⌚ Wann muss man sich arbeitlos melden?
Man kann sich frühstens drei Monate vor der Arbeitlosigkeit arbeitslos melden und sollte dies allerdings spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erledigt haben.
Ein jeder kann in die Situation kommen sich arbeitlos melden zu müssen – das Unternehmen geht pleite, das Studium/ die Ausbildung neigt sich dem Ende zu…Doch was passiert, wenn man kurz vor der Arbeitslosigkeit steht bzw. bereits arbeitslos ist? Dein Hilfexpert erklärt Ihnen, wie man sich arbeitslos melden kann.
Inhaltsübersicht
Der erste Schritt beim arbeitlos melden, ist nicht die Arbeitslosmeldung, sondern die Arbeitssuchendmeldungen. Denn Personen, die wissen, dass sie bald in keinem Arbeitsverhältnis mehr steht, beispielsweise, weil der Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde, sind dazu verpflichtet, sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden.
Es gibt insgesamt drei Wege, auf denen eine Person sich arbeitssuchend melden kann:
Das Arbeitsamt empfiehlt sich online arbeitssuchend zu melden, da es auf diesem Weg mehrere Vorteil gibt. Beispielsweise können die arbeitssuchenden Person ein Profil erstellen, bei dem sie Angaben über ihre Abschlüsse und Berufserfahrungen machen. Dies hilft der Agentur für Arbeit sich einen bessere Vorstellung über die Wünsche und Möglichkeiten der Person zu verschaffen. Zudem kann der Arbeitssuchende online einen Beratungstermin mit der zuständigen Arbeitsagentur vereinbaren.
Selbstverständlich ist der Beratungstermin nicht nur Menschen vorbehalten, die sich online arbeitssuchend melden. Auch Personen, die sich am Telefon bzw. vor Ort registrieren lassen, haben das Recht bei ihrer Arbeitssuche von der Agentur für Arbeit unterstützt zu werden. Hierfür teilen sie der Agentur ihren Werdegang und ihre Vorstellungen bezüglich der neuen Arbeitsstelle mit, so dass diese sich auf den Beratungstermin vorbereiten kann. Gemeinsam wird am entsprechenden Tag nach einer passenden Stelle gesucht.
Sollte eine Person trotz aller Bemühungen keine passende Stelle gefunden hat, muss sie sich im nächsten Schritt arbeitslos melden. Dies ist frühestens drei Monate vor der Arbeitslosigkeit möglich und sollte spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgt sein. Grund dafür ist, dass das arbeitslos melden eine Grundvoraussetzung für das Arbeitslosengeld ist. Dieses wird frühestens ab dem Tag bezahlt, ab dem man sich arbeitslos gemeldet hat.
Arbeitslos melden kann man sich auf zwei verschiedenen Wegen:
Wer sich arbeitslos gemeldet hat, kann direkt im Anschluss einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch buchen. In einem solchen Gespräch, kann sich der Arbeitssuchende Informationen über Entwicklungsmöglichkeiten und Tipps für den gesamten Bewerbungsprozess einholen. Zudem kann er Hilfe bei der Stellensuche erhalten.
Um den Termin bestmöglich vorzubereiten, sollte die betroffene Person sich bereits Gedanke über den konkreten Wunschjob machen. Hierzu zählt, ob die Person in Voll- oder Teilzeit arbeiten möchte, wie weit der Arbeitsort von der Wohnung entfernt sein darf und selbstverständlich in welchem Bereich, die Person gerne aktiv wäre. Der Arbeitssuchende sollte sich zudem Gedanken über seine Kenntnisse und Fähigkeiten machen und sich Fragen notieren, die er gerne beantwortet hätte.
Am Tag der Termins sollten folgende Dokumente mitgebracht werden:
Wenn nach dem ersten Gespräch Fragen offen geblieben sind, oder der Arbeitsuchende erneut Unterstützung benötigt, kann er weitere Beratungstermine buchen. Diese können sowohl vor Ort, als auch am Telefon bzw. per Video erfolgen.
Wer sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat, kann unter gewissen Voraussetzungen Arbeitslosengeld I beanspruchen. Dafür muss die Person ersteinmal die Anwartschaft erfüllen. In den meisten Fällen bedeutet das, dass der Betroffene in den 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate bei der Arbeitslosenversicherung versicherungspflicht war. Zudem muss der Arbeitslose in der Lage seine eine Tätigkeit mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben zu können und aktiv auf der Suche nach solch einer Tätigkeit sein.
Wie lange eine Person das Arbeitslosengeld I bekommt, ist abhängig vom Alter, sowie von der Dauer, die eine Person versicherungspflichtig war. Personen unter 50 Jahre, können das Arbeitslosengeld I höchsten für eine Dauer von 12 Monaten beziehen. Bei Personen über 50 Jahren erhöht sich die Bezugsdauer schrittweise und erreicht ihren Höhepunkt bei Personen, die 58 Jahre und älter sind.
[Sollte der Betroffene nach Ablauf der Zeit noch keine neue Arbeitsstelle gefunden haben, so muss er unter Umständen das Arbeitslosengeld II beantragen. Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie mehr über diese Leistung.]
Nachdem eine Person, die arbeitslos gemeldet war und Arbeitslosengeld I bezogen hat, eine neue Beschäftigungsstelle gefunden hat, muss sie dies beim Arbeitsamt melden. Auch dieser Schritt kann online erfolgen. Hierfür muss die Person das sogenannte Änderungsformular ausfülle und abschicken. Dieses ist auf dem online Profil vorzufinden, das bereits zur Arbeitslosmeldung erstellt wurde. Der Prozess kann zudem telefonisch oder vor Ort bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.
Man kann sich frühstens drei Monate vor der Arbeitlosigkeit arbeitslos melden und sollte dies allerdings spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erledigt haben.
Am einfachsten ist es sich online arbeitslos zu melden. Hier kann man sich ganz einfach auf der Webseite der Agentur für Arbeit regestrieren und den "Vorgang starten". Personen, denen der persönliche Kontakt wichtig ist, können sich allerindigs auch direkt bei dem zuständigen Arbeitsamt als arbeitlos melden.
Ob online oder persönlich, wer sich arbeitslos melden möchtet, benötigt ein gültiges Ausweisdokument und das Datum des Beginns der Arbeitslosigkeit.
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