Hartz 4 ist der umgangssprachliche Ausdruck für Arbeitslosengeld 2. Hierbei handelt es sich um eine staatliche Leistung für erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die aktuell arbeitslos sind. Sie möchten wissen wie hoch diese Leistung ist und wer Sie beantragen kann? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf Ihre Fragen.
Inhaltsübersicht
Wie viel Hartz 4 bekommt man?
Hartz 4 setzt sich aus mehreren sogenannten Bedarfen zusammen. Diese Bedarfe bestimmen die Höhe des Hartz 4. Ein sogenannter Bewilligungsschein informiert den Antragsteller darüber, auf welche Bedarfe er Anspruch hat. Hierfür erhält er schließlich einen monatlichen Pauschalbetrag.
Wie lange bekommt man Hartz 4?
Hartz 4 erhält man im Normalfall für 12 Monate. In einigen Fällen, kann die Dauer aber auch nur 6 Monate betragen. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise das Einkommen schwankt, die Person selbständig ist oder die Kosten für die Wohnung unangemessen sind. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes, kann ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden. Das Jobcenter prüft dann, ob der Antragsteller weiterhin ein Anspruch auf die Leistung hat.
Der Regelbedarf
Der sogenannte Hartz 4 Regelbedarf setzt sich aus den Kosten zusammen, die zur Lebensunterhaltssicherung notwendig sind. Hierzu gehören:
Ernährung,
Kleidung,
Körperpflege,
Hausrat,
Haushaltsenergie und
persönliche Bedürfnisse.
Regelbedarf 2022 für Hartz 4
Berechtigte
Regelbedarf
Alleinstehende/ Alleinerziehende/ Volljährige Person mit minderjährigem Partner
449€
Volljährige Person
404€
Volljährige Person bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Personen unter 25 Jahre, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18-24 Jahre)
360€
Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr (14 Jahre) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres/ minderjährige Partner (14-17 Jahre)
376€
Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6-13 Jahre)
311€
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0-5 Jahre)
285€
Was bekommt ein Hartz 4-Empfänger alles bezahlt?
Neben dem Regelbedarf werden angemessene Kosten für die Miete, die Heizung und die Betriebskosten von der Agentur für Arbeit übernommen. Die Höhe dieser Kosten sind von der entsprechenden Region abhängig.
Der Mehrbedarf
Anspruch auf einen Hartz 4 Mehrbedarf haben Personen in besonderen Lebenssituation.
Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche haben eine Anspruch auf 17 Prozent Mehrbedarf.
Alleinerziehende haben abhängig vom Alter ihrer Kinder ein Recht auf Mehrbedarf (siehe untenstehende Tabelle)
Bei Personen mit Behinderung, die dennoch Leistungsberechtigt sind, wird unter bestimmten Bedingungen ein Mehrbedarf von 35 Prozent anerkannt.
Bei Personen, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung benötigen, wird ein entsprechender Mehrbedarf gestattet.
Mehrbedarf für Alleinerziehende
Alter der Kinder
Prozent
1 Kind unter 7 Jahren
36 Prozent
1 Kind über 7 Jahren
12 Prozent
2 Kinder unter 16 Jahren
36 Prozent
2 Kinder über 16 Jahren
24 Prozent
4 Kinder
48 Prozent
Ab 5 Kindern
60 Prozent
Der Einmalbedarf
In einigen Fällen kann zudem ein Hartz 4 Einmalbedarf beantragt werden. Es handelt sich hierbei um eine Geld- bzw. Sachleistung, die einmalig aufgrund einer besonderen Situation geleistet wird. Dies ist beispielsweise dann der Fall wenn jemand eine neue Wohnung bezieht und diese erstmalig einrichten muss. Auch schwangere Frauen können einen solchen Bedarf für die Erstausstattung ihres Kindes beantragen.
Leistung für Bildung und Teilhabe
Personen, die das Hartz 4 beziehen und Kinder haben, können zudem in bestimmten Fällen die sogenannte Leistung für Bildung und Teilhabe beantragen. Ziel dieser Leistung ist es Kinder bei ihrem schulischen Werdegang zu unterstützen und ihnen Zugang zu sozialen und kulturellen Angeboten zu gewähren.
Beispiele für Kosten, die dieses Bildungspaket beinhaltet sind die Kosten für Nachhilfestunden, die Mitgliedschaft im Sportverein und die Kosten für Sport- und Musikinstrumente.
Wer bekommt Hartz 4?
Grundsätzlich gilt, dass jeder Hartz 4 beantragen kann, der erwerbsfähig und leistungsberechtigt ist. Um diese beiden Voraussetzungen zu erfülle, müssen folgende Bedingungen gegeben sein:
Die Person muss mindestens 15 Jahre alt sein, aber das Rentenalter noch nicht erreicht haben.
