Genossenschaftswohnung: eine Alternative zur Sozialwohnung?
27. Oktober 2022 von Clara - 7 Minuten Lesezeit
Eine Genossenschaftswohnung ist eine preiswerte Alternative zur Sozialwohnung. Sie möchten wissen was eine Genossenschaftswohnung genau ist, welche Vor- und Nachteile sie hat und wie man überhaupt an solch eine Wohnung kommt? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.
Inhaltsübersicht
Was ist eine Genossenschaftswohnung?
Eine Genossenschaftswohnung ist eine Wohnung, die nicht von Privatpersonen oder gewinnorientierten Unternehmen, sondern von sogenannten Baugenossenschaften angeboten wird. Es handelt sich hierbei um günstigen und qualitativ hochwertigen Wohnraum, der jedoch nur Mitgliedern der Genossenschaft zur Verfügung steht. Eine Genossenschaftswohnung ist eine günstige Alternative zur Sozialwohnung. Im Gegensatz zur Sozialwohnung braucht es für die Genossenschaftswohnung nämlich keinen Wohnberechtigungsschein.
Was ist eine Baugenossenschaft?
Eine Baugenossenschaft ist ein gemeinschaftliche Wirtschaftsunternehmen, deren oberstes Ziel es ist, ihre Mitglieder mit gutem und sicherem Wohnraum, sogeannnten Genossenschaftswohnungen zu versorgen. Baugenossenschaften entstanden in Deutschland bereits im 19. Jahrhundert. Zu dieser Zeit herrschte große Wohnungsnot in den deutschen Städten. Um dem entgegenzuwirken, begannen Personengruppen Geld zu sammeln, welches sie anschließend in die Schaffung von Wohnraum für ärmere Menschen investierten.
Personen, die in einer Genossenschaftswohnung leben, sind streng genommen keine Mieter, sondern Nutzer der Wohnung. Sie haben im Gegenzug einen sogenannte Versorgungsanspruch auf Wohnraum. Das bedeutet, dass sie ein Dauernutzungsrecht haben und das obwohl ihnen die Genossenschaftswohnung in der sie leben nicht (alleine) gehört.
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Um eine Genossenschaftswohnung zu bekommen, muss man Mitglied einer Baugenossenschaft werden. Um Mitglied zu werden, muss der Interessierte einen Antrag bei der jeweiligen Genossenschaft stellen, in dem er Geschäftsanteile zeichnet und eine einmalige Verwaltungsgebühr zahlt. Der Antrag wird daraufhin von der Mitgliederversammlung überprüft und ggf. weitergeleitet. Über die entgültige Aufnahme entscheidet der Vorstand der Genossenschaft.
Wie hoch ist die Verwaltungsgebühr für eine Genossenschaftswohnung?
Die Höhe dieser Verwaltungsgebühr ist abhängig von der Satzung der jeweiligen Genossenschaft. In einigen Fällen ist sie vergleichbar mit einer Mietkaution, in anderen ist sie deutlich höher.
Sobald der Bewerber akzeptiert wurde und eine passende Wohnung gefunden wurde, muss das neue Mitglied weitere Geschäftsanteile kaufen. Die Betragshöhe ist dabei abhängig von der Größe der Wohnung. Ziel dieser Beiträge ist es das Eigenkapital der Genossenschaft zu stärken. Im Rückkehrschluss gehört den Mitgliedern der Wohnungsbaugenossenschaft das Unternehmen und die Wohnungsbestände gemeinschaftlich.
Weitere Informationen
Sie möchten mehr über günstige Wohnmöglichkeiten erfahren? Dann lesen Sie unseren Artikel über die SAGA Hamburg.
