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Weihnachtsgeld: Wer hat Anspruch auf die Zusatzleistung?

14. Oktober 2022 von Camille - 6 Minuten Lesezeit

Weihnachtsgeld: Wer hat Anspruch auf die Zusatzleistung?

Beim Weihnachtsgeld handelt es sich um eine Zusatzleistung, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer freiwillig für die erbrachte Arbeit gewähren kann. Sie möchten wissen, wer Anspruch auf diese Leistung hat, wie hoch diese ist und wann sie ausgezahlt wird? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.

Wann bekommt man Weihnachtsgeld?

Wann bzw. ob Arbeitnehmer Weihnachtsgeld bekommen, ist nicht gesetzlich festgelegt. Das bedeutet, dass jeder Arbeitgeber frei darüber entscheiden kann, ob er diese Zusatzzahlung leisten möchte. Zahlt der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld, so wird dies meist in der Betriebsvereinbarung, dem Tarifvertrag oder auch dem Arbeitsvertrag festgehalten.

Was ist die betriebliche Übung?
Die sogenannte betriebliche Übung ist Teil des Gewohnheitsrechts. So wird das Weihnachtsgeld zu einer verpflichtenden Leistung, wenn der Arbeitgeber die Zusatzleistung drei Jahre in Folge auszahlt. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Freiwilligkeit der Auszahlung des Weihnachtsgeldes nicht ausdrücklich schriftlich geäußert wurde.

WeihnachtsgeldGrundsätzlich gilt, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf das Weihnachtsgeld haben kann. Dies betrifft sowohl Personen, die in Vollzeit arbeiten, als auch Personen, die teilzeitbeschäftigt und in der Ausbildung sind oder gar einen Minijob haben. Keinen Anspruch auf die Sonderzahlung haben allerdings Beamte.

Ausgezahlt wird das Weihnachtsgeld in den meisten Fällen zusammen mit dem regulären Gehalt am Ende des Novembermonats. Grund dafür ist, dass das Weihnachtsgeld, wie der Name bereits erahnen lässt, im Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest steht und so für die anfallenden Kosten eingesetzt werden kann.

Weitere Informationen
Kennen Sie bereits das Urlaubsgeld? Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie worum es sich bei dieser Zusatzleistung handelt und wer Anspruch auf sie hat.

Beispiel: Weihnachtsgeld öffentlicher Dienst

Laut des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) haben Personen, die am 1. Dezember einen Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst haben, Anspruch auf eine Sonderzahlung. Bei dieser Sonderzahlung handelt es sich um das Weihnachtsgeld.

Die Höhe des Weihnachtsgeldes wird anhand des durchschnittlichen Gehaltes für die Monate Juli, August und September errechnet. Der genaue Betrag ist von der Entgeltgruppe des Beschäftigten abhängig:

  • Entgeltgruppe 1 bis 8 erhalten 90 Prozent des durchschnittlichen Monatsgehaltes
  • Entgeltgruppe 9 bis 12 erhalten 80 Prozent des durchschnittlichen Monatsgehaltes
  • Entgeltgruppe 13 bis 15 erhalten 60 Prozent des durchschnittlichen Monatsgehaltes
Wird eine Person erst im Laufe des Jahres im öffentlichen Dienst eingestellt, so wird das Weihnachtsgeld um 1/12 für jeden Monate ohne Gehalt gekürzt.

Wie viel Weihnachtsgeld bekommt man?

Weihnachtsgeld: Wer hat Anspruch auf die Zusatzleistung?Da es sich bei dem Weihnachtsgeld um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt, ist die Höhe der Zahlung nicht gesetzlich festgelegt und kann demnach stark variieren. Grundsätzlich gilt allerdings, dass das Weihnachtsgeld eine Anerkennungsleistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer ist, die diesen auch in Zukunft an das Unternehmen binden soll. So ist die Höhe oftmals von der Betriebszugehörigkeit abhängig, z.B.:

  • 25 % vom Monatsverdienst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • 35 % vom Monatsverdienst nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • 45 % vom Monatsverdienst nach 24 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • 55 % vom Monatsverdienst nach 36 Monaten Betriebszugehörigkeit
Unternehmen dürfen ihren Arbeitgebern grundsätzlich unterschiedlich hohe Weihnachtsgelder auszahlen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sachliche Gründe wie beispielsweise die Betriebszugehörigkeit vorliegen. Kein sachlicher Grund ist allerdings die höhere Qualifikation eines Arbeitnehmers.

