Die Krankenversicherung ist Teil des deutschen Gesundheitssystems und gehört hier zu den Pflichtversicherungen. Sie möchten wissen was das genau bedeutet, welche Möglichkeiten es gibt und wie teuer eine solchen Krankenversicherung überhaupt ist? Dein Hilfexpert hat für Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zusammengetragen.
Inhaltsübersicht
Was ist eine Krankenversicherung?
Eine Krankenversicherung ist eine Absicherung gegen die Kosten, die im Fall einer Erkrankungen bzw. Verletzung entstehen. Die Krankenkassen, die Träger der Krankenversicherung sind, erstatten den Versicherten die Kosten für die Behandlung einer Erkrankung bzw. einer Verletzung.
In Deutschland ist die Krankenversicherung nicht nur Teil des Gesundheitssystems, sondern auch des Sozialsystems. Das bedeutet, dass die Versicherten die versicherten Risiken gemeinsam tragen, in dem sie einen regelmäßigen Beitrag an die Krankenkasse zahlen.
Menschen, die in Deutschland leben, sind dazu verpflichtet Mitglied einer Krankenversicherung zu sein. Personen, die nicht krankenversichert sind, müssen mit einigen Konsequenzen rechnen. Denn die Versicherungsbeiträge werden auch fällig, wenn die Personen die Versicherungsleistungen nicht in Anspruch nehmen. So haufen sich Beitragsschulden an, die entweder der Zoll oder später die neue Versicherung eintreibt.
Was ist der Unterschied zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung?
Das deutsche Versicherungssystem ist einmalig. Nirgendwo anders gibt es zwei Gesundheitssysteme, die parallel zueinander arbeiten. Denn in Deutschland gibt es sowohl eine gesetzliche als auch eine private Krankenversicherung.
Doch was genau sind die Unterschiede zwischen diesen beiden Krankenversicherungen? Kann jeder frei wählen wo er Mitglied wird? Wie hoch sind die Beiträge und welche Leistungen werden von den Krankenversicherungen geleistet? Diese Fragen beantwortet Ihnen Dein Hilfexpert im Folgenden.
Systeme und Leistungen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich
Bei den gesetzlichen Krankenkassen gilt das sogenannte Solidarsystem. Hier werden alle Versicherten gleich behandelt. Das bedeutet, dass alle Versicherten, unabhängig vom gezahlten Beitrag, Anspruch auf die gleichen Leistungen haben. Bei den privaten Krankenkassen sind die Leistungen oftmals vom gewählten Tarif abhängig. Personen die mehr zahlen, haben demnach Anspruch auf mehr Leistungen.
Personen, die sich privat versichern lassen, können also aus einem Leistungskatalog die gewünschten Leistungen aussuchen und bekommen von der Krankenkasse einen Tarif vorgeschlagen. Der Vorteil hierbei ist, dass keine einseitigen Änderungen vorgenommen werden können. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Leistungen per Gesetz festgelegt und können demnach stets vom Gesetzgeber angepasst werden.
Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen dem System der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung betrifft die Form der Abrechnung. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das sogenannte Sachleistungsprinzip. Das bedeutet, dass die Versicherten keine Vorleistungen erbringen müssen und die Leistungsträger sich direkt an die zuständige Krankenkasse wenden.
Bei der privaten Krankenversicherung gilt das Prinzip der Kostenerstattung. Privatpatienten erhalten demnach die Rechnung vom Leistungsträger und müssen diese bei der Krankenkasse einreichen. Diese prüft die Rechnung und überweist dem Versicherten den ausstehenden Betrag. Oftmals gibt es zudem eine sogenannte Selbstbeteiligung. Privat Versicherte müssen demnach einen Teil der Ausgaben selber tragen.
Beiträge bei der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich
Einer der größten Unterschiede zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Beitragshöhe bzw. Abrechnungsart.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es einen gesetzlich festgelegten Beitragssatz, der für alle Versicherten der gleiche ist. Dieser Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent. Zusätzlich gibt es einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der aktuell durchschnittlich bei 1,3 Prozent liegt. Diese Beträge werden direkt vom Gehalt abgezogen und zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.
Bei der privaten Krankenversicherung legt jedes Versicherungsunternehmen seine eigenen Tarife fest. Die Höhe des Tarifs richtet sich oftmals nach dem Alter und den Vorerkrankungen des Antragstellers. Je jünger und gesünder die Person ist, desto niedriger ist meist auch der Tarif. Selbstverständlich hat auch der Leistungsumfang einen Einfluss auf den Tarif.
Mitgliedschaft bei der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich
Ein Großteil der Menschen in Deutschland ist versicherungspflichtig. Das bedeutet, dass diese Menschen dazu verpflichtet sind sich gesetzlich krankenversichern zu lassen. Denn nur wenige Personengruppen sind in Deutschland nicht versicherungspflichtig und können sich demnach privat versichern lassen. Zu diesen Personengruppen gehören:
- Selbstständige und Freiberufler, z.B. selbständige Handwerker oder Steuerberater
- Beamte sowie andere Personengruppen mit Anspruch auf Beihilfe
- Personen mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, d.h. einem Jahresbruttoeinkommen von 64.350 € (Stand 2022)
- Personen ohne bzw. mit einem geringen Einkommen, z.B. Minijobber
- Studierende, die sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen bzw. über 30 Jahre alt sind
Daraus ergeben sich drei Personengruppen, die Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind:
- Pflichtmitglieder sind z.B. Arbeitnehmer, Arbeitslosengeldempfänger und Rentner
- Kostenfrei mitversicherte Familienangehörige können beispielsweise Kinder sein, die bei ihren Eltern mitversichert sind
- Freiwillig versicherte Mitglieder sind z.B. Selbstständige, die sich gegen die private Krankenversicherung entschieden haben