Familie

Was macht die Familienkasse für Familien in Deutschland?

22. September 2022 von Camille - 6 Minuten Lesezeit

Was macht die Familienkasse für Familien in Deutschland?

Die Familienkasse ist eine deutsche Bundesfinanzbehörde, die für Themen rund um Familie und Kinder zuständig ist. Sie möchten wissen, welche Themen das sind und an wen Sie sich bei Bedarf wenden können? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Welche Familienkasse ist zuständig?

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat ihren Sitz in Nürnberg und kümmert sich von dort aus um die Direktion der 14 regionalen Familienkassen. Diese regionalen Kassen werden von lokalen Standorten vertreten. Zuständig ist demnach die lokale Familienkasse am Standort des Antragstellers. Welche das ist, kann aus der untenstehenden Tabelle entnommen bzw. online recherchiert werden.

Wichtig
Die Familienkasse des Arbeitsamtes ist 87 Prozent der Kinder in Deutschland zuständig. Die übrigen 13 Prozent sind Kinder von Eltern, die im öffentlichen Dienst tätig sind. Für diese Kinder sind bislang die Familienkassen der öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber zuständig. Im Laufe des Jahres 2022 soll dieses dezentrale System jedoch abgeschafft werden und die Familienkasse des Arbeitsamtes für alle Kinder zuständig werden.
Zuständige Familienkasse
Regionale Familienkasse Lokale Standorte
Baden-Württemberg-Ost Göppingen, Ludwigsburg, Ravensburg, Reutlingen, Stuttgart, Tauberbischofsheim, Ulm
Baden-Württemberg West Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Lörrach, Nagold, Offenburg, Villingen-Schwenningen
Bayern Nord Ansbach, Aschaffenburg, Hof, Nürnberg, Schwandorf, Schweinfurt
Bayern Süd Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten, Passau, Pfarrkirchen, Regensburg
Berlin-Brandenburg Berlin-Mitte, Berlin Nord, Berlin Süd, Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin, Potsdam
Hessen Bad Hersfeld, Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Kassel, Wiesbaden
Niedersachsen-Bremen Bremen, Celle, Emden, Göttingen, Hannover, Helmstedt, Hildesheim, Lüneburg, Nienburg, Oldenburg, Osnabrück
Nord Bad Oldesloe, Elmshorn, Flensburg, Hamburg, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund
Nordrhein-Westfalen Nord Ahlen, Bochum, Coesfeld, Essen, Recklinghausen, Rheine, Wesel
Nordrhein-Westfalen Ost Bielefeld, Detmold, Herford, Iserlohn, Meschede, Siegen
Nordrhein-Westfalen West Aachen, Bergisch-Gladbach, Bonn, Brühl, Düsseldorf, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Wuppertal
Rheinland-Pfalz - Saarland Bad Kreuznach, Kaiserslautern, Koblenz, Landau, Neuwied, Saarbrücken, Trier
Sachsen Bautzen, Chemnitz, Leipzig, Plauen, Riesa
Sachsen-Anhalt - Thüringen Dessau-Roßlau, Erfurt, Halle, Jena, Magdeburg, Nordhausen, Suhl
Neben den lokalen Standorten gibt es auch die Möglichkeit, die Familienkasse telefonisch zu erreichen. Die Berater der insgesamt sechs Servicecenter sind unter folgender Nummer erreichbar: 0800 4 5555 30.

Was ist die Familienkasse?

Die Familienkasse ist eine Bundesbehörde, die sich um Angelegenheiten rund um das Thema Familie und Kinder kümmert. Sie ist hauptsächlich dafür bekannt, dass sie sich um die Kindergeld- und Kinderzuschlagsanträge kümmert. Hier ist sie nicht nur für die Bearbeitung der Anträge zuständig, sondern auch für die Auszahlung der Leistung.

Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Familienkasse: die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und die Familienkasse der öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber. Die beiden Behörden sollen jedoch im Laufe des Jahres 2022 fusionieren, so dass die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit für alle Kinder und Familien zuständig sein wird.

Insgesamt kümmern sich über 5.200 Mitarbeiter um die Umsetzung der Aufgaben der Familienkasse. Gemeinsam betreuen sie knapp 17 Millionen Kinder bzw. rund 10 Millionen Familien in Deutschland.

Was macht die Familienkasse?

Die Familienkasse hat zwei große Aufgabenbereiche: das Kindergeld und der Kinderzuschlag. In diesen beiden Bereichen kümmert sich die Familienkasse um die Beratung der Familien, die Bearbeitung der Anträge und Auszahlung der Leistungen.

Weitere Informationen
Sie möchten wissen, auf welche Vorteile Sie als Familie Anspruch haben? Dann lesen Sie beispielsweise unsere Artikel über die Mutter-Kind-Kur und das Baukindergeld.

