Studium-Stipendium

Mit BAföG das Studium finanzieren: Wie geht das?

25. Juli 2022 von Clara - 7 Minuten Lesezeit

Mit BAföG das Studium finanzieren: wie geht das?

BAföG ist eine finanzielle Leistung, die sich an Studierende richtet, die während des Studium nicht von Ihren Eltern unterstützt werden können. Sie möchten wissen wer Anspruch auf die Leistung hat und wie sie beantragt werden kann? Dein Hilfexpert hat die Antworten.

Was ist BAföG?

BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dieses Gesetz regelt die staatliche Unterstützung für Schüler und Studierende in Deutschland. Die meisten Menschen in Deutschland verstehen unter BAföG jedoch nicht das Gesetz, sondern die Förderung, die dahinter steht.

Die Förderung setzt sich aus pauschal festgelegten Beträgen zusammen. Diese sollen Kosten decken, die Studierende und Schüler für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung benötigen. Um BAföG zu bekommen, muss ein Antrag beim BAföG-Amt eingereicht werden.

Weitere Informationen
Neben der staatlichen Förderung, gibt es eine Reihe von Stipendien, die oftmals von Stiftungen angeboten werden. Sie möchten mehr über diese Stipendien erfahren? Dann lesen Sie beispielsweise unseren Artikel über die Begabtenförderungswerke.

Wer bekommt BAföG?

Mit BAföG das Studium finanzieren: wie geht das?BAföG richtet sich an Personen, die bei der Finanzierung ihres Studiums bzw. ihre Ausbildung nicht von ihren Eltern unterstützt werden können. Es ist demnach nicht notwendig eine besondere Begabung für den gewählten Studiengang zu haben. Dennoch gibt es eine Reihe von Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Der Antragsteller muss:

  • bei Beginn der Ausbildung nicht älter als 30 Jahre sein.
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates haben oder eine Niederlassungserlaubnis haben oder als Flüchtling anerkannt sein.
  • an einer Hochschule oder Berufsakademie eingeschrieben sein, deren Abschlüsse nach Landesrecht Hochschulabschlüsssen gleichgestellt sein.
Werden diese Voraussetzungen erfüllt, so kann ein Antrag gestellt werden. Entscheidend dafür, ob der Antragsteller die Förderung erhält bzw. welche Höhe die Leistung haben wird, ist von seinem Einkommen bzw. dem Einkommen seiner Eltern abhängig.

Wie viel BAföG bekommt man?

Die Höhe des BAföGs ist familienabhängig. Das bedeutet, dass die monatliche Auszahlung von den folgenden drei Kriterien abhängig ist:

  • Einkommen des Studierenden: Wer neben dem Studium arbeitet, muss das verdiente Geld als Einkommen angeben. Grundsätzlich darf mit BAföG 451,82€ im Monat dazuverdient werden. Der Betrag ist jedoch abhängig vom Bewilligungszeitraum, d.h. vom Zeitraum für den man das BAföG beantragt hat.
  • Vermögen des Studierenden: Zum Vermögen gehören sowohl Ersparnisse, als auch Immobilien und andere Investitionsgüter. Das BAföG-Amt genehmigt hier einen Freibetrag von 8.200€.
  • Einkommen der Eltern oder des Ehepartners: Ab welchem Elterngehalt, Studierende einen Anspruch auf BAföG haben, kann pauschal nicht beantwortet werden. Der Grund dafür ist, dass es keine Einkommensgrenze gibt und der Freibetrag von der Familienkonstellation abhängig ist. Studierende von geschiedenen Eltern, mit Geschwistern haben andere Freibeträge, als Einzelkinder eines verheirateten Ehepaars.
Auch wenn es keine festen Angaben zur Gehaltsgrenze der Eltern geben kann, können Studierende, deren Eltern ein Bruttogehalt von etwa 40.000€ haben, mit einer Teilförderung rechnen. Liegt das Bruttogehalt der Eltern unter 20.500€, so ist eine Vollförderung durchaus realistisch.

Wird der Antrag eine Studierenden abgelehnt, so sind die Eltern verpflichtet, die Ausbildung ihres Kindes zu finanzieren. Für Eltern, deren Kinder nicht den BAföG-Höchstsatz bekommen, wird erwartet, dass sie die restlichen Ausbildungskosten übernehmen.

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz?

Der BaföG-Höchstsatz ändert sich regelmäßig. Lag er im Juli 2019 noch bei 716€, so stieg er ein Jahr später auf 723€ an. Studierende, die im Wintersemester 2022/2023 den BAföG-Höchstsatz bewilligt bekommen haben, erhalten monatlich 934 €. Sollten sie noch immer bei den Eltern leben und/ oder familienversichert sein, ist der Betrag etwas niedriger.

BAföG-Höchstsatz für das Wintersemester 2022/2023
Bedarf/ Pauschale Bei den Eltern Nicht bei den Eltern
Grundbedarf 452€ 452€
Wohnpauschale 59€ 360€
BAföG-Höchstsatz ohne KV/PV 511€ 812€
Krankenkassenzuschlag 94€ 94€
Pflegeversicherungszuschlag 28€ 28€
BAföG-Höchstsatz mit KV/PV 633€ 934€

Der BAföG-Höchstsatz setzt sich aus dem sogenannten Grundbedarf und der Wohnpauschale zusammen. In einigen Fällen kommt der sogenannte Zuschlag für die Kranken- und Pflegeversicherung dazu.

