Deutschland gehört zu den vermögendsten Ländern weltweit. Dennoch leben einige Menschen in Deutschland unter der Armutsgrenze. Unter der Armutsgrenze, das bedeutet, dass den Personen weniger als 60 Prozent des deutschen mittleren Netto-Haushaltseinkommens zur Verfügung steht. Dies betraf im Jahr 2019 rund 16 Prozent der deutschen Bevölkerung. Für diese Menschen gibt es jedoch gewisse Leistungen, die sie finanziell entlasten können. Welche Leistungen unter welchen Voraussetzungen beansprucht werden können, erfahren Sie bei DeinHilfexpert.
Inhaltsübersicht
Die Haushaltshilfe
Personen, die mit der Haushaltsführung überfordert sind, können unter gewissen umständen eine Haushaltshilfe beantragen. Diese Hilfe wird unter Erfüllung gewisser Voraussetzungen ärztlich verschrieben und von der Krankenkasse bezahlt. Für die Einstellung einer Hilfskraft gibt es drei Möglichkeiten:
- Eine fest eingestellte Hilfskraft für Menschen, die umfassende Hilfe benötigen.
- Eine selbstständige Hilfskraft, die auf Rechnung eingestellt wird.
- Eine Hilfskraft, die aus dem EU-Ausland, bei der ein Vertrag mit dem jeweiligen Arbeitgeber vereinbart wird.
Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe?
Die Krankenkasse genehmigt in bestimmten Fällen eine Haushaltshilfe, wenn eine Person mit der Haushaltsführung überlastet ist und ihr keiner aus dem näheren Umfeld helfen. Dies ist meist in den folgenden drei Situationen der Fall:
- Die für den Haushalt verantwortliche Person ist im Krankenhaus oder in ärztlicher Behandlung und kann sich demnach nicht um ihr unter 12 Jahre altes bzw. behindertes Kind kümmern.
- Die für den Haushalt verantwortliche Person wurde im Krankenhaus behandelt und ist noch immer gesundheitlich beeinträchtigt. Die Länge für die die Haushaltshilfe genehmigt wird, ist davon abhängig, ob die Person Kinder hat oder nicht.
- Die für den Haushalt verantwortliche Person ist schwanger und kann sich aufgrund von Beschwerden, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen, nicht um den Haushalt kümmern. Auch nach der Geburt, kann diese Hilfe weiterhin genehmigt werden, wenn die Person aufgrund von Folgen der Geburt nicht Fähig ist, sich um den Haushalt zu kümmern.
Wie kann man eine Haushaltshilfe beantragen?
Wer die soeben ausgeführten Voraussetzungen erfüllt, kann bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Haushaltshilfe einreichen. Das entsprechende Formular ist meist auf der Webseite der Krankenkasse verfügbar. Dieses Formular muss gemeinsam mit dem Arzt ausgefüllt werden. Hier muss ausführlich begründet werden, wieso die Person eine Haushaltshilfe benötigt.
Wird der Antrag genehmigt, kümmert sich meist die Krankenkasse um die organisation der Haushaltshilfe. Oft werden dafür Personen eingestellt, die bereits einen Vertrag mit der Versicherung haben. Diese Personen wenden sich bei der Abrechnung zudem direkt an die Krankenkassen. Die hilfsbedürftige Person bezahlt ausschließlich eine Zuzahlung von 10 Prozent pro Einsatz.
Die GEZ-Befreiung
Grundsätzlich gilt, dass in Deutschland pro Wohnung der sogenannte Rundfunkbeitrag bezahlt werden muss. Mit diesem Beitrag werden die sogenannten öffentlich-rechtlichen Programme finanziert. Diese haben das Gemeinwohl als Programmauftrag und unterscheiden sich somit von den privatwirtschaftlich-kommerziellen Sendern.
Pro Monat werden 18,36€ für den Rundfunkbeitrag fällig. Dieser muss pro Wohnung bezahlt werden, unabhängig davon wie viele Menschen in der Wohnung leben. Die erste Rechnung kommt automatisch, sobald sich eine Person nach ihrem Umzug beim Einwohnermeldeamt gemeldet hat. In einigen Fällen kann jedoch eine Befreiung des Rundfunkbeitrags beantragt werden.
Wer kann sich von der GEZ-Gebühr befreien lassen?
In einigen Ausnahmefällen, können Personen eine Befreiung bzw. Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Die ist der Fall für:
- Personen, die gewisse Sozialleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld II, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung empfangen,
- Studierende bzw. Schüler, die BAföG bzw. Berufsausbildungshilfe bekommen,
- Seh – und Hörbehinderte, bei denen die Taubheit an Schwerhörigkeit und das Sehvermögen an eine hochgradige Sehbehinderung grenzt.
- Bewohner eines Pflegeheims, die dort dauerhaft mit vollstationärer Pflege leben,
- Personen, die eine Zweit- bzw. Nebenwohnung besitzen und beim Einwohnermeldeamt mit Haupt- und Nebenwohnung gemeldet sind.
