Seine Finanzen im Griff zu haben, ist nicht immer einfach. Viele Menschen benötigen demnach Unterstützung bei der Verwaltung ihrer Einnahmen. Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie mehr darüber, welche Hilfeleistungen es beispielsweise für Menschen gibt, bei denen sich die Schulden anhäufen oder für Menschen, die einen günstigen Kredit suchen.
Inhaltsübersicht
Finanzen: Welche Hilfe gibt es für Menschen mit Schulden?
Jeder kann in die Schuldenfalle tappen. Es genügt eine unerwartete Arbeitslosigkeit oder ein plötzlicher Todesfall, verknüpft mit einem noch nicht abgezahlten Kredit, damit eine Person den Forderungen ihrer Gläubiger nicht mehr nachkommen kann. Oftmals lassen sich die finanziellen Schwierigkeiten schnell beheben. Doch was passiert, wenn die Schulden immer größer werden und kein Ende in Sicht ist?
Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie mehr darüber, wie Sie als Schuldner ihre Finanzen wieder in den Griff bekommen. Was hilft Ihnen beispielsweise ein Schuldenberater weiter? Wann sollte man Privatinsolvenz anmelden oder was bedeutet Privatinsolvenz überhaupt? Kann es zu einer Zwangsvollstreckung und eventuell einer Zwangsversteigerung des Eigentums kommen?
Wie hilft ein Schuldenberater Personen mit finanziellen Schwierigkeiten?
Ein Schuldenberater ist eine professionell ausgebildete Person, die verschuldeten Personen dabei hilft, ihre Finanzen erneut in den Griff zu bekommen. Die Unterstützung reicht von der Begleichung der Schulden bis zur Beratung über einen besseren Umgang mit Geld. Bei Bedarf kann der Schuldenberater die betroffene Person auch an eine Familien- und Suchtberatungsstelle verweisen.
Verschuldete Personen, die sich dazu entschieden, Hilfe in Anspruch zu nehmen, können sich an eine gemeinnützige Organisation wie beispielsweise das Deutsche Rote Kreuz (DRK) oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) wenden. Diese Organisationen verfügen über kostenlose Schuldenberatungsprogramme, die von verschuldeten Mensche in Anspruch genommen werden können.
Weitere kostenlose Schuldenberater werden von Sozialämtern und Verbraucherzentralen angeboten. Wer sich für ein solch kostenloses Programm entschieden hat, muss jedoch mit langen Wartezeiten von oftmals mehreren Monaten rechnen. Alternativ kann also auch ein kostenpflichtiger Schuldenberater oder gar ein Anwalt zu Rate gezogen werden.
Bei dem ersten Termin evaluieren Schuldenberater und Verschuldeter gemeinsam die finanzielle Situation. Eventuell werden erste Sofortmaßnahmen ergriffen. Anschließend prüft der Schuldenberater, ob die Forderungen der Gläubiger legitim sind und tritt mit ihnen in Kontakt. Am Ende steht ein Lösungsplan, der den Schuldner aus der Schuldenfalle holen soll. Das kann sowohl die schrittweise Begleichung der Schulden sein als auch die Einleitung des Privatinsolvenzverfahrens.
Privatinsolvenz anmelden: Wie wird man erneut schuldenfrei?
Kann eine verschuldete Person ihre Schulden nicht mehr begleichen, so kann sie Privatinsolvenz anmelden. Hierbei handelt es sich um ein langjähriges Verfahren, an dessen Ende die betroffene Person jedoch schuldenfrei ist. Damit ein solches Verfahren eingeleitet werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Person muss zahlungsunfähig sein. Sie hat also nicht nur hohe Schulden, sondern auch kein ausreichendes Einkommen bzw. Vermögen, um diese Schulden zu begleichen.
- Die Person ist eine Privatperson und somit nicht selbstständig. Es handelt sich also um privat angehäufte Schulden.
- Die Person hat ihren festen Wohnsitz in Deutschland.
Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, können Privatinsolvenz anmelden. Da es sich um ein langjähriges und aufwändiges Verfahren handelt, lohnt es sich, die Hilfe eines Schuldenberates oder eines Anwaltes in Anspruch zu nehmen. Dieser begleitet den Schuldner durch die verschiedenen Phasen des Verfahrens:
- Außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren: In der ersten Phase muss der Schuldner versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit seinen Gläubigern zu finden. Er stellt ihnen einen Schuldenbereinigungsplan vor, den sie an- oder ablehnen können.
- Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren: Akzeptieren die Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan nicht, kann sich der Schuldner an das zuständige Gericht wenden. Dieses prüft, ob nicht doch eine Einigung mit den Schuldnern gefunden werden kann und eröffnet andernfalls das Insolvenzverfahren.
- Gerichtliches Insolvenzverfahren: Um das gerichtliche Insolvenzverfahren einzuleiten, muss der Schuldner eine Antrag auf Privatinsolvenz bei Gericht einreichen. Dieses prüft den Antrag und eröffnet das Verfahren offiziell.
- Wohlverhaltensphase: Diese Phase beträgt insgesamt 3 Jahre. Während dieser Zeit tritt der Schuldner einen Teil seines Einkommens an einen sogenannten Treuhänder ab, der dieses Geld an die Gläubiger verteilt. Der Schuldner ist verpflichtet zu arbeiten bzw. sich um eine Arbeitsstelle zu bemühen. Zudem darf er keine weiteren Schulden aufnehmen.
