stellen möchten, müssen vorerst das Antragsformular Blindengeld ausfüllen. Hier müssen sie eine Reihe von persönliche Angaben machen und unter anderem angeben, ob sie in einem Heim leben, ob sie bereits Leistungen empfangen und ob sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind.

Weitere Informationen
Sie möchten wissen welche weiteren Hilfe es für sehbehinderte Menschen gibt? Dann lesen Sie unseren Artikel über Sehbehinderung.

Zusätzlich muss eine augenärztliche Bescheinigung eingereicht werden, die bestätigt, dass der Antragsteller die Voraussetzungen für das Blindengeld NRW erfüllt. Dieser Nachweis muss nur dann nicht eingereicht werden, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen “BL” eingetragen ist.

Das Blindengeld NRW ist mit 765 € im bundesweiten Vergleich die höchste Leistung. Allerdings gibt es hier Unterschiede, die vom Alter de Antragstellers abhängig sind. So bekommen Minderjährige ein Blindengeld von 383 € und Erwachsene über 60 Jahre 473 €.
Blindengeld beantragen: Wer hat Anspruch auf die Leistung?

Beispiel: Blindengeld Bayern

In Bayern ist das Zentrum Bayern für Familie und Soziales für das Blindengeld Bayern zuständig. Dieses bietet den Antragstellern einen formlosen Onlineantrag, den sie direkt über die Webseite ausfüllen und an das Zentrum schicken können. In diesem Antrag müssen persönliche Angaben und Informationen über die Behinderung hinterlegt werden. Zudem gibt es die Möglichkeit einen Anhang hinzuzufügen, wie z.B. ärztliche Nachweise.

Wichtig
Der Antrag ist zwar formlos, doch muss das Antragsformular und ärztliche Nachweise unterschrieben werden. Hierfür können Sie den fertigen Antrag ausdrucken und zusammen mit den Nachweisen an die Regionalstelle des ZBFS schicken.

Die Höhe der Leistung ist in Bayern von der Behinderung des Antragstellers abhängig. So hat beispielsweise eine blinde Person nicht denselben Anspruch wie eine taublinde Person. Seit Anfang 2022 liegt das Blindengeld Bayern:

  • für stark sehbehinderte Menschen bei 205,50 €,
  • für blinde Menschen bei 685 €,
  • für taubsehbehinderte Menschen bei 411 €,
  • und für taubblinde Menschen bei 1.370 €.
Für Personen, die in einem Heim leben oder sich zeitweise im Krankenhaus befinden, wird das Blindengeld Bayern gekürzt, wenn der jeweilige Aufenthalt aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Diese Kürzung wird im Einzelfall berechnet, beträgt allerdings höchstens 50 Prozent.

Wie hoch ist das Blindengeld 2022?

Das Blindengeld ist eine freiwillige Leistung der Bundesländer und wird im jeweiligen Landesrecht geregelt. Dies Höhe der Leistung ist somit von dem jeweiligen Bundesland abhängig. So erhalten blinde bzw. stark sehbehinderte Menschen in Bayern eine Blindenhilfe von 629 €, während die Leistung in Niedersachsen bei nur 375 € liegt.

Achtung
Blindengeld wird grundsätzlich unabhängig von Einkommen und Vermögen ausgezahlt. Allerdings können gewisse Faktoren einen Einfluss auf die die Höhe der Leistung haben: In einigen Bundesländern ist der Betrag beispielsweise vom Alter des Antragstellers abhängig. So erhält eine Minderjähriger oft weniger Geld, als eine Person über 18 Jahren.
Höhe Blindengeld 2022
Bundesland Höhe Blindengeld (volljährige Person)
Baden-Württemberg 410 €
Bayern 685 €
Berlin 612 €
Brandenburg 346 €
Bremen 450 €
Hamburg 583 €
Hessen 658 €
Mecklenburg-Vorpommern 430 €
Niedersachsen 410 €
Nordrhein-Westfalen 765 €
Rheinland-Pfalz 410 €
Saarland 450 €
Sachsen 380 €
Sachsen-Anhalt 378 €
Schleswig-Holstein 300 €
Thüringen 400 €

Kann Blindengeld zusammen mit anderen Leistungen bezogen werden?

