Arbeitslos

Arbeitslosengeld 1 beantragen: wer, wann und wie?

28. Juli 2022 von Clara - 7 Minuten Lesezeit

Arbeitslosengeld I beantragen: wer, wann und wie?

Das Arbeitslosengeld 1 ist eine staatliche Leistung, das Personen, die arbeitslos sind und bestimmten Voraussetzungen bentragen können. Sie möchten welche Voraussetzungen das sind und wie das Antragsverfahren abläuft? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf Ihre Fragen.

Arbeitslosengeld 1: Wie lange bekommt man die Leistung?

Wie lange eine Person das Arbeitslosengeld 1 bekommt, hängt von zwei Faktoren ab:

  • Wie lange hat die Person in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt?
  • Wie alt ist die Person?
Grundsätzlich gilt, dass nur Personen Arbeitslosengeld 1 beantragen können, die mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Personen unter 50 Jahren können das Arbeitslosengeld 1 höchstens für eine Dauer von 12 Monaten erhalten, vorausgesetzt sie haben mindestens 24 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Unter 50-Jährige, die weniger als 24 Monate versicherungspflichtig waren, können nur bis zu 6 Monaten Arbeitslosengeld  beziehen.

Für Personen über 50 Jahren steigt die Bezugsdauer schrittweise. Die längste Anspruchsdauer liegt bei 24 Monaten für Personen über 58 Jahren. Voraussetzung hierfür ist, dass die betroffene Person mindestens 48 Monate versicherungspflichtig war.

Für Personen die die Voraussetzungen für eine kürzere Anwartschaft erfüllen, gilt folgende Faustregel: die Länge des Anspruches auf das Arbeitslosengeld liegt bei der Hälfte der versicherungspflichtigen Monate.

Arbeitslosengeld 1: Wie viel Geld bekommt man?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird individuell berechnet und ist abhängig vom ehemaligen Bruttogehalt der arbeitslosen Person.

Als Grundlage der Berechnung des Arbeitslosengeldes dient das Bruttoeinkommen der vergangenen 12 Monate. Dieses Gehalt wird durch die Anzahl der Tage eines Jahres, also 365 geteilt. Das Ergebnis ist das Bruttoarbeitsentgelt pro Tag. Hiervon werden insgesamt 20 Prozent für die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Sozialversicherung abgezogen. Das Ergebnis ist das Nettoentgelt pro Tag. Das Arbeitslosengeld 1 beträgt 60 Prozent dieses Nettoentgelts pro Tag.

Wichtig
Personen, die einen Ehepartner bzw. Kinder haben, bekommt statt 60 Prozent insgesamt 67 Prozent des erechneten Nettoentgelts als Arbeitslosengeld ausgezahlt.

Wie kann das Arbeitslosengeld 1 aufgestockt werden?

Arbeitslosengeld 1 beantragen: wer, wann und wie? Das Arbeitslosengeld 1 dient zur finanziellen Existenzsicherung von Menschen, die arbeitslos sind. Dennoch kann es vorkommen, dass das Arbeitslosengeld 1 nicht ausreichend ist. In solch einem Fall können verschiedene Zuschüsse beantragt werden:

  • Wohngeld: Mieter mit einem geringen Einkommen, können das sogenannte Wohngeld beantragen. Der Antrag muss hierfür persönlich beim zuständigen Wohngeldamt abgegeben werden. Für Mieter nennt sich das Wohngeld Mietzuschuss, bei Eigentümer wird es als Lastenzuschuss bezeichnet.
  • Leistungen für Kinder: Haushalte die nur über ein geringes Einkommen verfügen und in denen Kinder leben, könne einen sogenannten Kinderzuschlag beantragen. Familien, die diesen Kinderzuschlag, Wohngeld und Arbeitslosengeld II bekommen, haben zusätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe der Kinder. Diese Zuschüsse beziehen sich auf Schulausflüge, das Mittagessen in der Kita und Teilnahme an Sportvereinen und Musikschulen.

Wer bekommt Arbeitslosengeld 1?

Um ALG I zu bekommen, muss man arbeitslos sein bzw. kurz vor der Arbeitslosigkeit stehen. Zusätzlich muss man sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet haben und die sogenannte Anwartschaft erfüllt. 

Wer erfüllt die Anwartschaft?
Die Anwartschaft wird von Personen erfüllt, die in den 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig waren und somit mindestens 360 Tage in diese Versicherung eingezahlt haben.

Als Arbeitnehmer ist man meist in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Selbstständige können sich freiwillig versichern lassen. Zudem gibt es Ausnahmesituationen, in denen der Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 greift. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn man ein Kind bis zum 3. Lebensjahr erzogen, Krankengeld erhalten oder einen freiwilligen Dienst z.B. Wehrdienst geleistet hat.

Für Personen die befristet beschäftigt waren, gelten unter bestimmten Voraussetzungen kürzere Anwartzeiten. In solch einem Fall genügt es in den 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens 6 Monate gearbeitet zu haben.