Die Person muss ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.
Die Person muss mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können. Sie ist also nicht aufgrund von einer Krankheit oder einer Behinderung arbeitsunfähig.
Die Person bzw. die Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft müssen hilfebedürftig sein. Damit ist gemeint, dass das Einkommen der gesamten Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und somit der Lebensunterhalt nicht ohne Hilfe bestritten werden kann.
Weitere Informationen
Kennen Sie bereits das Bürgergeld? Diese Leistung wird ab dem 01. Januar 2023 das Hartz 4 ersetzen. Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie mehr.
Hartz 4 richtet sich ausschließlich an hilfsbedürftige Personen. Wer demnach über ein Einkommen bzw. über Vermögen verfügt, muss seine eigenen Mittel einsetzen, bevor er Hartz 4 erhält. Zum Einkommen zählen jegliche Einnahmen in Geld, wie z.B. Einnahmen aus Vermietungen. Zum Vermögen zählt jeglicher in Geld messbarer Besitz, wie z.B. Bargeld, ein Immobilie.
Sowohl beim Einkommen als auch beim Vermögen ist das Jobcenter allerdings dazu verplichtet bestimmt Freibeträge zu berücksichtigen.
Hartz 4 beantragen: Wie geht das?
Wer die Voraussetzungen für Hartz 4 erfüllt, kann bei seinem zuständigen Jobcenter einen Antrag stellen. Hierbei werden eine Reihe von Informationen über die Lebenssituation und das monatliche Einkommen verlangt. Zudem müssen eine Reihe von Nachweisen erbracht werden. Personen, die in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, müssen zudem Angaben über die Mitglieder dieser Gemeinschaft machen.
Mit Bedarfsgemeinschaft ist das Zusammenleben mehrerer Personen gemeint, zwischen denen eine wechselseitige Verantwortung besteht. Das können sowohl Eheleute wie auch eheähnliche Gemeinschaften sein. Auch Kinder unter 25 Jahren, die ledig sind und über kein eigenes Einkommen verfügen, gehören zur Bedarfsgemeinschaft.
Nachdem der Antrag auf Hartz 4 gestellt wurde, wird dieser von dem zuständigen Jobcenter bearbeitet. Schließlich erhält der Antragsteller einen sogenannten Bescheid, der die Entscheidung beinhalten. Der Antrag kann entweder bewilligt, teilweise bewilligt oder abgelehnt werden.
Welche Pflichten hat man als Hartz 4-Empfänger?
Mit dem Antrag auf das Hartz 4 erhält der Empfänger eine finanzielle Absicherung, wird bei der Arbeitssucher unterstützt und kann sogar von an qualifizierten Umschulungen teilnehmen. Im Gegenzug hat der Betroffene gewisse Pflichten, die er erfüllen muss, um seinen Anspruch auf das Hartz 4 nicht zu verlieren. Hierzu gehört vor allem die Bemühung um eine neue Arbeitsstelle.
Der Empfänger von Hartz 4 muss Bewerbungen schreiben und Arbeit die ihm angeboten wird, annehmen. Er muss zudem Termin, die er beim Jobcenter hat wahrnehmen und das Jobcenter über Veränderungen seiner Situation informieren bzw. Nachweise einreichen. Grundsätzlich muss die Person sich an Absprachen mit der Agentur für Arbeit halten und erreichbar sein.
Sollte eine Person sich nicht an diese Pflichten halten, so drohen ihr die Kürzung von Hartz 4. Die Agentur für Arbeit informiert den Betroffen in solch einem Fall mit einem Anhörungsschreiben. Hierauf kann der Betroffene reagieren, d.h. einen triftigen Grund für die Verletzung der Pflichten nachweisen. Auf eine Kürzung der finanziellen Leistung wird verzichtet, wenn:
ein wichtiger Grund für das Verhalten dagelegt nachgewiesen werden kann,
eine zukünftige Bereitschaft ernsthaft und nachhaltig erklärt wird
oder dargelegt wird, dass eine Kürzung eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.
Weitere häufig gestellte Fragen
💰 Was bekommt ein Hartz 4-Empfänger alles bezahlt?
Als Hartz-4 Empfänger erhält man eine monatliche Pauschale die den sogenannten Regelbedarf, also die Lebensunterhaltskosten deckt. Zusätzlich werden Kosten für die Miete, Heizung und Betriebskosten übernommen.
💸 Wie viel Hartz 4 bekommt man?
Wie viel Hartz 4 man erhält, ist von der persönlichen Situation abhängig. Eine volljähige Person erhält beispielsweise monatlich 404 €. Für Kinder unter 6 Jahren, bekommen die Eltern 285 € im Monat.
Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.