Im Bundesverband deutscher Wohn- und Immobilienunternehmen sind ca. 2000 Baugenossenschaften eingeschrieben. Diese verwalten insgesamt rund 2,2 Millionen Genossenschaftswohnungen und haben ungefähr 2,9 Millionen Mitglieder. In fast alles deutschen Mittel -und Großstädten gibt es somit Genossenschaften, die oft einen hohen Anteil am Gesamtwohnungsbestand haben:
Baugenossenschaft Dresden: 20 Prozent
Baugenossenschaft Hamburg: 14 Prozent
Baugenossenschaft Berlin: 10 Prozent
Baugenossenschaft Leipzig: 8 Prozent
Wohnbaugenossenschaften haben insgesamt einen positiven Einfluss auf die Preisentwicklung der Wohnungsmärkte. Dennoch wächst das Wohnungsangebot der Baugenossenschaften im gegenwärtigen Jahrhundert nicht genug, um den Anteil der Genossenschaftswohnungen am Wohnungsmarkt zu halten.
Welche Vor- und Nachteil hat eine Genossenschaftswohnung?
In einer Genossenschaftswohnung zu leben, hat eine Reihe von Vorteilen, wie beispielsweise die günstigen Mietpreise und das lebenslange Wohnrecht. Als Mitglied einer Baugenossenschaft profitiert man jedoch von noch vielen weiteren Vorteilen sowie von einige Nachteile.
Urlaub in einer Genossenschaftswohnung
Dank einer Kooperation von insgesamt 107 Baugenossenschaften, können die Mitglieder dieser Genossenschaften, deutschlandweit Urlaub in einer Genossenschaftswohnung machen. Sei es ein Städtetrip oder eine Reise ans Meer – es genügt nach der passenden ausgestatteten Wohnung zu suchen und diese über das Internet zu buchen. Die Mitgliedschaft in einer der teilnehmenden Genossenschaft wird bei der Buchung geprüft.
Vorteil: Günstig und gut wohnen
Wer in einer Genossenschaftswohnung lebt, muss zwar Miete zahlen, doch ist diese Miete oft günstig. Die Baugenossenschaft unterstützt ihre Mitglieder zudem, indem sie sich um die Verwaltung und Instandhaltung der Genossenschaftswohnungen kümmert.
Neben den günstigen Mietpreisen ist auch die Qualität des Wohnens in einer Genossenschaftswohnung garantiert. Hierzu zählt nicht nur die Qualität der Wohnung, sondern auch die des Umfeldes. Oft sind die Wohnanlagen der Genossenschaftswohnungen durch eine ausgebaute Infrastruktur geprägt: Spielplätze, Grünanlagen, Lebensmittelgeschäfte und Schulen sind meist nicht weit weg.
Vorteil: Wohnrecht auf Lebzeiten
Personen, die eine Genossenschaftswohnung beziehen, haben ab ihrem Einzug ein lebenslanges Wohnrecht. Das bedeutet, dass ihnen die Wohnung nicht gekündigt werden kann. Da jedes Mitglied der Baugenossenschaft Miteigentümer des Wohnbestandes ist, kann beispielsweise keine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf erfolgen. Ein Rausschmiss wäre nur dann möglich, wenn der Mieter die Regeln der Baugenossenschaft grob verletzt.
Kündigung der Wohnung
Der Mieter kann seine Genossenschaftswohnung jederzeit, unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Wenn er gleichzeitig die Baugenossenschaft verlässt, erhält er zudem seine Genossenschaftsanteile zurück.
Vorteil: das Service-Angebot
Die Genossenschaftswohnhäuser werden regelmäßig von Hausmeistern besucht, die vor Ort nach dem Rechten schauen und bei Bedarf kleine Reparaturen vornehmen. Braucht es einen Handwerker, so wird dieser zeitnah und zu einem fairen Preis beauftragt.
Zudem profitieren die Bewohner einer Genossenschaftswohnung von einer persönlichen Beratungsstelle. Hier können sie sich Hilfe bezüglich Schäden und Mängeln in der Wohnung holen und erhalten Unterstützung in sozialen Notlagen.
Vorteil: Mitbestimmungsrecht der Mitglieder
Jedes Mitglied einer Baugenossenschaft hat dieselben Rechte und Pflichten. Demnach darf jeder mitbestimmen, was in der Genossenschaft passiert. Ob neue Häuser gekauft bzw. verkauft werden, oder in weitere Objekte investiert wird, ist somit immer eine Gemeinschaftsentscheidung.
