Menschen, die mit einer Behinderung leben, haben es im Alltag oftmals schwerer als andere Menschen. Aus diesem Grund gibt es eine Vielzahl von Leistungen, die von Betroffenen beantragt werden können. Sie möchten wissen, welche Hilfeleistungen das sind und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen? Dein Hilfexpert hat die Antwort auf all Ihre Fragen.
Inhaltsübersicht
Was ist eine Behinderung?
Laut dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes, sind Menschen mit Behinderung, Menschen, die langfristig körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an einer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.
Die Schwere der Behinderung wird in Deutschland mit dem sogenannten Grad der Behinderung bemessen. Dieser misst in 10-er-Schritten sowohl die körperliche Behinderung als auch chronische und psychische Erkrankungen. Als behindert gelten Personen ab einem GdB von 20. Personen mit einem GdB von mindestens 50 gelten als schwerbehindert.
Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben, können einen sogenannten Schwerbehindertenausweis beantragen. Auf diesem Ausweis sind folgende Informationen vorzufinden:
- Lichtbild und Name der Person
- Grad der Behinderung
- ggf. Merkzeichen
- Gültigkeitszeitraum
Wie kann man den Schwerbehindertenausweis beantragen?
Personen, die einen Schwerbehindertenausweis beantragen möchten, sollten sich vorab an einen Arzt wenden. Dieser kann die Person nicht nur beraten, sondern auch bei den verschiedenen Schritten der Antragstellung unterstützen:
- Schritt 1: Dokumente sammeln, z.B. Unterlagen vom Arzt, amtliche Gutachten
- Schritt 2: Antrag beim zuständigen Versorgungsamt einreichen
- Schritt 3: Ausweis nach 5 Jahren verlängern
Auf welche Leistungen haben Menschen mit einer Behinderung Anspruch?
Eine Vielzahl von Trägern bieten Menschen mit Behinderung sogenannte Nachteilsausgleiche an. Diese sollen Betroffenen den Alltag erleichtern und es ihnen ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Beispiele für solche Leistungsträger sind:
- das Integrationsamt
- die Rentenversicherung
- die Unfallversicherung
- das Jugendamt
Was sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen Maßnahmen, die die berufliche Integration einer Person mit Behinderung erleichtern sollen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, dass die betroffene Person ihre Erwerbsfähigkeit zurückgewinnt bzw. erhält. Beispiele für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind:
- Technische Hilfen und persönliche Hilfsmittel: Durch diese Maßnahmen sollen die Folgeerscheinungen der Behinderung ausgeglichen werden, indem der betroffenen Person die notwendigen Arbeitshilfsmittel zur Verfügung gestellt werden.
- Kraftfahrzeughilfe: Personen, die aufgrund ihrer Behinderung dauerhaft darauf angewiesen sind mit dem Auto zur Arbeit zu fahren, können einen Zuschuss zum Kauf eines Autos bzw. zur angemessenen Ausstattung des Fahrzeugs erhalten.
- Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: Personen, die eine neue Arbeitsstelle suchen, können bei dieser Suche Unterstützung einholen.
- Wohnungshilfen: Leistungen in diesem Bereich dienen zum barrierefreien Umbau der Wohnung. Hier soll es jedoch nicht um die Verbesserung der Lebensqualität, sondern um die bessere Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes gehen.
- Arbeitsassistenz: Personen, die zum Einstieg in den Beruf eine Arbeitsassistenz benötigen, können diese für einen Höchstzeitraum von drei Jahren in Anspruch nehmen.
- Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit: Personen, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchten und deren Krankheitsbild zur ausgewählten Tätigkeit passt, können hierbei unterstützt werden.
- Leistung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen: Personen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, können im geschützten Rahmen der Werkstätte für behinderte Menschen eine Tätigkeit aufnehmen.