- Inhaber eine leerstehenden Wohnung.
Wie kann man sich von der GEZ-Gebühr befreien lassen?
Personen, die sich in einer der oben aufgelisteten Situationen befindet, können einen Antrag auf die GEZ-Befreiung stellen. Hierfür muss online oder vor Ort ein Formular ausgefüllt und die entsprechenden Nachweise eingereicht werden.
Die Befreiung gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, kann jedoch auch rückwirkend für die vergangenen 3 Jahre beantragt werden.
Der Sozialtarif der Telekom
Die Kommunikationskosten hören jedoch nicht bei dem Rundfunkbeitrag auf. Wer Fernsehen gucken, Internet haben und telefonieren möchte, muss sich an einen Anbieter wenden und einen Vertrag abschließen. Diese Verträge können jedoch eine große finanzielle Last für Personen mit einem geringen Einkommen sein. Aus diesem Grund bietet die Telekom als einziger deutscher Anbieter, einen sogenannten Sozialtarif an.
Der Sozialtarif bietet den Betroffenen zwei verschiedene Vergünstigungen an. Diese Vergünstigungen werden zwar nicht auf den Grundpreis angerechnet, sondern auf das Verbindungsentgelt. Das bedeutet, dass die Person ein monatliches Gesprächsguthaben bekommt, das für das deutsche und ausländische Festnetz gültig ist.
Wer hat Anspruch auf den Sozialtarif der Telekom?
Grundsätzlich gilt, dass der Sozialtarif der Telekom nur von Personen beantragt werden kann, die bereits Kunden bei der Telekom sind bzw. es werden möchten. Insgesamt gibt es zwei Vergünstigungstarife. Für den Sozialtarif 1 von 6,94€ muss einer der folgenden Nachweise vorhanden sein:
- Bescheid über die Rundfunkbeitragsbefreiung
- Schwerbehindertenausweis mit Angaben über den Grad der Behinderung und dem Merkzeichen RF
- Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
- BAföG-Bescheid
Für den Sozialtarif 2 von 8,72€ muss der Antragsteller entweder
- einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent und dem Merkzeichen BI oder GI,
- oder einen Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes haben.
Wie kann der Sozialtarif der Telekom beantragt werden?
Der Sozialtarif der Telekom kann online beantragt werden. Hierfür muss das entsprechende Formular heruntergeladen und ausgefüllt werden. Anschließend muss das Dokument zusammen mit dem entsprechenden Nachweis online eingereicht werden. Wer den Antrag ausschließlich verlängern möchte, muss hierfür einen gültigen Nachweis einreichen.
Der Köln Pass
Der Köln Pass ist ein Angebot der Stadt Köln, das sich an einkommensschwache Haushalte richtet. Mit diesem Pass, können Betroffene von einer Reihe von Vergünstigungen profitieren. Beispiele hierfür sind:
- vergünstigte Fahrt mit der Seilbahn
- vergünstigter Eintritt in eine Reihe von Museen
- vergünstigte Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr
- vergünstigtes Mittagessen für Schüler
Wer hat Anspruch auf den Köln Pass?
Der Köln Pass richtet sich grundsätzlich an Personen aus einkommensschwachen Haushalten. Hierzu gehören u.a.:
- Personen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, z.B. Hartz 4 oder Sozialgeld vom Jobcenter Köln
- Personen, die Wohngeld durch eine Kölner Wohngeldstelle beziehen
- Personen, die den >Kinderzuschlag von der Familienkasse des Arbeitsamtes bekommen
- Personen, die für ihr Kind Leistungen im Rahmen der Frühsorge erhalten
- Personen, die im Alten- bzw. Pflegewohnheim leben
- Personen, die in einer stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe leben und lediglich Bargeld zur Verfügung haben
- Personen, die ein geringes Erwerbs- oder Renteneinkommen haben
Wie kann man den Köln Pass beantragen?
Personen, die ein der soeben aufgelisteten Voraussetzungen erfüllen, können einen Antrag auf den Köln Pass bei der Stadt Köln stellen. Hierfür müssen sie das entsprechende Antragsformular ausfüllen und einen der folgenden Nachweise einreichen:
- Kopie des aktuellen Bescheides des Jobcenter Köln für Personen, die eine Leistung er Grundsicherung für Arbeitssuchende beziehen
- Kopie des aktuelle Wohngeld bescheides, für Personen, die Wohngeld beziehen
- Kopie desaktuellen Bescheides des Kinderzuschlages der Familienkasse für Personen, die den Kinderzuschlag erhalten
- Kopie des Bescheids über den Bezug eines Barbetrages für Personen, die in einem Alten- bzw. Pflegeheim oder in einer stationären Eingliederungseinrichtung leben
- Kopie aller aktuellen Einkommensunterlagen (z.B. Gehaltsabrechnung und Rentenbescheid) und Nachweise über sonstige Einkünfte (z.B. Kindergeld)