Doch auch andere Faktoren spielen bei der Höhe des Weihnachtsgeldes eine entscheidende Rolle. Ein wichtiger Faktor ist beispielsweise die Branche, in der der Arbeitnehmer tätig ist. Laut Statistischem Bundesamt gehören zu den Top-Branchen beispielsweise die Telekommunikations- und Chemieunternehmen. Im Handel und der Landwirtschaft gibt es vergleichsweise wenig Weihnachtsgeld.

Wichtig
Das Weihnachtsgeld wird im allgemeinen Sprachgebrauch oftmals als 13. Monatsgehalt bezeichnet. Allerdings handelt es sich hier um zwei verschiedene Zusatzleistungen. Das 13. Monatsgehalt ist nämlich eine vertraglich festgelegte Zahlung, die erbrachte Arbeitsleistungen entlohnen soll. Es orientiert sich demnach an die im Kalenderjahr gearbeiteten Monate und ist in den meisten Fällen so hoch wie ein reguläres Monatsgehalt.

Wie wird Weihnachtsgeld versteuert?

Grundsätzlich gilt, dass auf das Weihnachtsgeld Steuern gezahlt werden müssen. Es muss in der Lohnsteuererklärung unter sonstige Bezüge eingetragen werden. In einigen Fällen kann das Weihnachtsgeld in eine steuergünstige Leistung umgewandelt werden. Hierzu gehören:

Vor 1988 gab es einen sogenannten Weihnachtsfreibetrag. Ein Teil des Weihnachtsgeldes musste demnach nicht versteuert werden. Mit dem Steuerreformgesetz 1990 wurde dieser Freibetrag allerdings abgeschafft. Seither muss grundsätzlich das gesamte Weihnachtsgeld versteuert werden.

In einigen Fällen müssen sogar Sozialabgaben auf das Weihnachtsgeld gezahlt werden. Das bedeutet, dass von der Sonderzahlung Beiträge für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen– und Unfallversicherung abgezogen werden. Dies ist dann der Fall, wenn das Weihnachtsgeld zusammen mit dem regulären Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welcher Höhe ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer Sozialabgaben auf sein Gehalt zahlen muss. Einnahmen, die über dieser Grenze liegen, werden demnach nicht berücksichtigt.

Wann muss man das Weihnachtsgeld zurückzahlen?

Das Weihnachtsgeld kann in einigen Fällen vom Arbeitgeber zurückgefordert werden. Werden bestimmte zuvor festgelegte Bedingungen erfüllt, so ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen. Diese Voraussetzungen werden dann erfüllt, wenn eine sogenannte Stichtagsklausel bzw. eine Rückzahlungsklausel vorliegt.

Weitere Informationen
Sie möchten wissen, welche weiteren Sonderleistungen es für Arbeitnehmer gibt? Dann lesen beispielsweise unsere Artikel über Essensmarken, die einige Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter vergeben.

In der Stichtagsklausel wird festgelegt, dass der Anspruch auf das Weihnachtsgeld nur besteht, wenn auch das Beschäftigungsverhältnis bis zu einem bestimmten Zeitpunkt andauert. Endet das Beschäftigungsverhältnis vor dem festgelegten Zeitpunkt, muss der Arbeitnehmer die Zusatzleistung zurückzahlen, sofern er es bereits erhalten hat.

Achtung
Die Rückzahlung des Weihnachtsgeldes erfolgt hier unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer gekündigt wurde. Nur wenn der Arbeitnehmer unverhältnismäßig benachteiligt wird, ist die Stichtagsklausel ungültig.

Auch eine Rückzahlungsklausel kann zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes führen. In solch einer Klausel wird festgelegt, wie lange der Arbeitnehmer an das Unternehmen gebunden ist. Die Dauer ist hier von der Höhe der Zusatzleistung abhängig. Verlässt der Arbeitnehmer das Unternehmen vor der festgelegten Dauer, so muss er das Weihnachtsgeld zurückzahlen:

  • Ist das Weihnachtsgeld so hoch wie ein Monatsgehalt, so ist eine betriebliche Bindung bis zum 31.03 zulässig.
  • Ist das Weihnachtsgeld so hoch wie zwei Monatsgehälter, so ist eine betriebliche Bindung bis zum 30.06 zulässig.
Liegt die Höhe des Weihnachtsgeldes unter 100 €, so ist die Rückzahlungsklausel unwirksam. Der Arbeitnehmer muss das Weihnachtsgeld in solch einem Fall also auch dann nicht zurückzahlen, wenn er das Unternehmen vor dem vereinbarten Zeitpunkt verlässt.

Camille ist seit Januar 2022 Redakteurin im Team von DeinHilfexpert und schreibt Artikel für den Ausbau des deutschen Servicebereichs. Sie absolviert derzeit ein duales Studium an der ISCOM Schule in Paris und im Unternehmen DeinHilfexpert.


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