Ein Antrag auf eine solche Leistung kann grundsätzlich von jeder Person gestellt werden, die aufgrund ihrer Behinderung nicht am Arbeitsleben teilhaben kann. Je nach beantragter Leistung müssen ggf. weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Wird beispielsweise eine Leistung der Rentenversicherung beantragt, so muss der Antragsteller eine bestimmte Mindestversicherungszeit erfüllen.
Was ist das Budget für Arbeit?
Das Budget für Arbeit kann von Personen beantragt werden, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen haben und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sind. Menschen mit Behinderung, die diese Voraussetzungen erfüllen, haben im Rahmen des Budgets für Arbeit, Anspruch auf die zwei folgenden Leistungen:
- Lohnkostenzuschuss: Betriebe, die eine Person mit Behinderung einstellen, erhalten einen bestimmten Geldbetrag als Lohnkostenzuschuss. Dieser kann bis zu 75 Prozent des ausgezahlten Einkommens betragen, höchstens jedoch 1.316 € im Monat.
- Begleitung am Arbeitsplatz: Personen mit Behinderung können von einer pädagogischen Fachkraft im Arbeitsalltag begleitet werden. Diese hilft ihr beispielsweise bei der sozialen Integration und der Überwindung der Schwierigkeiten im Arbeitsalltag.
Was ist das persönliche Budget?
Das persönliche Budget ist eine Geldleistung, die von Menschen mit Behinderung für bestimmte Hilfeleistungen beantragt werden kann. Diese Hilfeleistungen sollen den Betroffenen die Bewältigung des Alltags und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern. Beispiele hierfür sind:
- Wohnen: Möchte die Person in einer eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft leben und benötigt hierfür Assistenz?
- Haushalt: Benötigt die Person Hilfe im Haushalt, z.B. beim Kochen, Einkaufen oder Putzen?
- Pflege: Wird einen Fachkraft für die Pflege benötigt?
- Erziehung: Wird ein Assistent für die Pflege und Erziehung der Kinder benötigt?
- Behördengänge: Wird ein Assistent für den Gang zur Behörde z.B. zum Rathaus benötigt?
- Arztbesuch: Wird ein Assistent für die Fahrt zum Arzt und während des Arztbesuches benötigt?
- Arbeit bzw. Ausbildung: Wird Unterstützung für den Weg zur Arbeit bzw. zur Ausbildungsstätte gebraucht? Möchte die Person vor Ort unterstützt werden?
- Freizeit: Wird Hilfe bei der Freizeitgestaltung bzw. bei der Ausführung der Freizeitgestaltungen benötigt?
- Fahrdienst: Wird ein Fahrdienst für den Weg zu Veranstaltungen, Ausflügen etc. benötigt?
Was ist die Eingliederungshilfe?
Personen, die eine wesentliche Behinderung haben, d.h. eine Behinderung, die sie in ihren Fähigkeiten so einschränkt, dass sie nicht bzw. nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, können Eingliederungshilfe beantragen. Hierbei handelt es sich um Sach- Geld- oder Dienstleistungen, die in den folgenden vier Bereichen beantragt werden können:
- Medizinische Rehabilitation: Förderungen, die die Beeinträchtigung der betroffenen Menschen vorbeugen, mildern oder ausgleichen, z.B. Aufenthalt in einer Kurklinik.
- Teilhabe an Bildung: Förderungen, die die schulische bzw. hochschulische Ausbildung ermöglichen, z.B. Fernunterricht.
- Teilhabe am Arbeitsleben: Förderungen, die die Ausübung bzw. Sicherung einer geeigneten Beschäftigung ermöglichen, z.B. Berufsvorbereitung.
- Soziale Teilhabe: Förderungen, die eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern, z.B. Leistung zur Mobilität.
Was ist der Familienentlastende Dienst?