Was macht die Familienkasse für Familien in Deutschland?Aufgabenbereich Kindergeld

Das Kindergeld gehört zu den wichtigsten Aufgabenbereichen der Familienkasse. Es handelt sich um eine staatliche Leistung, auf die grundsätzlich alle Familien mit Kindern Anspruch haben. Dennoch müssen drei grundlegende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Das Kind ist noch nicht volljährig. Für Kinder, die sich noch in der Erstausbildung befinden, kann die Leistung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ausgezahlt werden.
  • Der Antragsteller hat das Sorgerecht für das Kind und das Kind lebt in seinem Haushalt. Es kann sich also auch z.B. auch um das Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder handeln.
  • Der ständige Wohnsitz muss entweder in Deutschland oder in einem der folgenden Länder sein: EU-Land, Norwegen, Liechtenstein, Island oder Schweiz.

Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, können den Antrag auf Kindergeld direkt online ausfüllen und das ausgedruckte Formular anschließend an die zuständige Familienkasse schicken. Die Mitarbeiter der Kasse überprüfen den Antrag innerhalb der 6 folgenden Wochen. Sind die Angaben vollständig und die Voraussetzungen erfüllt, so wird das Kindergeld monatlich auf das Konto des Antragstellers überwiesen.

Die Familienkasse überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Leistung weiterhin bestehen. Bezieher der Leistung erhalten hierfür einen Fragebogen. Hier müssen sie Fragen über ihren Wohnort, die Zusammensetzung ihres Haushaltes und die Schul- bzw. Berufsausbildung des Kindes beantworten und ggf. die entsprechenden Nachweise hinzufügen.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Die Höhe des Kindergeldes ist von der Anzahl der Kinder abhängig, für die der Antragsteller die Leistung bezieht. Für das erste und zweite Kind gibt es jeweils monatlich 219 €. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld leicht an und liegt monatlich bei 225 €. Für das vierte Kind bekommt die Familie 250 €.

Kann man Kindergeld rückwirkend bei der Familienkasse beantragen?
Kindergeld kann auch rückwirkend beantragt werden. Die Familienkasse zahlt die Leistung jedoch höchstens 6 Monate rückwirkend aus.

Aufgabenbereich Kinderzuschlag

Was macht die Familienkasse für Familien in Deutschland?Der Kinderzuschlag ist eine staatliche Leistung, die sich an einkommensschwache Familien richtet, die trotz Gehalt und Kindergeld Schwierigkeiten haben, über die Runden zu kommen. Konkret müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Paare müssen ein Bruttoeinkommen von mindestens 900 € haben
  • Alleinerziehende müssen ein Bruttoeinkommen von mindestens 600 € haben
  • Mit dem Gehalt, dem Kindergeld, dem Kinderzuschlag und ggf. dem Wohngeld muss das Einkommen ausreichen, um die Familie zu versorgen

Neben der Mindestgrenze müssen Antragsteller der Familienkasse nachweisen können, dass das Gehalt nicht für den Familienbedarf ausreicht. Zum Familienbedarf gehören:

  • der Regelbedarf von Kindern und Eltern
  • der eventuelle Mehrbedarf
  • die Wohnkosten
Da der Familienbedarf je nach Familie unterschiedlich sein kann, kann hier keine Höchstgrenze angegeben werden. Vielmehr kommt es darauf an wie groß die Familie ist, wie alt die Kinder sind und wie hoch die Wohnkosten sind.

Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, können den Kinderzuschlag bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Hierfür müssen sie den Antrag online ausfüllen und zusammen mit den jeweiligen Nachweisen an die entsprechende Kasse schicken. Die Familienkasse prüft den Antrag und meldet sich innerhalb der folgenden 6 Wochen bei dem Antragsteller.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Die Höhe des Kinderzuschlags ist von der persönlichen Situation des Antragstellers abhängig und wird demnach individuell berechnet. Ausschlaggebend sind dabei die Anzahl und das Alter der Kinder sowie die Höhe der Wohnkosten. Der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag liegt allerdings bei 209 €.

Die Familienkasse gewährt den Kinderzuschlag sechs Monate lang. Anschließend muss ein neuer Antrag auf die Leistung gestellt werden. Hat sich die Familiensituation in der Zwischenzeit nicht verändert, so kann ein Schnellantrag eingereicht werden. Ändert sich jedoch etwas, so muss die Familienkasse umgehend informiert werden.

Camille ist seit Januar 2022 Redakteurin im Team von DeinHilfexpert und schreibt Artikel für den Ausbau des deutschen Servicebereichs. Sie absolviert derzeit ein duales Studium an der ISCOM Schule in Paris und im Unternehmen DeinHilfexpert.


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