Die Familienkasse ist eine deutsche Bundesfinanzbehörde, die für Themen rund um Familie und Kinder zuständig ist. Sie möchten wissen, welche Themen das sind und an wen Sie sich bei Bedarf wenden können? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.
Inhaltsübersicht
Welche Familienkasse ist zuständig?
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat ihren Sitz in Nürnberg und kümmert sich von dort aus um die Direktion der 14 regionalen Familienkassen. Diese regionalen Kassen werden von lokalen Standorten vertreten. Zuständig ist demnach die lokale Familienkasse am Standort des Antragstellers. Welche das ist, kann aus der untenstehenden Tabelle entnommen bzw. online recherchiert werden.
Zuständige Familienkasse | |
Regionale Familienkasse | Lokale Standorte |
Baden-Württemberg-Ost | Göppingen, Ludwigsburg, Ravensburg, Reutlingen, Stuttgart, Tauberbischofsheim, Ulm |
Baden-Württemberg West | Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Lörrach, Nagold, Offenburg, Villingen-Schwenningen |
Bayern Nord | Ansbach, Aschaffenburg, Hof, Nürnberg, Schwandorf, Schweinfurt |
Bayern Süd | Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten, Passau, Pfarrkirchen, Regensburg |
Berlin-Brandenburg | Berlin-Mitte, Berlin Nord, Berlin Süd, Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin, Potsdam |
Hessen | Bad Hersfeld, Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Kassel, Wiesbaden |
Niedersachsen-Bremen | Bremen, Celle, Emden, Göttingen, Hannover, Helmstedt, Hildesheim, Lüneburg, Nienburg, Oldenburg, Osnabrück |
Nord | Bad Oldesloe, Elmshorn, Flensburg, Hamburg, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund |
Nordrhein-Westfalen Nord | Ahlen, Bochum, Coesfeld, Essen, Recklinghausen, Rheine, Wesel |
Nordrhein-Westfalen Ost | Bielefeld, Detmold, Herford, Iserlohn, Meschede, Siegen |
Nordrhein-Westfalen West | Aachen, Bergisch-Gladbach, Bonn, Brühl, Düsseldorf, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Wuppertal |
Rheinland-Pfalz - Saarland | Bad Kreuznach, Kaiserslautern, Koblenz, Landau, Neuwied, Saarbrücken, Trier |
Sachsen | Bautzen, Chemnitz, Leipzig, Plauen, Riesa |
Sachsen-Anhalt - Thüringen | Dessau-Roßlau, Erfurt, Halle, Jena, Magdeburg, Nordhausen, Suhl |
Was ist die Familienkasse?
Die Familienkasse ist eine Bundesbehörde, die sich um Angelegenheiten rund um das Thema Familie und Kinder kümmert. Sie ist hauptsächlich dafür bekannt, dass sie sich um die Kindergeld- und Kinderzuschlagsanträge kümmert. Hier ist sie nicht nur für die Bearbeitung der Anträge zuständig, sondern auch für die Auszahlung der Leistung.
Insgesamt kümmern sich über 5.200 Mitarbeiter um die Umsetzung der Aufgaben der Familienkasse. Gemeinsam betreuen sie knapp 17 Millionen Kinder bzw. rund 10 Millionen Familien in Deutschland.
Was macht die Familienkasse?
Die Familienkasse hat zwei große Aufgabenbereiche: das Kindergeld und der Kinderzuschlag. In diesen beiden Bereichen kümmert sich die Familienkasse um die Beratung der Familien, die Bearbeitung der Anträge und Auszahlung der Leistungen.
Aufgabenbereich Kindergeld
Das Kindergeld gehört zu den wichtigsten Aufgabenbereichen der Familienkasse. Es handelt sich um eine staatliche Leistung, auf die grundsätzlich alle Familien mit Kindern Anspruch haben. Dennoch müssen drei grundlegende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Das Kind ist noch nicht volljährig. Für Kinder, die sich noch in der Erstausbildung befinden, kann die Leistung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ausgezahlt werden.
- Der Antragsteller hat das Sorgerecht für das Kind und das Kind lebt in seinem Haushalt. Es kann sich also auch z.B. auch um das Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder handeln.
- Der ständige Wohnsitz muss entweder in Deutschland oder in einem der folgenden Länder sein: EU-Land, Norwegen, Liechtenstein, Island oder Schweiz.
Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, können den Antrag auf Kindergeld direkt online ausfüllen und das ausgedruckte Formular anschließend an die zuständige Familienkasse schicken. Die Mitarbeiter der Kasse überprüfen den Antrag innerhalb der 6 folgenden Wochen. Sind die Angaben vollständig und die Voraussetzungen erfüllt, so wird das Kindergeld monatlich auf das Konto des Antragstellers überwiesen.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Die Höhe des Kindergeldes ist von der Anzahl der Kinder abhängig, für die der Antragsteller die Leistung bezieht. Für das erste und zweite Kind gibt es jeweils monatlich 219 €. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld leicht an und liegt monatlich bei 225 €. Für das vierte Kind bekommt die Familie 250 €.
Aufgabenbereich Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine staatliche Leistung, die sich an einkommensschwache Familien richtet, die trotz Gehalt und Kindergeld Schwierigkeiten haben, über die Runden zu kommen. Konkret müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Paare müssen ein Bruttoeinkommen von mindestens 900 € haben
- Alleinerziehende müssen ein Bruttoeinkommen von mindestens 600 € haben
- Mit dem Gehalt, dem Kindergeld, dem Kinderzuschlag und ggf. dem Wohngeld muss das Einkommen ausreichen, um die Familie zu versorgen
Neben der Mindestgrenze müssen Antragsteller der Familienkasse nachweisen können, dass das Gehalt nicht für den Familienbedarf ausreicht. Zum Familienbedarf gehören:
- der Regelbedarf von Kindern und Eltern
- der eventuelle Mehrbedarf
- die Wohnkosten
Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, können den Kinderzuschlag bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Hierfür müssen sie den Antrag online ausfüllen und zusammen mit den jeweiligen Nachweisen an die entsprechende Kasse schicken. Die Familienkasse prüft den Antrag und meldet sich innerhalb der folgenden 6 Wochen bei dem Antragsteller.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag?
Die Höhe des Kinderzuschlags ist von der persönlichen Situation des Antragstellers abhängig und wird demnach individuell berechnet. Ausschlaggebend sind dabei die Anzahl und das Alter der Kinder sowie die Höhe der Wohnkosten. Der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag liegt allerdings bei 209 €.