Vorteil: Soziale Gemeinschaft
Baugenossenschaften setzen sich für die Entstehung einer Gemeinschaft in ihren Wohnanlagen ein. Hierfür gibt es oftmals Gemeinschaftsräume oder sogar „Mieter-Cafés“, in denen Mitglieder sich für Spielenachmittage oder zur Hausaufgabenbetreuung treffen können. Auch durch Mieterfeste wie z.B. Sommer- und Weihnachtsfeiern, wird der Zusammenhalt der Bewohner gestärkt.
Vorteil: Finanzielle Überschüsse für die Mitglieder
Eine Baugenossenschaft spekuliert nicht mit ihrem Geld, sondern investiert eventuelle Überschüsse in den Kauf und die Instandhaltung von qualitativ hochwertigen Genossenschaftswohnungen. Die Investition in eine Baugenossenschaft ist somit aus wirtschaftlicher Sicht risikoarm. Zudem erhalten die Mitglieder meist Zinsen auf ihre Genossenschaftsanteile.
Nachteil: kostenpflichtige Beitrittspflicht
Nur wer Baugenossenschaftsmitglied ist, kann in eine Genossenschaftswohnung einziehen. Wie bereits erwähnt ist der Beitritt in eine solche Genossenschaft mit dem Kauf von Anteilen und in einigen Fällen sogar einem Beitrittsgeld verbunden. Beim Einzug können zudem weitere Zahlungen für Geschäftsanteile fällig werden.
Nachteil: Verluste der Genossenschaftsanteile
Auch wenn es, wie bereits erwähnt, selten ist, dass eine Baugenossenschaft Verluste schreibt bzw. sogar insolvent geht, so hätte eine solche Situation Konsequenzen für die Mitglieder. Verluste können beispielsweise von den Gesellschaftsanteilen der Mitglieder abgezogen werden. Bei einer Insolvenz würden die Genossen sogar ihre gesamten Anteile verlieren.
Achtung
Im Falle der Insolvenz können sich die Vorgehensweisen der Baugenossenschaften unterscheiden. Genau Informationen darüber inwiefern die Mitglieder haften, können in der Satzung nachgelesen werden.
Nachteil: Auszug und Ausritt
Die Kündigung einer Genossenschaftswohnung und der oftmals damit verbundene Austritt aus der Baugenossenschaft, können sich schwierig gestalten. Grund dafür ist, dass die Baugenossenschaft dem ehemaligen Mitglied seine Genossenschaftsanteile zurückzahlen muss. Dies nimmt in den meisten Fällen viel Zeit in Anspruch.
Nachteil: Eingeschränktes Mitbestimmungsrecht
Sobald eine Baugenossenschaft eine bestimmte Mitgliederzahl überschreitet, verliert das einzelne Mitglied seine Entscheidungsstimme. Stattdessen wird eine Mitgliederversammlung gewählt, die die Entscheidungen im Namen aller Mitglieder trifft.
Nachteil: Lange Wartezeiten
Aufgrund der vielen Vorteile, die eine Genossenschaftswohnung mit sich bringt, gibt es bei vielen Genossenschaften lange Wartelisten. Einige Baugenossenschaften nehmen sogar keine Mitglieder mehr auf. Dies ist jedoch von Region zu Region unterschiedlich.
Weitere häufig gestellte Fragen
❓Was ist eine Genossenschaftswohnung?
Eine Genossenschaftswohnung ist eine Wohnung, die von einer Baugenossenschaft angeboten wird. Es handelt sich hierbei um günstige und qualitativ hochwertige Wohnungen, die jedoch nur von Mitgliedern der Genossenschaft bewohnt werden können.
🧑💼 Wie bekommt man eine Genossenschaftswohnung?
Um eine Genossenschaftswohnung zu bekommen, muss man vorerst Mitglied einer Baugenossenschaft werden. Um Mitglied zu werden, muss man Genossenschaftsanteile aufkaufen und vom Vorstand der Baugenossenschaft akzeptiert werden.
Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.