Der Familienentlastende Dienst ist ein Angebot, das sich an Menschen mit Behinderung und deren Familien richtet. Ziel dieses Dienstes ist es, die Familien zu entlasten und der betroffenen Person mehr Autonomie und Selbstständigkeit zu bieten. Das Angebot des Familienentlastenden Dienstes ist vielfältig und lässt sich in drei Kategorien unterteilen:
- Information und Beratung, z.B. Beratung über gesetzliche Regelungen im Bereich Sozialrecht
- Familienunterstützende Hilfe, z.B. Nachmittagsbetreuung für Kinder mit Behinderung
- Persönliche Hilfe, z.B. pflegerische Hilfe
Was ist der Fahrdienst?
Der Fahrdienst ist ein Mobilitätsangebot, das sich an Menschen mit Behinderung richtet. Ausgebildete Fahrer holen die Personen in Spezialfahrzeugen ab und bringen sie zum gewünschten Ziel. Hierbei kann es sich um eine der folgenden Möglichkeiten handeln:
- die Fahrt ins Krankenhaus oder zum Arzt
- die Fahrt zu einer Kur-, Erholungs- oder Rehabilitationseinrichtung
- die Fahrt zur Arbeit oder Ausbildungsstätte
- Alltagsfahrten wie z.B. zum Supermarkt oder Freizeiteinrichtungen
Handelt es sich um einen Krankenfahrt, so werden die Kosten in der Regel von der Krankenversicherung übernommen. Doch auch die anderen Fahrten können unter Umständen von einem Leistungsträger übernommen werden. Dies ist dann der Fall, wenn es der Person aufgrund ihrer Behinderung nicht zumutbar ist, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Was ist das Blindengeld?
Personen, die stark sehbehindert bzw. blind sind, können das sogenannte Blindengeld beantragen. Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Leistung, die diesen Personen ermöglichen soll, die Herausforderungen des Alltags zu meistern. Damit ein Anspruch auf diese Leistung besteht, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Der Antragsteller muss entweder blind oder stark sehbehindert sein.
- Der Antragsteller muss seit mindestens einem Jahr blind bzw. stark sehbehindert sein.
- Der Antragsteller muss seine Behinderung durch einen medizinischen Nachweis belegen können.
Die Höhe des Blindengeldes ist vom Bundesland abhängig, in dem der Antrag auf die Leistung gestellt wird. In Bayern beträgt das Blindengeld beispielsweise 629 € und in Niedersachsen 375 €. Der Antrag auf die Leistung muss bei der im Bundesland zuständigen Behörde gestellt werden. In NRW ist das beispielsweise der Landschaftsverband Rheinland (LRV).
Was ist die Blindenhilfe?
Die Blindenhilfe ist eine Leistung der Sozialhilfe, auf die sehbehinderte bzw. blinde Personen Anspruch haben, die kein ausreichendes Einkommen bzw. Vermögen haben. Mit dieser finanziellen Leistung soll diesen Person eine menschenwürdige Existenz ermöglicht werden.
Der Antrag auf Blindenhilfe muss bei der im Bundesland zuständigen Stelle gestellt werden. Dies kann beispielsweise das Sozialamt oder die Stadtverwaltung sein. Hier muss das entsprechende Antragsformular ausgefüllt und bestimmte Nachweise eingereicht werden. Dies sind u.a.:
- Gültiges Personaldokument, z.B. Personalausweis, Reisepass
- Einkommensnachweis, z.B. Gehaltsabrechnung
- Vermögensnachweis, z.B. sparkonten, Immobilien
- Kontoauszüge
- Mietvertrag
- Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung
- Nachweis über die Schwere der Sehbehinderung, z.B. augenärztlicher Befund, Feststellungsbescheid nach de, Schwerbehindertenrecht, Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “BI”
- Nachweis über andere Leistungen, z.B. Landesblindengeld, Feststellung eines Pflegegrads
Was ist das Gehörlosengeld?
Gehörlosengeld ist eine finanzielle Leistung auf die gehörlose Menschen Anspruch haben können. Ob eine Leistungsanspruch besteht und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt werden müssen, sind von dem Bundesland des Antragstellers abhängig. Denn nur sieben der insgesamt Sechszehn Bundesländer bieten diese Leistung an:
- Berlin
- Brandenburg
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen