Sozialwohnungen

Wohnberechtigungsschein Stuttgart beantragen: Wie geht das?

16. Dezember 2022 von Clara - 6 Minuten Lesezeit

Wohnberechtigungsschein Stuttgart beantragen: Wie geht das?

Der Wohnberechtigungsschein Stuttgart, kann von Personen beantragt werden, die eine Sozialwohnung beziehen möchten. Sie möchten wissen, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt werden müssen, wie hoch die Einkommensgrenze ist und wie das Antragsverfahren abläuft? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all diese Fragen.

Wer kann den Wohnberechtigungsschein Stuttgart beantragen?

Der Wohnberechtigungsschein Stuttgart kann grundsätzlich von jeder Person beantragt werden, die in Stuttgart eine Sozialwohnung beziehen möchte. Da sich diese günstigen Wohnungen jedoch an einkommensschwache Haushalte richtet, müssen bestimmte Voraussetzungen für den Anspruch auf den Wohnberechtigungsschein (WBS) erfüllt werden:

  • Der Antragsteller muss wohnungssuchend sein.
  • Der Antragsteller muss eine Wohnung in Stuttgart suchen.
  • Der Antragsteller muss volljährig sein.
  • Das Einkommen des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen darf die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Personen, die eine Sozialwohnung außerhalb von Stuttgart beziehen möchten, müssen sich für den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein an die zuständige Gemeinde wenden. Der WBS ist zudem ausschließlich in der Gemeinde gültig, in der er beantragt wurde.
Wohnberechtigungsschein Stuttgart beantragen: Wie geht das?

Je nach persönlicher Situation des Antragstellers müssen ggf. weitere Voraussetzungen erfüllt werden, um Anspruch auf den Wohnberechtigungsschein Stuttgart zu haben:

  • Ausländische Antragsteller aus Nicht-EU-Staaten müssen eine mindestens einjährige Aufenthaltsgenehmigung vorweisen können.
  • Alleinstehende Antragsteller müssen mindestens 25 Jahre alt sein.

Wohnberechtigungsschein Stuttgart Einkommensgrenze

Damit ein Anspruch auf den Wohnberechtigungsschein Stuttgart besteht, darf der Antragsteller eine bestimmte Wohnberechtigungsschein Stuttgart Einkommensgrenze nicht überschreiten. Bei dieser Einkommensgrenze kommt es jedoch nicht nur auf die Höhe des Einkommens des Antragstellers an, sondern auch auf das Einkommen der Haushaltsmitglieder. Je mehr Personen im Haushalt leben, desto höher liegt demnach auch die Grenze.

Wichtig
Neben der Wohnberechtigungsschein Stuttgart Einkommensgrenze gibt es auch eine sogenannte Vermögensfreigrenze. Personen, deren Vermögen über diese Grenze hinausgeht, haben demnach keinen Anspruch auf den Wohnberechtigungsschein Stuttgart.

Die Wohnberechtigungsschein Stuttgart Einkommensgrenze liegt bei einem Bruttojahresgehalt von 51.000 € für 1- und 2-Personenhaushalte. Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 9.000 €. Zum anzurechnenden Jahreseinkommen gehören:

  • das steuerpflichtige Jahresbruttoeinkommen
  • der steuerlich anerkannte Gewinn einer selbstständigen Tätigkeit
  • das Einkommen aus Vermietung und Verpachtung
  • jegliche Bezüge aus Renten bzw. Personen

Von dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen werden sogenannte Werbungskosten abgezogen. Hierbei handelt es sich um jegliche Kosten, die durch die Arbeit entstehen, z.B. Arbeitsmittel wie der Computer. Das Finanzamt berücksichtigt hier bereits automatisch 1.000 €
Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein Stuttgart
Anzahl der Haushaltsangehörige Einkommensgrenze (brutto) Vermögensfreigrenze
1 Person 51.000 € 127.500 €
2 Personen 51.000 € 127.500 €
3 Personen 60.000 € 150.000 €
4 Personen 69.000 € 172.500 €
5 Personen 78.000 € 195.000 €
6 Personen 87.000 € 217.500 €

Wie läuft ein Antrag auf den Wohnberechtigungsschein Stuttgart ab?

Der Antrag auf den Wohnberechtigungsschein Stuttgart wird beim Sachgebiet Wohnraumversorgung gestellt. Hier müssen der Antrag sowie die entsprechenden Nachweise eingereicht werden.

Der Antrag auf den Wohnberechtigungsschein Stuttgart kann sowohl online heruntergeladen als auch in Papierform ausgefüllt werden. Personen die den Antrag in Papierform benötigen, können diesen bei der Infothek des Rathauses, den Bezirkshäusern der einzelnen Stadtteile oder beim Sachgebiet Wohnraumversorgung abgeholt werden.

Welche Nachweise für den Antrag auf den Wohnberechtigungsschein Stuttgart erforderlich sind, hängt grundsätzlich von der persönlichen Situation des Antragstellers ab. Personen mit einer Schwerbehinderung müssen beispielsweise einen Schwerbehindertenausweis einreichen. Ausländische Antragsteller aus einem Nicht-EU-Land müssen ihre Aufenthaltsgenehmigung vorlegen.

