Familie: Welche (finanzielle) Unterstützung gibt es?

20. Dezember 2022 von Camille - 12 Minuten Lesezeit

Familie: Welche (finanzielle) Unterstützung gibt es?

Eine Familie ist wie ein kleines Unternehmen, damit es funktioniert, muss viel Zeit und Energie investiert werden. Der deutsche Staat unterstützt diese kleinen Unternehmen und bietet eine Vielzahl an (finanziellen) Hilfeleistungen. Sie möchten wissen, welche Hilfeleistungen das sind und wie diese beantragt werden können? Dein Hilfexpert hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Das Mutterschaftsgeld: Wie werden Mütter kurz vor und nach der Geburt unterstützt?

Das Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Leistung auf die Schwangere Anspruch haben, die sich im Mutterschutz befinden. Der Mutterschutz beginnt in der Regel sechs Wochen vor und endet acht Wochen nach der Entbindung. Neben dem Mutterschutz ist es wichtig, dass die Antragstellerin gesetzlich krankenversichert ist und in einem Arbeitsverhältnis steht.

Weitere Informationen
Sie sind schwanger und möchten mehr über den Mutterpass? Dann lesen Sie unseren Artikel zu diesem Thema und erfahren was der Mutterpass beinhaltet und wie Sie ihn erhalten.

Ziel des Mutterschaftsgeldes ist es das fehlende Einkommen kurz vor und nach der Geburt auszugleichen. Die gesetzliche Krankenkasse berechnet die Höhe der Leistung anhand des durchschnittlichen Nettogehaltes der Antragstellerin in den drei Monaten vor dem Mutterschutz. Bei Personen, bei den das tägliche  Durchschnittseinkommen über 13 € lag, gibt es einen Arbeitgeberzuschuss. Dieser gleicht die Lücke zwischen tatsächlichen Nettogehalt und der Versicherungsleistung aus.

Beispiel: Einen Antragstellerin bezieht ein tägliches Nettoeinkommen von 55, 56 €. Hiervon zahlt die gesetzliche Versicherung 13 €. Der Arbeitgeber übernimmt demnach die übrigen 42,46 €.

Das Elterngeld: Wie werden neu gegründete Familien unterstützt?

Frischgebackene Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes weniger bzw. gar nicht arbeiten möchten, um sich um ihre Familie zu kümmern, können das Elterngeld beantragen. Hierbei handelt es sich um eine staatliche Leistung, die Familien in den ersten Lebensmonaten eines Kindes finanziell absichern soll. Insgesamt gibt es drei Versionen des Elterngelds:

  • das Basiselterngeld
  • das Elterngeld Plus
  • der Partnerschaftsbonus
Die drei Versionen des Elterngeldes können frei miteinander kombiniert werden. Ein Elternpaar kann sich demnach dazu entscheiden in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes Basiselterngeld zu beziehen und anschließend das Elterngeld Plus in Anspruch zu nehmen.

Anspruch auf das Elterngeld haben grundsätzlich alle Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes ein geringeres Einkommen haben, weil sie weniger arbeiten. Antragsteller müssen jedoch zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Antragsteller betreut und erzieht das Kind selbst.
  • Der Antragsteller lebt mit dem Kind in einem Haushalt.
  • Der Antragsteller lebt in Deutschland.
  • Der Antragsteller arbeitet nicht mehr als 32 Stunden in der Woche.
Der Anspruch auf Elterngeld ist unabhängig davon, ob es sich um das leibliche Kind handelt. Die Leistung kann also auch für ein Adoptivkind oder ein Enkelkind beantragt werden. Zudem spielt auch das Arbeitsverhältnis des Antragstellers keine Rolle. Er kann sowohl Angestellter, Beamter oder auch Sozialhilfeempfänger sein.

Familie: Welche (finanzielle) Unterstützung gibt es?Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, können den Antrag auf Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle einreichen. Hierfür müssen sie den entsprechenden Antrag ausfüllen und zusammen mit folgenden Unterlagen einreichen:

  • Geburtsurkunde bzw. Geburtsbescheinigung des Kindes
  • Nachweis über das bisherige Einkommen, z.B. Gehaltsabrechnung für Angestellte oder Steuerbescheid für Selbstständige

Was ist das Basiselterngeld?

Das Basiselterngeld ist die wohl bekannteste Variante des Elterngeldes. Es kann entweder von einem oder von beiden Elternteilen beantragt werden. Beantragt nur ein Elternteil die Leistung, so besteht der Anspruch 12 Monate lang. Beantragen jedoch beide Eltern das Basiselterngeld, so können sie es gemeinsam 14 Monate lang in Anspruch nehmen.

