Krankengeld beantragen können Arbeitnehmer, die länger als sechs Wochen krank sind und kein Gehalt mehr erhalten. Sie möchten wissen, wie die Beantragung abläuft und was dabei beachtet werden muss? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.
Inhaltsübersicht
Wie kann man Krankengeld beantragen?
Möchte eine Person Krankengeld beantragen, so benötigt sie vorerst eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese muss direkt zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt erstellt und bei dem Arbeitgeber und der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden. Nach erhalt der Bescheinigung wird die Krankenkasse der betroffenen Person folgende Unterlagen zum Ausfüllen zukommen lassen:
- Formular bzgl. der Gesundheit, das vom Arzt ausgefüllt werden muss
- Formular bzgl. der Beschäftigung und dem Gehalt, das vom Arbeitgeber ausgefüllt werden muss
Nachdem die Unterlagen ausgefüllt wurden, schickt der Antragsteller sie zurück an die Krankenkasse. Diese prüft die Angaben bzw. den Anspruch auf das Krankengeld und überweist die Leistung anschließend auf das Konto des Antragstellers.
Beispiel: Krankengeld beantragen AOK
Der Prozess zur Beantragung des Krankengeldes ist grundsätzlich überall der gleiche. Dennoch kann es kleine Unterschiede zwischen den Krankenkassen geben. Personen, die bei der AOK versichert sind, müssen beispielsweise die folgenden drei Schritte befolgen, wenn die Krankengeld beantragen möchten:
- Schritt 1: Der Arbeitsunfähigkeitsnachweis wird automatisch vom behandelnden Arzt an die AOK übermittelt. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, kontaktiert die AOK den Versicherten, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
- Schritt 2: Bei dem Beratungsgespräch erhält der Versicherte alle wichtigen Informationen über das Krankengeld. Zudem wird er von dem Berater beim Ausfüllen der Antragsdokumente unterstützt.
- Schritt 3: Die AOK prüft die Unterlagen und entscheidet, ob der Anspruch auf Krankengeld besteht. Ist dies der Fall, so wird die Leistung rückwirkend für den Monat gezahlt.
Ab wann muss man Krankengeld beantragen?
Im Fall von Arbeitsunfähigkeit müssen betroffene Personen ihre Krankenkasse direkt informieren. Dies erfolgt durch die Einreichung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Oftmals kümmert sich der Arzt bei der Ausstellung der Bescheinigung auch direkt um die Weiterleitung an die Krankenkasse. Gibt es jedoch beispielsweise technische Probleme, so muss sich der Versicherte darum kümmern.
Ist die arbeitsunfähige Person nach Ablauf der sechs Wochen noch immer nicht arbeitsfähig, so muss sie das Krankengeld beantragen. Hierfür muss sie die zuständige Krankenkasse kontaktieren und die entsprechenden Unterlagen ausfüllen. In einigen Fällen kommt auch die Krankenkasse auf den Versicherten zu. Wichtig ist jedoch, dass ein Antrag auf Krankengeld gestellt werden muss und die Leistung nicht automatisch ausgezahlt wird.
Auch in den folgenden Wochen bzw. Monaten muss die betroffene Person regelmäßig Krankmeldungen bei der Krankenkasse und dem Arbeitgeber einreichen. Personen, die das Folgeattest einige Tage später einreichen, erhalten kein Krankengeld für diese Tage. Die Zahlung wird erst fortgesetzt, wenn das Attest bei der Krankenkasse angekommen ist.
Wer kann Krankengeld beantragen?
Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die von folgenden Personengruppen beantragt werden kann:
- Arbeitnehmer
- Auszubildende
- Bezieher von Arbeitslosengeld I
Andere Personengruppen, können das Krankengeld grundsätzlich nicht beantragen und das auch, wenn sie gesetzlich krankenversichert sind:
- Studierende können die Leistung auch dann nicht beantragen, wenn sie neben dem Studium jobben. Grund hierfür ist, dass ihre Haupttätigkeit nicht der Job ist.
- Selbstständige und Freiberufler haben keinen Anspruch auf die Leistung, können sich allerdings durch einen höheren Betrag gegen den Verdienstausfall absichern.
- Empfänger von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf Krankengeld und erhalten auch im Krankheitsfall weiterhin die Grundsicherung.
Damit eine Person Krankengeld beantragen kann, muss sie zeitweise arbeitsunfähig sein. Konkret bedeutet das, dass Personen Krankengeld beantragen können, die länger als 6 Wochen, aber nicht mehr als 78 Wochen krankgeschrieben sind. Dieser Anspruch gilt für drei Jahre. Eine Person kann also theoretisch alle drei Jahre für 6 bis 78 Wochen Krankengeld beantragen.
Krankengeld beantragen: Wie hoch ist die Leistung?
Die Höhe des Krankengelds ist vom Gehalt des Antragstellers abhängig. Es entspricht entweder 70 Prozent des Bruttogehalts oder 90 Prozent des Nettogehalts der arbeitsunfähigen Person. Zur Berechnung der Leistung werden beide Beträge ausgerechnet und der geringere ausgewählt. Hiervon wird zusätzlich der Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungen abgezogen. Das Ergebnis ist das ausgezahlte Krankengeld.