Weitere Informationen
Sie möchten mehr darüber erfahren, wie das Antragsverfahren auf einen Wohnberechtigungsschein in anderen Städten verläuft? Dann lesen Sie unsere Artikel zum Thema Wohnberechtigungsschein Hamburg, Köln, Frankfurt, Wolfsburg und Berlin.

Alle Antragsteller müssen jedoch Nachweise über ihr Jahreseinkommen einreichen. Welche Einkommensnachweise genau eingereicht werden müssen, hängt erneut von der persönlichen Situation des Antragstellers ab:

  • Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung der vergangenen 12 Monate für Arbeitnehmer
  • Einkommensteuerbescheid der vergangenen 3 Jahre für Selbstständige
  • Bescheid über Arbeitslosengeld I bzw. Arbeitslosengeld II für Arbeitssuchende
  • Rentenbescheid für Rentner
  • Bescheid über BaföG bzw. Stipendien für Studierende
  • Einkommen durch Vermietung und Verpachtung für Eigentümer
Arbeitnehmer müssen einen sogenannten Verdienstbescheid vom Arbeitnehmer ausfüllen lassen und ihn zusätzlich zu der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung beim Sachgebiet Wohnraumversorgung einreichen.

Was passiert nach dem Antrag auf den Wohnberechtigungsschein Stuttgart?

Nachdem der vollständige Antrag auf den Wohnberechtigungsschein Stuttgart eingereicht wurde, wird dieser vom Sachgebiet Wohnraumversorgung bearbeitet. Erfüllt der Antragsteller die Bedingungen, so erhält er im Anschluss den WBS Stuttgart. Hiermit kann er sich nun auf die Wohnungssuche begeben.

Achtung
Nach Ausstellung des Wohnberechtigungsschein Stuttgart ist dieser genau ein Jahr lang gültig. Nach Ablauf dieser Gültigkeitsfrist muss der WBS erneut mit aktuellen Unterlagen beantragt werden.

Wie findet man eine Sozialwohnung in Stuttgart?

Ein Wohnberechtigungsschein Stuttgart berechtigt den Wohnungssuchenden, eine Sozialwohnung zu beziehen. Ein solcher WBS ist jedoch keine Garantie dafür, dass der Wohnungssuchende eine Sozialwohnung bekommt. Er muss sich hierfür selbstständig auf die Suche nach einer entsprechenden Wohnung begeben.

In Stuttgart gibt es aktuell insgesamt 11.000 Sozialwohnungen. Das sind gerade einmal 3 Prozent der gesamten Wohnraumfläche. Jährlich werden jedoch ca. 6.000 neue Wohnberechtigungsscheine vergeben, so dass der Sozialwohnraum sehr knapp ist.
Wohnberechtigungsschein Stuttgart beantragen: Wie geht das?

Anzeigen für Sozialwohnung können sowohl online auf den Webseiten von Immobilienhändlern als auch in der Tageszeitung gefunden werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es zudem möglich, sich auf der Liste der Wohnungssuchenden der Stadt Stuttgart eintragen zu lassen.

Personen, die sich auf der Liste der Wohnungssuchenden befinden, bekommen von der Stadt Stuttgart eine Wohnung vermittelt. Der Antrag auf Aufnahme in die Liste erfolgt gleichzeitig zum Antrag auf den Wohnberechtigungsschein Stuttgart. Voraussetzung für diesen Antrag ist, dass:

  • der Antragsteller seit mindestens 3 Jahren in Stuttgart lebt
  • der Antragsteller mindestens 25 Jahre alt ist
  • der Antragsteller ein eigenes Einkommen bekommt, d.h. weder Arbeitslosengeld noch Grundsicherung bezieht
Antragsteller, die einen Arbeitsplatz in Stuttgart haben, können auch einen Antrag stellen, wenn sie weniger als 3 Jahre in der Stadt leben. Gleiches gilt für Antragsteller, die unter 25 Jahre alt sind, aber mit ihrer Familie die Sozialwohnung beziehen möchten.

Worauf muss bei der Wohnungssuche geachtet werden?

Personen mit einem Wohnberechtigungsschein in Stuttgart müssen bestimmte Richtlinien bei der Wohnungssuche berücksichtigen. So darf beispielsweise die Wohnungsgröße eine bestimmte Quadratmeterzahl nicht überschreiten.

Weitere Informationen
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Wie groß die Sozialwohnung sein darf, hängt von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ab. Eine alleinstehende Person hat beispielsweise Anspruch auf eine höchstens 45 m² große Wohnung. Für einen Haushalt mit 5 Personen liegt die Grenze bei 105 m².

Wohnungsgröße mit Wohnberechtigungsschein Stuttgart
Anzahl der Haushaltsangehörigen Wohnungsgröße
1 Person 45 m²
2 Personen 2 Zimmer oder bis zu 60 m²
3 Personen 3 Zimmer oder bis zu 75 m²
4 Personen 4 Zimmer oder bis zu 90 m²
5 Personen 5 Zimmer oder bis zu 105 m²
Weitere Personen zusätzlich 1 Zimmer oder 15 m²
Weitere häufig gestellte Fragen

Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.


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