Personen, die alleinerziehend sind, haben es oft schwerer als andere Eltern. Aus diesem Grund gibt es eine Reihe von (finanziellen) Förderungen, die Familien mit nur einem Elternteil entlasten sollen. Sie möchten wissen, welche Förderungen das genau sind und wie diese beantragt werden können? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.
Inhaltsübersicht
Was bedeutet alleinerziehend?
Alleinerziehend ist eine Person, die ihr Kind bzw. ihre Kinder ohne die Hilfe eines anderen Erwachsenen versorgt und erzieht. Sie ist entweder ledig, dauerhaft getrennt, geschieden oder verwitwet. Das Kind hat nur eine Bezugsperson, nämlich den Elternteil, mit dem es in einem Haushalt lebt. Zu dem anderen Elternteil besteht entweder kein Kontakt bzw. höchstens Besuchskontakt.
Die Anzahl an alleinerziehenden Müttern und Vätern ist in Deutschland und in den anderen Industrieländern in den vergangenen Jahrzehnten stark gestiegen. Diese Familien gelten aus ökonomischer Sicht als besonders verletzlich. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Angebote und Programme, um sie zu entlasten. Hierzu gehören beispielsweise:
- der Entlastungsbetrag
- der Unterhaltsvorschuss
- die Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur
Der Entlastungsbetrag – die Steuererleichterung für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag ist ein Freibetrag, der das zu versteuernde Einkommen von Personen mindert, die alleinerziehend sind. Konkret bedeutet das, dass alleinerziehende Eltern weniger Steuern zahlen müssen. Seit 2020 beträgt der Entlastungsbetrag 4.008 € für Personen, die ein Kind allein erziehen. Für jedes weitere Kind wird dieser Grundbetrag um 240 € angehoben.
Damit eine Person, die alleinerziehend ist Anspruch auf die Steuerentlastung hat, muss sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen:
- Kindergeld: Der Antragsteller muss Anspruch auf Kindergeld haben.
- Kind im eigenen Haushalt: Das Kind muss im Haushalt des Antragstellers leben.
- Wirklich alleinstehend: Der Antragsteller muss nicht nur von dem anderen Elternteil getrennt sein, sondern darf auch keine andere Lebenspartnerschaft haben.
Werden alle Voraussetzungen erfüllt, so kann der Entlastungsbetrag beantragt werden. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:
- Beantragung bei der Steuererklärung: Hierfür muss die Person, die alleinerziehend ist, die entsprechenden Felder auf der zweiten Seite der Anlage Kind ausfüllen. Beispielsweise wird hier nach der Steueridentifikationsnummer des Kindes gefragt. Der Entlastungsbetrag wird dann automatisch vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen.
- Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Der Alleinerziehende kann aber auch einen Antrag auf Steuerklasse II stellen. Hierfür muss er den Hauptvordruck sowie die Anlage Kinder des Antrags auf Lohnsteuerermäßigung ausfüllen. Sobald der Antrag genehmigt wurde, wird der monatliche Entlastungsbetrag von 334€ automatisch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Der Unterhaltsvorschuss: Was passiert, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt?
Personen, die alleinerziehend sind, haben grundsätzlich Anspruch auf eine monatliche Unterhaltszahlung. Ist der andere Elternteil jedoch nicht leistungsfähig, so kann dieser Anspruch entfallen. Das bedeutet jedoch nicht, dass der alleinerziehende Elternteil keinen Unterhalt erhält. Stattdessen bietet der Staat betroffenen Personen den Unterhaltsvorschuss an.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ist vom Alter des Kindes abhängig, für das die alleinerziehende Person verantwortlich ist:
- Kinder bis 5 Jahre: 177 €
- Kinder zwischen 6 und 11 Jahren: 236 €
- Kinder zwischen 12 und 17 Jahren: 314 €
Damit Personen, die alleinerziehend sind den Unterhaltsvorschuss beantragen können, müssen sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen:
- Der Antragsteller lebt mit dem Kind zusammen in Deutschland
- Der Antragsteller erzieht das Kind alleine und trägt eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung
- Das Kind des Antragstellers ist unter 18 Jahre alt
- Kinder zwischen 12 und 17 Jahren sind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen
- Bezieht der Antragsteller SGB II-Leistungen, muss er zusätzlich eine eigenes Einkommen von mindestens monatlich 600 € brutto bekommen
Werden die Voraussetzungen erfüllt, so kann die alleinerziehende Person eine Antrag bei der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle stellen. Hierfür muss ein Antragsformular ausgefüllt und folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Ausweisdokument des alleinerziehenden Elternteils
- Geburtsurkunde des Kindes
- Unterhaltstitel
- ggf. Nachweis über (geringe) Unterhaltszahlungen
Mutter-/ Vater-Kind-Kur – Entspannung für Eltern, die alleinerziehend sind
Neben den finanziellen Vorteilen können Personen, die alleinerziehend sind, auch andere Entlastungsangebote in Anspruch nehmen. Ein Beispiel hierfür ist die Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur.
Diese Form der Kur kann grundsätzlich von allen Eltern in Anspruch genommen werden. Damit die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten übernimmt, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die oftmals auf alleinerziehende Eltern zutreffen:
- starke Erschöpfung
- andauernde Kopf- oder Rückenschmerzen
- Unruhe- und Angstgefühle
- Schlafstörungen
Personen, die alleinerziehend sind und gesundheitliche Probleme haben, können bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf die Kur stellen. Das Antragsverfahren setzt sich aus fünf Schritten zusammen:
- Beratung in Anspruch nehmen: Vor der Antragstellung sollte ein Beratungstermin, beispielsweise beim Müttergenesungswerk, vereinbart werden. Hier kann vorab besprochen werden, welche Kurmöglichkeiten es gibt und ob die Voraussetzungen erfüllt werden.
- Attest vom Arzt: Ein Arzt muss die gesundheitlichen Probleme des Antragstellers per Attest bestätigen.
- Kurort auswählen: Grundsätzlich kann der Antragsteller frei wählen, in welcher Klinik er die Kur machen möchte. Diese Wahl wird von der Krankenkasse bestmöglich berücksichtigt.
- Attest bei der Krankenkasse einreichen: Der Antragsteller muss sein ärztliches Attest und seine Kurort-Wahl bei der zuständigen Krankenkasse einreichen. Diese prüft den Antrag und meldet sich meist bereits nach wenigen Wochen bei dem Antragsteller zurück.
- Kur antreten: Nach der Genehmigung des Antrags hat der Antragsteller einige Monate Zeit, um die Kur anzutreten. Er muss seine Ankunft jedoch vorab mit der Klinik absprechen.