Beispiel: Ein Elternpaar beantragt gemeinsam das Basiselterngeld. Die Mutter bleibt in den ersten 6 Lebensmonaten bei dem Kind und erhält die staatliche Leistung als Ausgleich zum fehlenden Einkommen. Anschließend steigt die Mutter erneut in den Beruf ein und der Vater bleibt für die verbliebenen 8 Monate bei dem Kind zu Hause und erhält hierfür das Basiselterngeld.

Die Höhe des Basiselterngeldes ist abhängig vom Gehalt des Antragstellers. Die allgemeine Regel lautet, dass das Basiselterngeld 65 Prozent des Nettoeinkommens der Person beträgt. Arbeitet der Antragsteller in Teilzeit, so beträgt die Leistung die Differenz zwischen aktuellem Einkommen und 65 Prozent des einzigen Nettoeinkommens.

Wichtig
Unabhängig vom Gehalt des Antragstellers beträgt das Basiselterngeld immer mindestens 300 € und höchstens 1800 €. Auch Personen, die vor der Geburt kein Einkommen haben, haben demnach Anspruch auf die Mindestleistung und Personen, die ein besonders hohes Einkommen haben, können nicht mehr als den Höchstbetrag bekommen.

Was ist das Elterngeld Plus?

Das Elterngeld Plus ist die Version des Elterngeldes, die besonders für in Teilzeit arbeitende Eltern interessant ist. Es unterscheidet sich vom Basiselterngeld in zwei Punkten:

  • die Höhe: Elterngeld Plus ist halb so hoch wie Basiselterngeld
  • die Dauer: Elterngeld Plus kann doppelt so lange bezogen werden wie Basiselterngeld

Beispiel: Eine Mutter möchte nach der Geburt ihres Kindes Elterngeld beantragen. Vor der Geburt hatte sie ein Gehalt von monatlich 2.000 € netto. Entscheidet sie sich für das Basiselterngeld, kann sie 12 Monate (bzw. 14 Monate) lang 65 Prozent ihres einzigen Gehalts als Basiselterngeld beziehen, d.h. 1.300 €. Entscheidet sie sich für das Elterngeld Plus, so erhält sie 24 Monate (bzw. 28 Monate) lang 650 €.

Das Elterngeld Plus ist besonders für in Teilzeit arbeitende Eltern interessant. In Ergänzung zu ihrem Einkommen, kann die Leistung nämlich genauso hoch sein wie das Basiselterngeld, aber dafür doppelt so lange bezogen werden.

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus ist auf gewisse Weise die Verlängerung der Leistung Elterngeld Plus. Arbeiten beide Eltern in Teilzeit, so können sie nämlich für 2 bis 4 Monate zusätzlich Elterngeld Plus erhalten. Der Leistungsanspruch verlängert sich somit von höchstens 28 Monaten auf 30 bis 32 Monate.

Weitere Informationen
Eltern, die anspruch auf Elterngeld haben und bei denen bereits ein kind im haushalt lebt, können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Geschwisterbonus haben. Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie mehr über dieses Thema.

Neben den allgemeinen Voraussetzungen für das Elterngeld müssen beide Eltern in Teilzeit arbeiten, um Anspruch auf den Partnerschaftsbonus zu haben. Die zulässigen Wochenstunden liegen bei 24 bis 32 Stunden. In diesem Zeitraum erhalten sie grundsätzlich die Hälfte dessen, was sie als Basiselterngeld erhalten würden.

Den Partnerschaftsbonus gibt es erst seit Herbst 2021. Er kann demnach ausschließlich von Eltern beantragt werden, deren Kind nach dem 31. August 2021 geboren wurde.

Das Kindergeld: Was steht einer Familie mit Kindern zu?

Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, auf die grundsätzlich jede Familie mit Kindern Anspruch hat. Dennoch müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, damit der Antrag genehmigt wird:

  • Das Kind darf noch nicht volljährig sein.
  • Der Antragsteller hat das Sorgerecht für das Kind und das Kind lebt mit ihm im selben Haushalt.
  • Der ständige Wohnsitz des Antragstellers muss entweder in Deutschland oder in einem der folgenden Länder liegen: EU-Land, Norwegen, Liechtenstein, Island oder Schweiz.
Wichtig
In einigen Fällen kann das Kindergeld auch noch zur Vollendung des 25. Lebensjahres ausgezahlt werden. Dies gilt für Kinder, die sich noch in der Erstausbildung befinden, z.B. im Studium.

