Betreutes Wohnen ist eine besondere Wohnform, die für Personen, wie beispielsweise Senioren geeignet ist, die Hilfe in bestimmten Alltagssituationen benötigen. Sie möchten wissen, was diese Wohnform ausmacht und wie teuer der entsprechende Wohnplatz ist? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.
Inhaltsübersicht
Was kostet betreutes Wohnen?
Die Kosten für betreutes Wohnen unterliegen der freien Preisgestaltung und lassen sich demnach nicht pauschal bestimmen. Vielmehr sind sie von Angebot und Nachfrage abhängig und können demnach je nach Region und Anbietern sehr unterschiedlich ausfallen.
Grundsätzlich lassen sich die Kosten für betreutes Wohnen in zwei Teilen unterteilen:
- die Kosten für die Wohnung
- die Kosten für den Betreuungsservice
Eine betreute Wohnung kann sowohl gemietet als auch gekauft werden. Die Kosten für die betreute Wohnung liegen in der Regel 10 Prozent über den ortsüblichen Kaltmieten bzw. Kaufpreisen. Grund dafür ist die besondere Einrichtung der Gebäude bzw. Wohnungen, z.B. die barrierefreie Ausstattung. Zum Miet- bzw. Kaufpreis kommen die Nebenkosten für Energie, Wasser, Internet etc. hinzu. Auch diese sind von der Region bzw. den Verträgen abhängig.
Einrichtungen für betreutes Wohnen bieten ihren Einwohnern Grundleistungen, für die sie eine monatliche Grundpauschale zahlen müssen. Die Grundpauschale für den Betreuungsservice muss auch dann gezahlt werden, wenn die Leistungen nicht vollständig in Anspruch genommen werden.
Die Höhe dieser Pauschale ist zum einen vom Umfang der Leistungen abhängig und zum anderen von der jeweiligen Einrichtung. Die Pauschalen variieren von monatlich 15 € bis zu mehreren 100 € im Monat. Eine höhere Pauschale ist hier jedoch kein Synonym für bessere Leistungen. Es lohnt sich also, die jeweiligen Leistungen und Preise miteinander zu vergleichen.
Wer übernimmt die Kosten für betreutes Wohnen?
Der Platz für betreutes Wohnen muss grundsätzlich aus eigener Tasche gezahlt werden. Dies gilt sowohl für die Wohnungskosten als auch für die Kosten für den Betreuungsservice. Dennoch gibt es einige Hilfeleistungen, die unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können:
- Wohnberechtigungsschein: Einige Einrichtungen für betreutes Wohnen bieten öffentlich geförderte Wohnungen. Diese sind günstiger als andere Wohnungen, aber können nur mit einem Wohnberechtigungsschein gemietet werden.
- Wohngeld: Personen mit einem geringen Einkommen können grundsätzlich Wohngeld beantragen. Dieses kann als Mietzuschuss eingesetzt werden.
- Leistungen der Pflegeversicherung: Die Pflegekasse übernimmt zwar grundsätzlich nicht die Kosten für betreutes Wohnen, aber dennoch können bestimmte Leistungen für den Betreuungsservice eingesetzt werden, z.B. die Kosten für den Hausnotruf.
- Leistungen der Krankenversicherung: Bestimmte Kosten der Behandlungspflege, wie beispielsweise der Verbandswechsel, können von der Krankenkasse übernommen werden. Zudem können bestimmte Hilfsmittel, z.B. eine Spezialmatratze, von der Krankenkasse gestellt werden. Hier muss jedoch jeweils ein entsprechender Antrag eingereicht werden.
Was ist betreutes Wohnen?
Betreutes Wohnen, auch Service Wohnen genannt, ist ein Wohnkonzept, das für Personen gedacht ist, die Hilfe im Alltag benötigen. Hierzu gehören sowohl Senioren als auch Menschen mit einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung. Es handelt sich in den meisten Fällen um eine Einrichtung, in der bestimmte Dienst angeboten werden.
