Sozialwohnungen

Wohnberechtigungsschein Wolfsburg: Voraussetzung und Antrag

29. November 2022 von Clara - 4 Minuten Lesezeit

Wohnberechtigungsschein Wolfsburg: Voraussetzung und Beantragung

Der Wohnberechtigungsschein Wolfsburg berechtigt zum Einzug in eine Sozialwohnung. Sie möchten wissen, unter welchen Voraussetzungen der Wohnberechtigungsschein beantragt werden kann und wie das Antragsverfahren abläuft? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Was ist der Wohnberechtigungsschein Wolfsburg?

Personen, die einen Wohnberechtigungsschein Wolfsburg haben, können in Wolfsburg eine öffentlich geförderte Wohnung, auch Sozialwohnung genannt, beziehen. Dieser Schein richtet sich an Personen bzw. Haushalte, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Auf diese Weise soll sozial benachteiligten Haushalten die Möglichkeit auf kostengünstiges Wohnen geboten werden.

Der Wohnberechtigungsschein Wolfsburg ist nicht nur in Wolfsburg, sondern in ganz Niedersachsen gültig. Personen, die jedoch in einem anderen Bundesland leben möchten, müssen den Berechtigungsschein bei der jeweilig zuständigen Stelle beantragen. Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie mehr über den Prozess in Hamburg und Berlin.

Wohnberechtigungsschein Wolfsburg Einkommensgrenze: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Der Wohnberechtigungsschein Wolfsburg richtet sich an einkommensschwache Haushalte. Um Anspruch auf einen solchen Schein zu haben, darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Wie hoch diese Einkommensgrenze ist, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Ist der Antragsteller alleinstehend oder lebt er in einem Haushalt mit einer anderen Person bzw. mit Kindern?
  • Ist der Antragsteller Beamter, Angestller/ Arbeiter, Arbeitsloser oder Rentner
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Die folgende Tabelle bietet eine grobe Übersicht über die Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein Wolfsburg. Da es jedoch je nach persönlichen Situation Abweichungen geben kann, sollte der Antragsteller vor Antragstellung genauere Informationen bei der zuständigen Stelle einholen.

Wohnberechtigungsschein Wolfsburg Einkommensgrenze
Haushaltsmitglieder Jahreseinkommen je nach Arbeitsverhältnis
Beamte Angestellte/ Arbeiter Arbeitslos Rentener
Alleinstehend 22.250 € 25.285 € 17.000 € 18.990 €
2 Personen 29.750 € 33.857 € 23.000 € 25.657 €
Alleinerziehend 1 Kind 33.500 € 38.142 € 26.000 € 28.990 €
Ehepaar 1 Kind 37.250 € 42.428 € 29.000 € 32.324 €

Wohnberechtigungsschein Wolfsburg: Voraussetzung und Beantragung

Um Anspruch auf den Wohnberechtigungsschein Wolfsburg zu haben, darf diese Einkommensgrenze um nicht mehr als 10 Prozent überschritten werden. Zudem dürfen von dem Jahresgehalt folgende Beträge abgezogen werden:

  • Beamte können 1000 € Werbungskosten und 20 Prozent für Steuern und Krankenversicherung abziehen
  • Angestellte bzw. Arbeiter können 1000 € Werbungskosten und 30 Prozent für Steuern und Kranken- bzw. Rentenversicherung abziehen.
  • Rentner können 102 € Werbungskosten und 10 Prozent für die Krankenversicherung abziehen.
Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Beantragung des Wohnberechtigungsscheins Wolfsburg ist die Staatsangehörigkeit des Antragstellers. Um einen Antrag stellen zu können, muss der Antragsteller entweder die deutsche oder eine andere EU-Europäische Staatsangehörigkeit haben. Personen, die keines von beiden haben, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung von mindestens 1 Jahr vorlegen können.

Wie kann man den Wohnberechtigungsschein Wolfsburg beantragen?

Wohnberechtigungsschein Wolfsburg: Voraussetzung und BeantragungDer Wohnberechtigungsschein Wolfsburg wird bei der Stadt Wolfsburg beantragt. Hierfür muss der Antragsteller vorerst ein Antragsformular ausfüllen, in dem er Angaben über seine persönliche Situation und sein Einkommen macht. Zudem müssen eine Reihe von Nachweisen eingereicht werden. Welche Nachweise das sind, hängt von der persönlichen Situation des Antragstellers ab:

  • Personaldokument, z.B. Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate, z.B.: Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers, Arbeitslosen II- bzw. Sozialhilfebescheid, Rentenbescheid, Unterhaltsnachweis
  • Weitere Unterlagen, z.B.:
Wichtig
Nachdem der Antragsteller alle notwendigen Dokumente ausgefüllt und zusammengetragen hat, muss er diese per Post an die Stadt Wolfsburg schicken. Die Postadresse lautet: Stadt Wolfsburg, Wohnraumförderstelle Rathaus A, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg.

Nachdem der Antrag bei der Stadt Wolfsburg eingegangen ist, überprüft diese den Antrag und stellt bei Erfüllung der Voraussetzungen den Wohnberechtigungsschein Wolfsburg aus. Dieser ist insgesamt ein Jahr gültig und muss anschließend erneuert werden. In der Zwischenzeit kann der Antragsteller eine Sozialwohnung suchen und beziehen.

Personen, die den Wohnberechtigungsschein Wolfsburg beantragen, müssen eine Gebühr von 18 € bezahlen. Diese Gebühr fällt auch dann an, wenn der Antrag letztendlich abgelehnt wird.

Wie findet man eine Sozialwohnung in Wolfsburg?

Personen, die einen Wohnberechtigungsschein Wolfsburg besitzen, können damit eine Sozialwohnung in Wolfsburg bzw. in ganz Niedersachsen beziehen. Allerdings müssen sie sich selbst um eine solche Wohnung bemühen. Wohnungssuchende können beispielsweise im Internet auf Webseiten wie ImmoScout24 nach der passenden Wohnung suchen oder bei der Stadt Wolfsburg um Hinweise bitten.

Weitere Informationen
Sie möchten wissen, auf welche weiteren Angebote Sie als einkommensschwacher Haushalt haben können? Dann lesen Sie unsere Artikel zum Thema Sozialtarif der Telekom und GEZ-Befreiung.

Wichtig bei der Wohnungssuche ist, dass die Wohnungsgröße berücksichtigt wird. Denn Personen, die einen Wohnberechtigungsschein Wolfsburg besitzen, steht nur eine begrenzte Anzahl an Quadratmetern zu. Diese richtet sich nach der Größe des Haushaltes.

Wohnberechtigungsschein Wolfsburg: Wohnungsgröße
Haushaltsmitglieder Wohnfläche
1 50 m2
2 60 m2
3 75 m2
4 85 m2
5 95 m2
Für jedes weitere Haushaltsmitglied werden zusätzliche 10 m2 gewährt. Zudem werden in besonderen Lebenssituationen weitere 10 m2 bewilligt. Dies gilt für alleinerziehende Personen, Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und Personen ab dem Pflegegrad 2.
Weitere häufig gestellte Fragen

Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.


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