Das Kindergeld wird pro Kind ausgezahlt und ist demnach von der Anzahl der Kinder abhängig. Für das erste und zweite Kind gibt es jeweils monatlich 219 €. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld leicht an und liegt monatlich bei 225 €. Ab dem vierten Kind bekommt die Familie 250 €.

Der Antrag für das Kindergeld kann direkt nach der Geburt des Kindes bei der Familienkasse gestellt werden. Zuständig ist immer die lokale Familienkasse am Standort des Antragstellers. Beim Ausfüllen des Antrags muss sowohl die eigenen Steueridentifikationsnummer angegeben werden als auch die des Kindes. Bei Kindern über 18 Jahren müssen zudem zusätzliche Nachweise, wie z.B, die Schulbescheinigung eingereicht werden.

Was ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag ist eine staatliche Leistung, die ergänzend zum Kindergeld von Familien mit geringem Einkommen beantragt werden kann. Die Höhe des Kinderzuschlags wird individuell berechnet, beträgt jedoch höchstens monatlich 209 €. Der Antrag muss auch hier bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden.

Auf welche weiteren Leistungen hat eine Familie mit Kindern Anspruch?

Neben den staatlichen Leistungen, auf die die meisten Familien mit Kindern Anspruch haben, gibt es eine Reihe von anderen Hilfsmitteln, die diesen Familien zur Verfügung gestellt werden. Beispiele hierfür sind:

  • das Baukindergeld
  • die Mutter-/Vater-Kind-Kur
Weitere Informationen
Sie haben Kinder, aber benötigen zeitweise Unterstützung, weil Sie beispielsweise nach einer Operation das Bett nicht verlassen können? Dann lesen Sie unseren Artikel zum Thema Haushaltshilfe und erfahren mehr darüber wann sie Anspruch auf solch eine Unterstützung haben.

Was ist Baukindergeld?

Familie: Welche (finanzielle) Unterstützung gibt es?Baukindergeld ist ein Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das sich an Familien mit Kindern richtet, die eine Immobilie erwerben oder bauen möchten. Es handelt sich um einen finanziellen Zuschuss, der jährlich 1.200 € pro Kind beträgt und maximal 10 Jahre lang ausgezahlt wird.

Das Baukindergeld kann von Familien mit mindestens einem Kind unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:

  • Das Kind ist unter 18 Jahre alt und es besteht Anspruch auf Kindergeld.
  • Das jährliche Haushaltseinkommen darf mit einem Kind nicht 90.000 € übersteigen. Für jedes weitere Kind steigt diese Grenze um 15.000 € an.
  • Die Wohnimmobilie befindet sich in Deutschland.
  • Es handelt sich um den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum.
  • Der notariell beglaubigte Kaufvertrag bzw. die Baugenehmigung ist zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 datiert.

Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, können die Leistung in 3 Schritten von der KfW erhalten:

  • Schritt 1: Immobilie kaufen bzw. bauen und in das neue Eigenheim einziehen
  • Schritt 2: Baukindergeld-Antrag online ausfüllen und Nachweise hochladen
  • Schritt 3: Zuschuss erhalten
Ändert sich während des Förderungszeitraums etwas an der Situation des Antragstellers, so muss er die KfW umgehend darüber informieren. Verkauft der Antragsteller beispielsweise seine Immobilie, so verfällt sein Anspruch auf das Baukindergeld.

Was ist die Mutter-/Vater-Kind-Kur?

Die Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur ist ein Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung, das Eltern vorbehalten ist, die mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen haben. Die Krankenkasse übernimmt in solchen Fällen die Kosten für den Aufenthalt in einer Kurklinik, wo sich die Eltern erholen können.

Kinder unter 12 Jahren können ihre Eltern zur Kur begleiten. In bestimmten Situationen kann die Altersgrenze auf 14 Jahre angehoben werden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Kind gesundheitliche Probleme hat oder nicht anderweitig betreut werden kann.

Personen, die eine Mutter-/Vater-Kind-Kur beantragen möchten, benötigen ein Attest von ihrem Hausarzt. Bestätigt der Arzt die Notwendigkeit der Kur, so kann die betroffene Person den Antrag bei ihrer Krankenkasse einreichen. Diese prüft den Antrag und bestätigt anschließend die Kostenübernahme. Der Antragsteller kann daraufhin die Kur antreten. Diese dauert in der Regel 3 Wochen.

Welche Unterstützung wird Alleinerziehenden geboten?