Einrichtungen für betreutes Wohnen werden von privaten Anbietern betrieben. Das Angebot ist demnach sehr unterschiedlich. Im Normalfall zeichnet sich betreutes Wohnen jedoch durch folgende Grundmerkmale aus:
- Die Einrichtung und die Wohnungen sind barrierefrei, d.h. es gibt einen Fahrstuhl, breite Türen etc.
- Es gibt einen Hausmeisterservice, der sich um Reparaturen und die Instandhaltung des Gebäudes kümmert.
- Es werden Freizeit- und Gemeinschaftsaktivitäten angeboten.
- Der Standort zeichnet sich durch eine gute Infrastruktur aus, d.h. Ärzte, Supermärkte, Friseure sind in der Nähe.
- Der Standort zeichnet sich durch eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz aus.
Neben dieser Grundausstattung bieten Einrichtungen für betreutes Wohnen auch sogenannte Grundleistungen, für die die Bewohner eine monatliche Pauschale zahlen. Beispiele hierfür sind:
- Ansprechperson mit geregelter Verfügbarkeit: Hierbei handelt es sich nicht um eine Pflegekraft, sondern um eine Person, die bei der Organisation des Alltags weiterhilft und bei Problemen die notwendige Hilfe organisiert.
- Installierter Hausnotruf: Die Möglichkeit den Notruf per Funk aus der Wohnung bzw. dem Wohngebäude zu rufen.
Zusätzlich zu den Grundleistungen haben Bewohner die Möglichkeit, Zusatzleistungen in Anspruch zu nehmen. Ob sie diese nutzen möchten bzw. welche sie davon nutzen möchten, ist von den persönlichen Bedürfnissen der Person abhängig. Beispiele für solche Zusatzleistungen sind:
- Reinigung der Wohnung
- Fahrdienst
- Wäschedienst
- Einkaufsdienst
- Besuchs- und Begleitdienst
- Mahlzeitendienst
Was ist ambulantes betreutes Wohnen?
Ambulantes betreutes Wohnen ist eine spezielle Form des betreuten Wohnens. Diese Form richtet sich an Menschen mit einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung. Sie können auf diese Weise ein selbstbestimmtes Leben führen und dennoch in Bereichen Unterstützung erhalten, in denen sie Hilfe benötigen.
Beim ambulanten betreuten Wohnen leben die Betroffenen in ihrer eigenen Wohnung bzw. im eigenen Haus, außerhalb einer spezifischen Einrichtung und erhalten regelmäßigen Hausbesuch von einem ambulanten Dienst. Beispiele für erbrachte Leistungen sind:
- Unterstützung bei der Wohnungssuche
- Unterstützung bei der Haushaltsführung
- Unterstützung bei der Strukturierung des Tagesablaufes
- Begleitung zu Arztbesuchen
- Unterstützung bei der Bewältigung von Krisensituationen
- Anregungen zur Freizeitgestaltung
Welche Voraussetzungen müssen für betreutes Wohnen erfüllt werden?
Das Angebot für betreutes Wohnen richtet sich grundsätzlich an jede Person, die zwar eigenständig ist, aber dennoch Hilfe im Alltag benötigt. Es richtet sich also sowohl an Senioren als auch an Menschen mit Behinderung oder Menschen mit physischer Erkrankung. Der Schwerpunkt liegt jedoch stets auf der Eigenständigkeit der Bewohner bzw. darauf, diese Eigenständigkeit so lange wie möglich aufrechtzuerhalten.
Ob eine Person die Voraussetzungen für betreutes Wohnen erfüllt oder nicht, hängt letztendlich von der jeweiligen Einrichtungen und ihrem Betreuungsangebot ab. Wer das Angebot einer solchen Einrichtung nutzen möchte, sollte sich demnach ausführlich über die vorhandenen Möglichkeiten informieren.