❓ Was bedeutet Pflegegrad 2?
Der Pflegegrad 2 wird Personen zugewiesen, die “in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt sind”. Sie haben somit Anspruch auf eine Reihe von Leistungen der Pflegeversicherung.
Der Pflegegrad 2 kann von Personen beantragt werden, die hilfsbedürftig sind und Unterstützung im Alltag benötigen. Sie möchten wissen, unter welchen Voraussetzungen der Pflegegrad erteilt wird und welche Leistungen in Anspruch genommen werden können? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Frage.
Inhaltsübersicht
Der Pflegegrad 2 ist einer von insgesamt fünf Pflegegraden. Er wird Personen zugewiesen, die “in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt sind” und aus diesem Grund Unterstützung bei der Bewältigung der Alltagsaufgaben und der Förderung ihrer Gesundheit benötigen. Diese erhalten sie in Form von Geldleistungen, die ihnen monatlich zur Verfügung gestellt werden und für spezifische Pflegeleistungen eingesetzt werden können.
Beispiel: Der Pflegegrad 2 kann beispielsweise dann zugewiesen werden, wenn die pflegebedürftige Person unter einer leichten Demenz leidet und aus diesem Grund im Alltag auf Hilfe angewiesen ist. Die Person bringt z.B. zeitliche Abmachungen durcheinander oder vergisst, ihre Medikamente einzunehmen.
Im Gegensatz zu Personen mit einem Pflegegrad 1, haben Personen ab einem Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und vollstationäre Pflege. Personen mit einem Pflegegrad 2 haben konkret Anspruch auf die folgenden Leistungen:
Die Leistungen für pflegebedürftige Personen werden von der Pflegeversicherung ausgezahlt. Grundsätzlich gibt es für alle Personen mit Pflegegrade die gleichen Leistungen, lediglich die Höhe der ausgezahlten Beträge unterscheidet sich. Personen mit einem Pflegegrad 2 erhalten beispielsweise monatlich 316 € Pflegegeld, während Personen mit einem Pflegegrad 3 für die gleiche Leistung monatlich 545 € erhalten.
Pflegegeld 2: Leistungen und Höhe der Leistungen | |
Leistungsart | Leistungshöhe (monatlich) |
Pflegegeld | 316 € |
Pflegesachleistung | 724 € |
Tages- und Nachtpflege | 689 € |
Kurzzeitpflege | 1.774 € (jährlich) |
Verhinderungspflege | 1.612 € (jährlich) |
Vollstationäre Pflege | 770 € |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 € |
Pflegehilfsmittel | 40 € |
Hausnotruf | 25,50 € |
Wohnraumanpassung | 4.000 € (einmalig) |
Wohngruppenzuschuss | 214 € |
Um den Pflegegrad 2 zu bekommen, muss vorerst ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Ein Antrag kann grundsätzlich von jedem Versicherten eingereicht werden, der das Gefühl hat, pflegebedürftig zu sein und Hilfe im Alltag zu benötigen.
Nachdem der formlose Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, schickt diese einen Gutachter zum Antragsteller nach Hauser. Dieser Gutachter beurteilt, ob der Antragsteller pflegebedürftig ist und wie hoch diese Pflegebedürftigkeit ist. Hierfür vergibt er Punkte in sechs festgelegten Kategorien.
Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit werden folgende Kategorien berücksichtigt:
Der Pflegegrad 2 wird Personen zugewiesen, die “in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt sind”. Sie haben somit Anspruch auf eine Reihe von Leistungen der Pflegeversicherung.
Personen, die einen Pflegegrad 2 haben, haben Anspruch auf eine Reihe von Leistungen. Welche Leistungen sie in Anspruch nehmen können, hängt davon ab wie die Pflege organisiert ist. Personen, die zuhause gepflegt werden haben beispielsweise einen monatlichen Anspruch auf 316 €.
Den Pflegegrad 2 bekommen Personen, die einen Antrag bei ihrer zuständigen Pflegekasse eingereicht haben und bei denen ein Gutachter die Pflegebedürftigkeit bestätigt hat.
Pflegegrad beantragen: Voraussetzungen und Antragsverfahren
Pflegegrad 1: Voraussetzungen und Leistungsansprüche
Pflegegrad 2: Voraussetzungen und Leistungsansprüche
Pflegegrad 3: Voraussetzungen und Leistungsansprüche
Pflegegrad 4: Voraussetzungen und Leistungsansprüche
Pflegegrad 5: Voraussetzungen und Leistungsansprüche
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