Familiengründung ist eine teuere Angelegenheit. Aus diesem Grund unterstütz die Bundesrepublik Familien in Deutschland mit dem sogenannten Kindergeld. Bei Dein Hilfexperte erfahren Sie wer Anspruch auf diese staatliche Leistung hat, wie man sie beanspruchen kann und wie hoch das Kindergeld überhaupt ist.
Inhaltsübersicht
Wie viel Kindergeld bekommt man?
Das Kindergeld wird pro Kind ausgezahlt. Die Höhe dieser Leistung ist demnach von der Anzahl der Kinder abhängig. Für das erste und zweite Kind gibt es jeweils monatlich 219 €. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld leicht an und liegt monatlich bei 225 €. Ab dem vierten Kind bekommt die Familie 250 €.
Kindergeld 2022 | |
Anzahl Kinder | Höhe Kindergeld |
1. Kind | 219 € |
2. Kind | 219 € |
3. Kind | 225 € |
ab dem 4. Kind | 250 € |
Beispiel: Eine Familie hat 2 Kinder. Sie bekommen demnach monatlich 438 € Kindergeld. Bei der Geburt ihres dritten Kindes steigt dieser Betrag um 225 € auf 663€.
Wer hat Anspruch auf das Kindergeld?
Kindergeld richtet sich an Familien mit Kindern. Grundsätzlich kann diese staatliche Leistung für jedes Kind direkt nach der Geburt bentragt werden. Allerdings müssen hierfür einige Voraussetzungen erfüllt werden.
- Ihr Kind ist noch nicht volljährig. In einigen Fällen kann das Kindergeld auch noch zur Vollendung des 25. Lebensjahres ausgezahlt werden. Dies gilt für Kinder, die sich noch in der Erstausbildung befinden, z.B: Studium.
- Sie haben zum einen das Sorgerecht für das Kind und das Kind lebt in Ihrem Haushalt. Das Kindergeld kann demnach auch für z.B. Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder beantragt werden.
- Ihr ständiger Wohnsitz muss entweder in Deutschland oder in einem der folgenden Länder sein: EU-Land, Norwegen, Liechtenstein, Island oder Schweiz.
Ausnahmefälle beim Kindergeld
Sowohl deutsche Staatsbürger im Ausland als auch ausländische Staatsbürger in Deutschland haben grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld. Allerdings müssen die jeweiligen Familien gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Um das deutsche Kindergeld als deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland beantragen zu können, müssen Sie:
- entweder innerhalb des deutschen Hoheitsgebiets unbeschränkt steuerpflichtig sein. Das bedeutet, dass Sie Ihre gesamten Einkünfte in Deutschland versteuern.
- oder innerhalb des deutschen Hoheitsgebiets beschränkt steuerpflichtig und zudem sozialversicherungspflichtig angestellt sein.
Als ausländischer Staatsangehöriger müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf die staatliche Leistung in Deutschland zu haben.
- Sie verfügen über eine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaaten, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz.
- Sie verfügen über die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Länder: Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder Türkei. Zudem sind Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig angestellt oder beziehen Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld in Deutschland.
- Sie verfügen über eine Niederlassungs- oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen eine Beschäftigung in Deutschland ermöglicht.
- Sie sind ein anerkannter Flüchtling und Asylberechtigter.
Wie wird das Kindergeld beantragt?
Werden die soeben aufgelisteten Voraussetzungen erfüllt, so kann das Kindergeld bereits direkt nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Hierfür müssen Sie eine Onlineantrag und die Anlage Kind mit einer Reihe von Fragen zu ihrem Kind und Ihrer persönlichen Situation ausfüllen.
Neben dem Antrag benötigen Sie zudem sowohl Ihre steuerliche Identifikationsnummer als auch die Ihres Kindes. Sie finden diese beispielsweise auf der Lohnsteuerbescheinigung. Bei Kindern über 18 Jahren benötigen Sie zusätzliche Belege, die Ihren fortbestehenden Anspruch auf die Leistung belegen. Sie müssen also nachweisen können, dass Ihr Kind sich noch in der Erstausbildung befindet.
Kindergeldantrag für Menschen im oder aus dem Ausland
Sind Sie deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland oder ausländischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland und erfüllen die Voraussetzungen für das Kindergeld, so müssen Sie zusätzliche Nachweise einreichen.
Parallel zu dem oben erwähnten Antrag müssen Sie die Anlage Ausland und folgende Dokumente übermitteln:
- Eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes oder ein vergleichbares amtliches Dokument, dass die Existenz ihres Kindes belegt
- Ein Arbeitgeberbescheinigung oder ein vergleichbarer Nachweis, der Ihre erwerbstätigzeit belegt.
Wann und wie wird das Kindergeld ausgezahlt?
Grundsätzlich gilt, dass nur eine Person das Kindergeld für das Kind/ die Kinder beantragen kann. Das bedeutet, dass selbst wenn die Eltern getrennt voneinander leben und sich das Sorgerecht teilen, nur ein Elternteil Anspruch auf die Leistung hat.
Der Zeitpunkt der Auszahlung der Leistung ist abhändig von der Kindergeld-Endziffer. Personen mit der Endziffer 0 erhalten die Zahlung am Monatsbeginn. Personen mit der Endziffer 9 am Monatsende.
Kindergeld Auszahlung 2022 | ||||||||||||
Kindergeld-Endziffer 0 | 5. Januar | 4. Februar | 3. März | 5. April | 4. Mai | 3. Juni | 5. Juli | 4. August | 5. September | 6. Oktober | 4. November | 5. Dezember |
Kindergeld-Endziffer 9 | 21. Januar | 21. Februar | 18. März | 22. April | 20. Mai | 22. Juni | 19. Juli | 18. August | 21. September | 21. Oktober | 17. November | 16. Dezember |
Welche Hilfen können neben dem Kindergeld beantragt werden?
Trotz des Kindergeldes kann es in einigen Fällen finanziell knapp werden. Hierfür gibt es eine Reihe von zusätzlichen Hilfen, die Familien untergewissen Vorausetzungen beantragen können. Beispiele hierfür sind der Kinderbonus und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Hilfe für Alleinerziehende
Alleinerziehende sind oftmals besonderen finanziellen Herausforderungen ausgesetzt. Aus diesem Grund fördert sie der Staat unter gewissen Voraussetzungen in besonderer Weise.
Berufstätige Alleinerziehende können unter anderem Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbeitrag haben. Hierbei handelt es sich um einen Steuervorteil, der beispielsweise bei der nächsten Steuererklärung beansprucht werden kann.
Alleinerziehende, die zudem keine bzw. nur eine geringe Unterhaltszahlungen für ihrer Kind erhalten, können einen speziellen Unterhaltsvorschuss erhalten. Hierfür müssen Sie sich an das zuständige Jugendamt wenden.