Mobilität, d.h. die Möglichkeit ein Ziel ohne Einschränkungen zu erreichen, steht für viele Menschen im Mittelpunkt ihres Alltages. Denn für die meisten liegt der Weg zwischen Arbeit, Schule, Supermarkt, Freizeitaktivitäten etc. weit voneinander entfernt. Ob man zur Erreichung des Zieles nun ein Auto, die öffentlichen Verkehrsmittel oder ein Fahrrad nutzt – stets entstehen Kosten, die oft nicht ganz unbedeutend sind. Welche Möglichkeiten es gibt im Bereich der Mobilität Geld zu sparen, erfahren Sie im Folgenden.
Inhaltsübersicht
Mobilität: Wie können Kosten im beruflichen Bereich gespart werden?
Unter dem Begriff Fahrtkosten versteht man all jene Kosten, die im Zusammenhang mit der Mobilität am Arbeitsplatz entstehen. Man unterscheidet hier zwischen drei Fällen:
- Der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Der Weg zu beruflich veranlassten Veranstaltungen
- Der Weg zur Familie bei doppelter Haushaltsführung
Die Kosten, die in den drei Fällen entstehen, kann sich der Arbeitnehmer entweder vom Arbeitgeber erstatten lassen, oder von der Steuer als Werbungskosten absetzen.
Der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Mit der Pendlerpauschale können Beschäftigte ihr Geld für den Weg zwischen Wohnung und Arbeit von der Steuer absetzen. Für jeden zurückgelegten Kilometer erhalten sie hierbei 0,30€. Seit 2021 ist es zudem möglich ab dem 21. Entfernungskilometer 0,35€ zurückerstattet zu bekommen. Einen Höchstbetrag gibt es dabei nicht. Allerdings müssen Beschäftigte, die den Betrag von 4500€ überschreiten, einen Nachweis über die zurückgelegten Kilometer erbringen.
Bei der Pendlerpauschale sind die zurückgelegten Kilometer und die Anzahl an Arbeitstagen ausschlaggebend. Im Gegensatz dazu spielt das Verkehrsmittel, welches für den Weg zur Arbeit genutzt wird, keine Rolle für die Erstattung der Pendlerpauschale.
Die zurückgelegten Kilometer
Um die Pendlerpauschale richtig berechnen zu können, muss der kürzeste Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Rechnung genommen werden. Wird also beispielsweise ein Umweg auf dem Weg zur Arbeit gefahren, so darf dieser nicht mit einbezogen werden. Berücksichtigt wird zudem nicht der Hin- und Rückweg, sondern nur ein Weg pro Arbeitstag. Auch wenn ein Beschäftigter die Strecke zwischen Arbeitsplatz und Wohnung mehrere Male am Tag fährt, weil er beispielsweise eine längere Mittagspause hat, so wird ihm dennoch nur eine Fahrt pro Tag angerechnet.
Anzahl an Arbeitstagen
Die Pendlerpauschale betrifft ausschließlich die Tage im Jahr, an denen der Antragsteller tatsächlich gearbeitet hat. Neben den Wochenend- und Feiertagen, müssen demnach auch die Urlaubs-, Krankheits- und Homeoffice-Tage abgezogen werden.
Das Verkehrsmittel
Beschäftigte können die Pendlerpauschale unabhängig davon beantragen, ob sie den Weg zur Arbeitsstelle mit dem eigenen Auto, den öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder zu Fuß gehen. Sogar Personen, die die kostengünstige Alternative der Fahrgemeinschaft nutzen, können von der Pauschale profitieren.
Der Weg zu beruflich veranlassten Veranstaltungen
Die Kilometerpauschale betrifft all jene Arbeitnehmer, die eine Dienstreise mit ihrem eigenen Fahrzeug unternehmen. Nutzen sie hierbei einen Pkw, so erhalten sie pro zurückgelegten Kilometer 0,30€. Für jedes weitere motorbetriebene Fahrzeug, gibt es 0,20€ pro Kilometer.
Diese Pauschale wird in der Regel von dem Unternehmen selber ausgezahlt. Dennoch ist das Unternehmen nicht dazu verpflichtet, diese Pauschale bzw. diesen genauen Betrag auszuzahlen. Der Dienstreisende kann die Reisekosten in solch einem Fall bei seiner nächsten Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Im Gegensatz zur Kilometerpauschale muss die Dienstreise hier jedoch sorgfältig dokumentiert werden.
Der Weg zur Familie bei doppelter Haushaltsführung
Lebt ein Arbeitnehmer weit weg von seiner Familie, so kann er eine Fahrt pro Woche von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist hierbei, dass eine doppelte Haushaltsführung gemeldet ist.
Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Fernpendler die wöchentliche Reise antritt oder nicht bzw. ob er mit dem eigenen Fahrzeug fährt oder eine kostenlose Mitfahrgelegenheit gefunden hat. Übernimmt allerdings der Arbeitgeber die Fahrtkosten, so geht der Steuervorteil auf ihn über und der Fernpendler darf die Fahrt nicht mehr absetzen.
Mobilität: Wie können Kosten im privaten Bereich gespart werden?
Doch selbstverständlich beschränkt sich die Mobilität nicht nur auf den beruflichen Bereich. Auch privat ist es immer wichtig mobil zu sein, um beispielsweise seinen Freizeitaktivitäten nachgehen oder um in den Urlaub fahren zu können. Auch hier gibt es einige Bereich in denen Kosten gespart werden können.
Wie kann der Dienstwagen kostengünstig genutzt werden?
Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen, dürfen diesen nicht selten auch privat nutzen. Da es sich hierbei jedoch um einen geldwerten Vorteil handelt, muss der Arbeitnehmer diesen in seiner Lohnabrechnung versteuern lassen. Hierbei hat er die Wahl zwischen der 1-Prozent-Regelung und dem Fahrtenbuch.
Die 1-Prozent-Regelung
Bei der 1-Prozent-Regelung wird unabhängig vom Anschaffungsdatum des Dienswagens ein Prozent des Bruttolistenneupreises monatlich als Wert angesetzt und versteuert. Zusätzlich wird jeder Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Aufschlag von 0,03% des Listenpreises berechnet.
Das Fahrtenbuch
Bei dem Fahrtenbuch muss der Dienstwagenhalter jegliche Fahrten nach strengen Regeln notieren. Die fahrtenbezogene Informationen müssen zeitnah vom Fahrzeughalter notiert werden. Dies betrifft nicht nur die Dienstfahrten, sondern auch die privaten Fahrten.
Die 1-Prozent-Regel oder das Fahrtenbuch?
Das Fahrtenbuch zu führen ist sehr aufwendig und kostet viel Zeit. Nicht selten wird es zudem schließlich vom Finanzamt nicht akzeptiert, weil gewisse Regeln nicht eingehalten wurden. In solch einem Fall wird automatisch die 1-Prozent-Regel angewandt. Obwohl es also aus zeitlicher Sicht sehr viel aufwendiger ist, lohnt sich das Fahrtenbuch aus finanzieller Sicht deutlich mehr als die 1-Prozent-Regel. Zudem gibt es neben der klassischen handschriftlichen Form des Fahrtenbuches, immer mehr elektronische Fahrtenbücher, die den Prozess vereinfachen.
Mit welchen Förderungen kann ein Elektroauto gekauft werden?
Um die Klimaziele 2030 erreichen zu können, haben Bundesregierung und Industrie das Elektroauto zur Mobilität der Zukunft gemacht. Um potenzielle Kunden anzulocken, gibt es eine Reihe von Förderungen, wie z.B. den Umweltbonus, die THG-Prämie und Steuervorteile.
Der Umweltbonus
Wer bis Ende 2022 ein Elektroauto kauft, der erhält einen von Staat und Industrie finanzierten Zuschuss von 9000€. Ab 2023 sinkt dieser Bonus auf 6000€.
Grundsätzlich gilt, dass alle nach dem 03. Juni 2020 zugelassenen Elektrofahrzeuge Anspruch auf diesen Bonus haben. Hier müssen die Käufer nach der Zulassung ihres Elektroautos online einen Antrag beim BAFA stellen und im Anschluss einen Nachweise über die Rechnung und die Zulassung des Fahrzeuges einreichen. Nach Überprüfung der Daten, erfolgt die Auszahlung auf das Konto des Antragstellers.
Die THG-Prämie
Mit der THG-Prämie können Halter von Elektroauto sogar Geld mit ihrem Fahrzeug verdienen. Grundlage hierfür ist die Treibhausgasminderungsquote. Um die von der Bundesregierung vorgeschriebene Quote zu erreiche, kaufen immer mehr Unternehmen sogenannte Verschmutzungsrechte. Bislang betraf dieser Handel ausschließlich Energieversorger, doch seit 2022 können auch Halter von Elektrofahrzeugen am Handel teilnehmen. Hierfür verkaufen die Halter die Dank ihres Elektroauto eingesparten CO2-Emissionen an einen Zwischenhändler, der diese wiederum an betroffenen Unternehmen weiterverkaufen.
Die Steuervorteile
Elektroautos, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstzugelassen sind, sind für 10 Jahre steuerfrei. Fahrzeuge, die innerhalb dieser Zeitspanne weiterverkauf werden, können den verbleibenden steuerfreien Zeitraum nutzen. Nach diesen 10 Jahren werden die Elektroautos je nach Bruttolistenpreis zwischen 0,25 % und 0,5 % versteuert und liegt somit weiterhin unter dem Steuersatz für Verbrenner.