Alleinerziehende haben es oftmals schwerer als andere Elternpaare. Aus diesem Grund gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die ihnen einen ökonomischen Vorteil sichern sollen. Beispiele für diese Maßnahmen sind der Entlastungsbetrag und der Unterhaltsvorschuss.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist ein Freibetrag, der das zu versteuernde Einkommen von alleinerziehenden Eltern mindert. Aktuell liegt dieser Freibetrag bei 4.008 € für Alleinerziehende mit einem Kind. Für jedes weitere Kind wird der Entlastungsbetrag um 240 € angehoben.

Achtung
Der Entlastungsbetrag ist kein Geldbetrag, der Alleinerziehenden auf das Konto überwiesen wird. Stattdessen handelt es sich um eine Steuerentlastung, d.h. Alleinerziehende müssen weniger Steuern zahlen.

Damit Alleinerziehende, müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen Anspruch auf Kindergeld haben.
  • Sie müssen mit dem Kind im selben Haushalt leben.
  • Sie müssen wirklich alleinstehend sein, d.h. das Kind mit keiner anderen volljährigen Person erziehen.
  • Sie müssen die Steueridentifikationsnummer des Kindes angeben.
Wichtig
Auf den Entlastungsbetrag haben Alleinerziehende nicht automatisch Anspruch. Sie müssen ihn entweder bei der Einkommensteuererklärung beantragen oder einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.

Was ist der Unterhaltsvorschuss?

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, auf die Alleinerziehende Anspruch haben, die keine bzw. nur eine geringe Unterhaltszahlung vom anderen Elternteil erhalten. Die Höhe dieser Leistung ist vom Alter der Kinder abhängig:

  • bis zu 5 Jahre: 177 €
  • zwischen 6 und 11 Jahren: 236 €
  • zwischen 12 und 17 Jahren: 314 €
Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss haben Eltern, die mit ihren Kindern unter 18 Jahren im selben Haushalt leben und diese alleine ohne Hilfe einer anderen volljährigen Person erziehen.

Der Antrag auf den Unterhaltsvorschuss muss bei der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle gestellt werden. Hier muss ein Antrag ausgefüllt und folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Ausweisdokument des alleinerziehenden Elternteils
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Unterhaltstitel
  • ggf. Nachweis über (geringe) Unterhaltszahlungen
Wichtig
Auch Personen, die alleinerziehend sind, weil der Ehepartner verstorben ist, haben Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss. Diese Personen, können zusätzlich die Witwen-, Waisen-oder Erziehungsrente beantragen.

Welche Formen der Unterhaltspflicht gibt es?

Eine Unterhaltspflicht besteht dann, wenn eine Person verpflichtet ist, für die Lebensbedürfnisse einer anderen Person aufzukommen. Damit eine Unterhaltspflicht besteht müssen grundsätzlich zwei Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die unterhaltspflichtige Person muss leistungsfähig sein: Nach der Zahlung des Unterhalts muss der Person noch ausreichend Geld zum Leben übrig bleiben. Hier gibt es einen gesetzlich festgelegten Selbstbehalt.
  • Die unterhaltsbedürftige Person ist hilfebedürftig: Die Person ist auf externe Hilfe angewiesen, da sie andernfalls ihre Lebenshaltungskosten nicht decken kann.

Die Höhe der Unterhaltszahlung ist zum einen vom Gehalt der unterhaltspflichtigen Person und zum anderen von der Form der Unterhaltszahlung abhängig. So gibt es verschiedene Situationen, in denen eine Person einer anderen Person Unterhalt schuldet:

  • Kindesunterhalt: Eltern sind ihren Kindern grundsätzlich schuldig. Leben die Eltern zusammen, so kommt es hier selten zu Problemen. Sind sie jedoch getrennt, so muss die Person, bei der das Kind nicht lebt, monatlich Unterhalt an das Kind bzw. den anderen Elternteil zahlen.
  • Trennungsunterhalt: Trennt sich ein Ehepaar, so kann einer der Partner während der Trennungsphase, d.h. zwischen Trennung und Scheidung Anspruch auf Unterhalt haben. Dies ist dann der Fall, wenn einer der Partner hilfebedürftig oder ein deutlich geringeres Gehalt als der andere Partner hat.
  • Ehegattenunterhalt: Ehegatten schulden sich während der Ehe grundsätzlich Unterhalt. Diese Verpflichtung kann auch über die Ehe hinausgehen. So kann ein Partner vom anderen auch nach der Scheideung noch Unterhalt verlangen.

Camille ist seit Januar 2022 Redakteurin im Team von DeinHilfexpert und schreibt Artikel für den Ausbau des deutschen Servicebereichs. Sie absolviert derzeit ein duales Studium an der ISCOM Schule in Paris und im Unternehmen DeinHilfexpert.

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