Weitere Informationen
Sie möchten mehr über die Krankenversicherung während des Studiums erfahren? Dein Hilfexpert hilft Ihnen weiter.

Der Grundbedarf

Der Grundbetrag ist von der Art der Ausbildung und von der Ausbildungsstätte abhängig. Für einige Schülergruppen gibt es beispielsweise keine Wohnpauschale. Stattdessen sind die Wohnkosten in der etwas höheren Grundpauschale mit inbegriffen.

Die Wohnpauschale

Die Wohnpauschale richtet sich an Hochschulstudierende, die während des Studiums nicht bei ihren Eltern leben. Diese Pauschale wendet sich demnach auch an Personen, die in der Nähe ihres Elternhauses leben, aber dennoch ihre eigene Miete zahlen.

Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung

Dieser Zuschlag ist Studierenden vorbehalten, die nicht mehr bei ihren Eltern mitversichert sind. Bei gesetzlich versicherten genügt als Nachweis eine Bescheinigung der Krankenkasse. Personen die beitragspflicht privat versichert sind, müssen für den Zuschlag weitere Voraussetzungen erfüllen.

Weitere Zuschläge

Studierende, die sich in einer besonderen Situation befinden, können gegebenenfalls weitere Zuschläge anfordern. Beispielsweise können Studierende mit Kindern unter 14. Jahren einen Kinderbetreuungszuschlag anfordern.

Auch Studierende, die ihr Studium zum Teil oder ganz in Ausland verbringen, können dies mit der BAföG-Förderung tun. Hierfür gibt es beispielsweise den einmaligen Fahrtkostenzuschuss. Zudem können Studiengebühren bis 4.600€ übernommen werden.

Wie wird BAföG beantragt?

Mit BAföG das Studium finanzieren: wie geht das?Für die BAföG-Anträge sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig. Wer demnach einen Antrag stellen möchte, muss sich an das Studierendenwerk der Hochschule wenden an der die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird.

Der BAföG-Antrag kann auf zwei Wegen erfolgen:

  1. Entweder die Person gibt den Antrag vor Ort ab, oder
  2. die Antragstellung erfolgt online

In beiden Fällen muss vorerst ein Antragsformular ausgefüllt werden. Hier werden verschiedene Angaben zur eigenen Person, zur Ausbildung, zum Wohnort sowie zum Einkommen und Vermögen gemacht. Zudem müsse je nach Situation, verschiedene Nachweise eingereicht werden. Hierzu gehören unter anderem die Einkommenserklärung von Eltern oder Ehepartnern, die Bescheinigung der Ausbildungsstätte etc.

Der Erstantrag sollte so schnell wie möglich gestellt werden. Dennoch muss darauf geachtet werden, dass er vollständig ist. Fehlt beispielsweise die Immatrikulationsbescheinigung, so wird der Antrag nicht bearbeitet. Spätestens während des Monats des Studienbeginns, sollte der Antrag eingereicht werden. Denn die Leistung wird nie rückwirkend ausgezahlt.

Wie lange dauert der BAföG-Antrag?
Die Bearbeitung kann oftmals viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Gründe hierfür sind vielfältig und von den jeweiligen Anträgen abhängig. Wer jedoch einen vollständigen Antrag eingereicht hat, hat spätestens nach 8 Wochen eine Anspruch auf einen sogenannten BAföG-Vorschuss.

Wann muss man BAföG zurückzahlen?

Im Regelfall müssen 50 Prozent der Fördersumme zinsfrei nach Beendigung des Studiums zurückgezahlt werden. Maximal müssen 10.010€ zurückgezahlt werden. Die BAföG-Rückzahlungsrate beträgt 130€ im Monat. Das Geld wird jedoch nicht jeden Monat abgebucht. Stattdessen werden alle drei Monate 390€ vom Konto abgezogen. 

Insgesamt haben die Betroffenen 20 Jahre für die Rückzahlung Zeit. Wer das BAföG-Darlehen allerdings auf einen Schlag zurückzahlt, profitiert von einem Nachlass.

Die Rückzahlung ist zudem vom Einkommen der Person abhängig. Das BAföG-Amt legt hierfür eine Einkommensgrenze fest, die je nach Branche unterschiedlich ist. Wessen Gehalt unter der jeweiligen Einkommensgrenze liegt bzw. wer nach dem Studium gar arbeitslos ist, kann eine Freistellung der Rückzahlung anfordern. Eine Freistellung bedeutet jedoch nicht, dass die Person ihre Schulden nicht begleichen muss, sondern, dass sie verschoben wird.

Wie lange bekommt man BAföG?
BAföG soll ein zielstrebig durchgeführtes Studium finanzieren, welches zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt. Demnach kann die Förderung während der gesamten Regelstudienzeit beansprucht werden. In bestimmten Ausnahmefällen kann zudem eine Verlängerung beantragt werden. Solche Ausnahmefälle können eine Schwangerschaft, Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen sein.
Weitere häufig gestellte Fragen

Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.


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