Umwelt

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude?

26. Oktober 2022 von Clara - 7 Minuten Lesezeit

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude?

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude werden Projekte rund um die Sanierung von Gebäuden gefördert. Ziel ist es auf diese Weise die Umwelt zu schützen. Sie möchten wissen für welche Projekte es die Förderung gibt und wie sie beantragt werden kann? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist eine öffentliche Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mit dieser Förderung sollen Projekte im Bereich der Gebäudesanierung gefördert werden, deren Ziel es ist Energiekosten zu sparen und somit das Klima zu schützen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude setzt sich aus drei Teilprogrammen zusammen:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude?Grundsätzlich gilt, dass alle Maßnahme förderfähig sind, die die Energieeffizienz verbessern. Beispiele hierfür sind:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie z.B. die Dämmung von Außenwände, Dach etc.
  • Maßnahmen bei der Anlagentechnik
  • Maßnahmen zur Wärmeerzeugung, d.h. Heizungstechnik
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung

Nicht nur Maßnahmen zur Energieeffizienz werden von der Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst. Auch die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten, kann finanziell gefördert werden. Dieser hilft den Antragstellern bei der Planung und begleitet sie während des Projektes.

Was ist der Energieeffizienz-Experte und welche Aufgaben hat er?
Der Energieeffizienz-Experte (EEE) unterstützt Antragsteller bei der Planung und Durchführung der Sanierungsmaßnahmen. Vor der Antragstellung erstellt er eine sogenannte technische Projektbeschreibung (TPB) und übergibt dem Antragsteller die sogenannte TPB-ID. Nach Abschluss des Projektes erstellt er den sogenannte technischen Projektnachweis (TPN) und überreicht die sogenannte TPN-ID. Diese gilt als Nachweis dafür, dass alle technischen Anforderungen respektiert wurden.

Beispiel: Heizungsoptimierung

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude werden sämtlich Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilerssystems finanziell unterstützt. Dies betrifft beispielsweise Anlagen zur Wärmeerzeugung, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht werden sollen. Gefördert werden beispielsweise:

  • der Austausch von Heizungspumpen
  • die Optimierung von Wärmepumpen
  • der Einbau von Flächenheizungen, Wärmespeichern etc.
Voraussetzung ist ein hydraulisch abgeglichenes System der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung.

Um für eine solche Maßnahme Anspruch auf die Förderung zu haben, muss der Antragsteller mindestens 300 € investieren. Ist diese Voraussetzung erfüllt, so beträgt der Fördersatz 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Bundesförderung für effiziente Gebäude: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude?Um einen Antrag auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude stellen zu können, muss man entweder Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Grundstückes sein, auf der die Maßnahme durchgeführt werden soll. Diese Grundstück muss sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden. Antragsteller müssen zudem zu einer der folgenden Gruppen gehören:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften;
  • Selbstständige;
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln;
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände;
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen;
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Nicht antragsberechtigt sind beispielsweise der Bund und die Bundesländer, politische Parteien und Antragsteller, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden.

Wie verläuft der Antrag auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude?

Werden die Voraussetzungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude erfüllt, so kann ein Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen gestellt werden. Der Antragsprozess ist in insgesamt fünf Schritte unterteilt.

Weitere Informationen
Sie interessieren sich für Förderungen im Bereich Umwelt? Dann lesen Sie unseren Artikel über die Deutsche Bundesstiftung Umwelt und ihre Förderungen oder über die Photovoltaik-Förderung in Deutschland.

Schritt 1: Einholung von Angeboten und Beauftragung des Energieeffizienz-Experten

Hier werden Angebote von verschiedenen Unternehmen zu der geplanten Sanierungsmaßnahme eingeholt. Zudem kann bereits ein Energieeffizienz-Experten (EEE) beauftragt werden, der die technische Projektbeschreibung (TPB) erstellt. Dieser stellt zudem die sogenannte TPB-ID aus, die im nächsten Schritt abgefragt wird.