- Restschuldbefreiung: Nach Ablauf der 3 Jahre, prüft das Gericht, ob der Schuldner seine Verpflichtungen eingehalten hat. Ist dies der Fall, so wird er als schuldenfrei erklärt und muss keinen Teil seines Einkommens mehr abtreten. Einige Kosten, wie beispielsweise die Verfahrenskosten, muss er dennoch begleichen.
Was passiert, wenn es zu einer Zwangsvollstreckung kommt?
Meldet der Schuldner keine Privatinsolvenz an, so kann es passieren, dass die Gläubiger eine Zwangsvollstreckung einleiten. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem die Gläubiger ihre Forderungen mit Hilfe von staatlichen Mitteln eintreiben lassen. Der Gläubiger richtet sich also an ein Gericht, das, wenn er die Schuldenansprüche anerkennt, einen Vollstreckungstitel ausstellt.
Dem Gerichtsvollzieher stehen verschiedene Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung zur Verfügung. Besteht beispielsweise eine finanzielle Forderung, so kann er zwischen folgenden Möglichkeiten wählen:
- Mobiliarvollstreckung: Hier kann der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen und diese mitnehmen bzw. Später abholen lassen.
- Forderungsvollstreckung: Hier können Forderungen des Schuldners, die dieser gegenüber einer dritten Person hat, gepfändet werden. Hierzu zählt beispielsweise der Lohn bzw. das Gehalt des Schuldners, das in solch einem Fall teilweise an den Gläubiger übertragen wird.
- Immobiliarvollstreckung: Hier kann der Gläubiger die Immobilie des Schuldners entweder zwangsversteigern oder zwangsverwalten lassen.
Die Zwangsversteigerung – eine Form der Zwangsvollstreckung
Im Rahmen der Immobiliarvollstreckung kann die Immobilie bzw. das Grundstück eines Schuldners zwangsversteigert werden. Konkret bedeutet das, dass das Eigentum des Schuldners zwangsweise verkauft wird.
Kann ein Schuldner beispielsweise seinen Hauskredit nicht mehr bedienen, so kann die betroffene Bank fordern, dass das Haus zwangsversteigert wird. Auch hier muss der Gläubiger einen Antrag bei Gericht einreichen und kann erst mit Vollstreckungstitel und Gerichtsvollzieher die Zwangsversteigerung vornehmen.
Finanzen: Welche Hilfe gibt es für Menschen, die einen kostengünstigen Kredit aufnehmen möchten?
Personen, die ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten, benötigen oftmals einen Kredit. Doch auf Kredite müssen Zinsen gezahlt werden und so sind sie oftmals teuer und nicht für jeden zugänglich. Dies betrifft vor allem Personen, die kein hohes Einkommen und kaum Ersparnisse haben. Hiervon betroffene Personen, die dennoch in ein Eigenheim investieren möchten, können sich an eine Förderbank wenden.
In Deutschland gibt es insgesamt zwei nationale Förderbanken, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Landwirtschaftliche Rentenbank sowie 16 Förderbanken auf Landesebene. Personen, die einen Kredit aufnehmen wollen, können entweder das Angebot der nationalen Förderbanken oder der für sie zuständigen Landesbank in Anspruch nehmen.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – eine Förderbank für ganz Deutschland
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurde 1948 gegründet, um den Wirtschaftsaufschwung in Deutschland zu fördern. Ihren Hauptsitz hat die Förderbank in Frankfurt. Weitere Niederlassungen befinden sich in Bonn und Berlin.
Die Hauptaufgabe der KfW ist es, Kredite an Kunden zu vergeben. Insgesamt lassen sich die Aktivitäten der Förderbank in fünf Geschäftsfelder einteilen:
- Geschäftsfeld Mittelstandsbank: Hier werden mittelständische Unternehmen in ihrer Entwicklung gefördert. Sie erhalten beispielsweise Kredite für Investitionen in Innovation, Energie und Umwelt.
- Geschäftsfeld Privatkunden: Privatpersonen können Kredite sowohl für ihr Studium als auch für den Bau, den Kauf und die Modernisierung einer Immobilie bekommen.
- Geschäftsfeld Individualfinanzierung öffentliche Kunden: Hier werden beispielsweise Kommunen und gemeinnützige Unternehmen bei Projekten rund um das Thema Umwelt und gesellschaftlicher Wandel unterstützt.
- Geschäftsfeld Export- und Projektfinanzierung: Dieses Feld unterstützt die deutsche und europäische Wirtschaft und fördert die Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung der Unternehmen.
- Geschäftsfeld von Entwicklungs- und Schwellenländer: Die KfW arbeitet mit Entwicklungs- und Schwellenländern zusammen, um die wirtschaftliche und soziale Lage der Menschen in diesen Ländern zu verbessern.
NRW Bank- die Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Die NRW-Bank ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Sie hat ihren Sitz in Düsseldorf und Münster. Ihre Hauptaufgabe ist es, das Land Nordrhein-Westfalen bei der Erfüllung seines öffentlichen Auftrags zu unterstützen. Hierfür stellt es Fördermittel in drei Bereichen zur Verfügung:
- Wirtschaft, z.B. Finanzierung für Existenzgründung
- Wohnraum, z.B. Ausbau von staatlichem Sozialwohnraum
- Infrastruktur/Kommunen, z.B. bauliche Entwicklung von Städten und Kommunen