Neben dem Blindengeld, das auch Landesblindengeld genannt und unabhängig vom Einkommen ausgezahlt wird, gibt es die Blindenhilfe nach SGB XII. Diese wird im Rahmen der Sozialhilfe vergeben und ist somit vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers abhängig. Diese Form des Blindengeldes wird also nur bei Bedürftigkeit gewährt.

Erfüllt eine Person die Voraussetzungen für die Blindenhilfe nach SGB XII, so kann sie diese ergänzend zum Landesblindengeld beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Anspruch auf Landesblindengeld geringer ist als auf die Blindenhilfe nach SGB XII. Der Anspruch entspricht in solch einem Fall der Differenz zwischen den beiden Leistungen.

Auch Personen, die einen Pflegegrad haben und aus diesem Grund Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, können diese mit dem Blindengeld ergänzen. Hierbei wird das Blindengeld allerdings um den Betrag gekürzt, der bereits von der Pflegeleistung gedeckt wird.

Zählt Blindengeld als Einkommen?
Blindengeld ist ein Nachteilsausgleich für blinde und sehbehinderte Menschen, der jedoch nicht das Einkommen ersetzen soll bzw. kann. Aus diesem Grund zählt Blindengeld nicht als Einkommen und wird demnach nicht besteuert.
Weitere häufig gestellte Fragen

Camille ist seit Januar 2022 Redakteurin im Team von DeinHilfexpert und schreibt Artikel für den Ausbau des deutschen Servicebereichs. Sie absolviert derzeit ein duales Studium an der ISCOM Schule in Paris und im Unternehmen DeinHilfexpert.


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Ihre Fragen
  • Hannelore Hiske

    Die Diagnose lautet ” Retinopathia pigmentosa sine pigmentu ( H35.5 GB ), äquatoriale Netzhautdegeneration ( H35.4 G ), cyst. Makulaödem
    ( H59.9 GB ), Z.n. intravitrealer Injektion ( H59.9 GB ) , Cornea guttata ( H18.5 GB ), Pseudophakie ( H27.0 GB ), Z.n. Lidoperation ( H59.8 GL ),
    epiretinale Gliose ( H35.38 GB ). Visus s.c. bei beiden Augen 0,25, Subjektive Refraktion: Sph + 0,75 Cyl – 1.50 / 106 Grad = 0,32.
    Tensio: 13 mmHg.
    Frage: Kann ich mit diesen Untersuchungsergebnissen einen Antrag auf Sehbehindertengeld stellen ?
    Danke für Ihre Stellungnahme.

    • Clara

      Guten Tag Frau Hiske,

      ob Sie einen Antrag auf das Sehebehinderten- bzw. Blindengeld stellen können, hängt nicht direkt von der Diagnose, sondern von ihrer Sehstärke ab. Liegt diese auf dem besseren Auge bei weniger als 2 Prozent (für das Blindengeld) bzw. weniger als 5 Prozent (für das Sehbehindertengeld), können Sie den Antrag stellen. Sollten Sie sich bezüglich Ihrer persönlichen Situation unsicher sein, können Sie Ihren Haus- bzw. Augenarzt um Unterstützung bitten.

      Mit besten Grüßen!

  • Udo Hennings

    Ich bin 63 Jahre, habe vor 4 Jahren ein Auge, durch einen Unfall, verloren. Bin daraufhin in Rente gegangen.
    Habe ich Anspruch auf Blindengeld ?

    • Clara

      Guten Tag Herr Hennings,

      grundsätzlich gilt, dass der Anspruch auf Blindengeld von der Sehstärke auf Ihrem besseren Auge abhängig ist. Sind sie demnach auf Ihrem zweiten Auge blind (Sehstärke von weniger als 2 Prozent) oder hochgradig sehbehindert (Sehstärke von weniger als 5 Prozent), können Sie das Blindengeld beantragen. Es lohnt sich zudem die genauen Voraussetzungen Ihres Bundeslands zu überprüfen, da es hier leichte Abweichungen von der allgemeinen Regelung geben kann.

      Mit besten Grüßen!

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