Achtung
Bei Schritt 1 ist es wichtig, dass ausschließlich Angebote eingeholt und nicht bereits Aufträge vergeben werden. Dies würde nämlich einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn bedeuten und die Genehmigung der Bundesförderung für effiziente Gebäude verhindern.

Schritt 2: Antragstellung beim BAFA

Nachdem alle relevanten Informationen, d.h. die TPB-ID und die jeweiligen Angebote eingeholt wurden, kann das eigentliche Antragsverfahren beginnen. Dieses erfolgt online auf der Webseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen. Hier finden Antragsteller das Antragsformular für die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Gebäude.

Nachdem das Antragsformular vollständig ausgefüllt wurde, kann es im letzten Schritt online abgeschickt werden.

Wichtig
Im letzten Schritt der Antragstellung wird zudem ein Zugang für das BAFA-Portal vergeben. Der Antragsteller erhält einen Aktivierungslink per E-Mail. Dieser ist 7 Tage lang zugänglich und muss innerhalb dieser Zeit bestätigt werden. Dies ist für den weiteren Antragsprozess ausschlaggebend.

Schritt 3: Auftragsvergabe und Vertragsabschluss

Nachdem das Antragsverfahren abgeschlossen wurde, sollte der Antragsteller auf den Zuwendungsbescheid warten, bevor er mit der Auftragsvergabe und der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden. Erst mit dem Zuwendungsbescheid, weiß der Antragsteller ob bzw. wie hoch die Förderung ist auf die er Anspruch hat.

Grundsätzlich kann der Antragsteller bereits vor Eingang des Zuwendungsbescheids mit den Baumaßnahmen beginnen. Dies geschieht jedoch auf eigenes Risiko. Sollte der Antragsteller demnach keinen Anspruch auf die Förderung haben, muss er die Kosten alleine tragen.

Nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids hat der Antragsteller 24 Monate lang Zeit die Maßnahmen umzusetzen. Dieser Bewilligungszeitraum kann auf Antrag verlängert werden. Ein solcher Antrag muss jedoch nachvollziehbar begründet werden.

Schritt 4: Einreichung des Verwendungsnachweises

Nachdem die Baumaßnahmen abgeschlossen sind, bezahlt der Antragsteller die Rechnungen und kann im Anschluss den Verwendungsnachweis über BAFA-Portal einreichen. Der Verwendungsnachweis muss spätestens 6 Monate nach Abschluss des Bewilligungszeitraums eingereicht werden. Andernfalls verliert der Antragsteller den Anspruch auf die Förderung.

Was ist ein Verwendungsnachweis?
Ein Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und aus mehreren Nachweisen. In dem Sachbericht wird über das Projekt und die einzelnen Maßnahmen berichtet. Mit Nachweisen sind die Belege gemeint, mit denen die entstandenen Kosten belegt werden.

Schritt 5: Prüfung des Verwendungsnachweises und Auszahlung

Nach Eingang des Verwendungsnachweises wird dieser zeitnah geprüft. Sind alle Informationen und Nachweise vollständig erstellt das BAFA einen Festsetzungsbescheid und veranlasst die Auszahlung der Förderung.

Wie hoch sind die erstatteten Kosten?
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude werden ein Teil der Maßnahmenkosten übernommen. Wie hoch diese Kosten im Vergleich zu den Gesamtkosten sind, hängt von der jeweiligen Fördermaßnahme ab. Der Antragsteller wird jedoch bereits im Rahmen des Zuwendungsbescheids über die Höhe der förderfähigen Kosten informiert.
Weitere häufig gestellte Fragen

Clara ist seit März 2022 Teil des Dein Hilfexpert-Teams und Expertin für den deutschen Finanzhilfenmarkt. Zögern Sie nicht sie bei Fragen rund um das Thema Finanzhilfe, Förderprogramme etc. zu kontaktieren.


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