Kann das Arbeitslosengeld 1 verweigert werden?

Bei dem Arbeitslosengeld 1 handelt es sich um eine Versicherungsleistung. Wer den Versicherungsfall willentlich herbeiführt, kann demnach von der Versicherungsleistung ausgeschlossen werden. Man spricht in solch einem Fall von der sogenannten Sperrzeit, d.h. ein Zeitraum von bis zu 12 Wochen, in denen das Arbeitslosengeld 1 nicht ausgezahlt wird.

Eine solche Sperrzeit kann beispielsweise dann eintreten, wenn:

  • der Betroffene das Beschäftigungsverhältnis auf eigene Initiative beendet hat,
  • ihm verhaltensbedingt gekündigt wurde,
  • die Person Arbeit ablehnt, die ihr vermittelt wird und somit nicht dazu beiträgt ihre Arbeitslosigkeit zu beenden,
  • oder der Arbeitslose sich nicht frühzeitig arbeitslos gemeldet hat.
Eine Sperrzeit tritt allerdings nicht ein, wenn die betroffene Person ihr Handeln rechtfertigen kann.

Wie bekommt man Arbeitslosengeld 1?

Um Arbeitslosengeld 1 beziehen zu können, muss man sich vorerst arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden.

Wie kann man sich arbeitssuchend melden?

Personen die wissen, dass sie bald keine Arbeitsstelle mehr haben, weil ihnen beispielsweise gekündigt wurde oder der befristete Vertrag ausläuft, müssen sich frühzeitig arbeitssuchend melden. Dies sollte idealerweise 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen, spätestens aber 3 Tage nachdem die Person erfahren hat, dass das Arbeitsverhältnis ausläuft.

Achtung
Wer sich zu spät arbeitssuchend meldet, kann dadurch finanzielle Nachteile erleiden.

Wer sich arbeitssuchend melden möchte kann dies entweder vor Ort, bei der zuständigen Agentur für Arbeit machen, oder am Telefon bzw. online. Es sollte sich jedoch nur auf einen dieser drei Wege arbeitssuchend gemeldet werden.

Nach der Anmeldung, wird der Arbeitssuchende von der Agentur für Arbeit kontaktiert und es wird besprochen, welche Möglichkeiten es auf dem Arbeitsmarkt gibt und wie die weitere Arbeitssuche erfolgt. Ziel ist es, dass die Person so schnell wie möglich eine neue Arbeitsstelle finden und sich nicht arbeitslos melden muss.

Wie kann man sich arbeitslos melden?

Sollte es trotzdem nicht gelingen eine neue Arbeitsstelle zu finden bzw. wenn eine Person bereits ohne Arbeitsstelle ist, so muss man sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos melden. Auch hier kann der Anmeldeprozess online erfolgen. Die Person kann sich jedoch auch vor Ort bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollte sich die Person spätestens am ersten Tag nach Beginn der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Sobald die Anmeldung abgeschlossen ist, kann ein persönliches Beratungsgespräch gebucht werden.

Achtung
Auch Personen, die sich bereits arbeitssuchend gemeldet haben, müssen sich arbeitslos melden.

Wie kann man Arbeitslosengeld 1 beantragen?

Der Tag an dem sich eine Person arbeitslos meldet, gilt als Tag an dem die Arbeitslosigkeit begonnen hat und somit kann das ALG I ab diesem Tag beantragt werden. In Einzelfällen kann eine abweichende Erklärung eingereicht werden, für die jedoch Nachweise erforderlich sind.

Der Antrag auf das Arbeitslosengeld 1 erfolgt entweder online oder kann telefonisch in Papierform beantragt werden. Idealerweise sollte der Antrag zwei Wochen vor Beginn der Arbeitslosigkeit abgesendet werden. Auch wer seinen Antrag nach Beginn der Arbeitslosigkeit abschickt, hat davon keine finanziellen Nachteile. Wichtig ist, dass sich die Person rechtzeitig arbeitslos gemeldet hat.

Kann man einen Vorschuss auf das Arbeitslosengeld 1 bekommen?
In einigen Fällen kann es vorkommen, dass die Bearbeitung des Antrags mehr Zeit in Anspruch nimmt, weil beispielsweise Unterlagen fehlen. Wenn der Antragsteller dennoch grundsätzlich die Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld 1 erfüllt, kann das Arbeitsamt dem Antragsteller das Arbeitslosengeld 1 vorerst auszahlen. Dieser Vorschuss muss allerdings zurückgezahlt werden, wenn sich herausstellen sollte, dass die Personen letztendlich keinen Anspruch auf das Geld hat.
Weitere häufig gestellte Fragen

Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.


Stellen Sie Ihre Frage einem Experten

Unser Algorithmus berechnet alle Ihre Hilfen.

Meine Finanzhilfen kostenlos berechnen