Die Umwelt und deren Schutz stehen im Fokus der aktuellen gesellschaftlichen Debatten. Immer mehr Regierungsstellen und Vereine bieten aus diesem Grund Förderungen an, die Privatpersonen für Umweltschutzmaßnahmen einsetzen können. Bei Dein Hilfexpert erfahren Sie mehr über diese Förderungen und den jeweiligen Antragsprozessen.
Inhaltsübersicht
1. Förderung Umwelt: die Bundesförderung für effiziente Gebäude
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude sollen Projekte im Bereich Gebäudesanierung gefördert werden. Ziel dieser Projekte sollte es sein, Energiekosten zu sparen und auf diese Weise die Umwelt zu schützen. Beispiele für solche Projekte sind:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie z.B. die Dämmung von Außenwände, Dach etc.
- Maßnahmen bei der Anlagentechnik
- Maßnahmen zur Wärmeerzeugung, d.h. Heizungstechnik
- Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
Wer kann die Bundesförderung für Effiziente Gebäude beantragen?
Personen, die die Bundesförderung für Effiziente Gebäude beantragen möchten, müssen Eigentümer, Mieter oder Pächter des Grundstückes bzw. der Immobilie sein, auf der die Maßnahme durchgeführt werden soll. Sie müssen zudem zu einer der folgenden Personengruppen gehören:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Selbstständige
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Wie kann die Bundesförderung für Effiziente Gebäude beantragt werden?
Der Antrag auf die Förderung muss beim Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Hierfür müssen die folgenden fünf Schritte befolgt werden:
- Schritt 1 – Einholung von Angeboten und Beauftragung einer Energieeffizienz-Experten
- Schritt 2 – Antragstellung beim BAFA
- Schritt 3 – Auftragsvergabe und Vertragsabschluss
- Schritt 4 – Einreichung des Verwendungsnachweis
- Schritt 5 – Prüfung des Verwendungsnachweises und Auszahlung
2. Förderung Umwelt: Förderungen für den Bau und die Nutzung von Photovoltaikanlagen
Mit einer Photovoltaikanlage kann nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch kostengünstiger Strom erzeugt werden. Allerdings ist der Bau einer solchen Anlage sehr kostspielig. Folgende Förderungen Photovoltaik, sollen den Personen einen Anreiz geben dennoch eine solche Anlage zu bauen:
- KfW Kredit Erneuerbare Energien – Standard
- EEG- Förderung
- Förderung für die Speicherung von Strom
Was ist der KfW- Kredit Erneuerbare Energien – Standard?
Im Rahmen des Programms “Erneuerbare Energien – Standard” fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Bau und die Nutzung von erneuerbaren Energien wie beispielsweise den Bau von Photovoltaikanlagen.
Der Kredit kann bis zu 50 Millionen € pro Projekt betragen und bis zu 100 Prozent der Investitionskosten decken. Der Zinssatz für diesen Kredit ist von den folgenden Faktoren abhängig:
- Kreditlaufzeit: Kann 5, 10, 15, 20 oder 30 Jahre betragen.
- Tilgungsfreie Anlaufjahre: Kann 1, 2, 3 oder 5 Jahre betragen.
- Zinsbindung: Kann 5, 10, 15 oder 20 Jahre betragen.
Was ist die EEG-Förderung?
Die EEG-Förderung kann von Haushalten in Anspruch genommen werden, die eine Photovoltaikanlage auf ihrem Dach haben und zu viel Strom für den Eigenbedarf produzieren. Die Förderung garantiert den Betroffenen, dass ihnen der überschüssige Strom abgenommen wird und sie eine feste Vergütung pro Kilowattstunde erhalten. Wie hoch diese Vergütung ist, hängt von den folgenden Faktoren ab:
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Solaranlage
- Typ und Größe der Anlage
Was ist die Förderung für die Speicherung von Strom?
Personen, die eine Photovoltaik haben, den überschüssigen Strom aber nicht verkaufen möchten, können diesen auch speichern und selbst zu einem späteren Zeitpunkt einsetzen. Hierfür benötigen sie eine Batterie, die den produzierten Strom speichert.
Die Anschaffung einer solchen Batterie wird von einigen Bundesländern gefördert. Ein Beispiel hierfür ist der Speicherbonus des Freistaates Bayern, der je nach Größe der Anlage zwischen 500 € und 2.375 € beträgt.
3. Förderung Umwelt: Projektförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) ist eine Stiftung, die sich für den Schutz der Umwelt einsetzt. Hierfür fördert sie Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung in den folgenden Bereichen:
- Klimawandel
- Biodiversitätsverlust
- nachhaltigen Umgang mit Ressourcen
- nachhaltiger Umgang mit schädlichen Emissionen.
Die Förderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt richtet sich vordergründig an mittelständische Unternehmen, doch auch Einzelpersonen, die ein förderfähiges Projekt haben, können die finanzielle Unterstützung beantragen. Insgesamt gibt es 12 Themen, in die die Stiftung investiert:
- Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln
- Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
- Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
- Klima- und ressourcenschonendes Bauen
- Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
- Erneuerbare Energie, Energiesparen und -effizienz
- Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
- Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen
- Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindung in die Umweltkompartimente
- Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
- Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
- Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter von schädlichen Umwelteinflüssen
Wie kann eine Projektförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt beantragt werden?
Der Antrag auf eine Projektförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt muss online eingereicht werden. Hierfür muss der Antragsteller die folgenden zwei Schritte durchführen:
- Erst einmal muss eine Projektskizze eingereicht werden, in der auf 3 bis 5 Seiten die Projektidee dargestellt wird.
- Entspricht die Projektskizze den Ansprüchen der DBU, so wird der Antragsteller aufgefordert, einen vollständigen Förderantrag zu stellen.
Was macht das Öko Institut für den Schutz der Umwelt?
Das Öko Institut e.V. vergibt zwar keine Förderungen, setzt sich jedoch aktiv für den Schutz der Umwelt ein. Dies tut der gemeinnützige Verein, in dem er zum Thema Umwelt und Umweltschutz forscht. Basierend auf den Erkenntnissen beraten die Wissenschaftler des Öko Instituts Akteure aus Politik und Wirtschaft und setzen sich für die Aufklärung der Gesellschaft ein.
Insgesamt forscht das Öko Institut in den folgenden fünf Bereichen:
- Energie & Klimaschutz
- Nukleartechnik & Anlagensicherheit
- Produkte & Stoffströme
- Ressourcen & Mobilität
- Umweltrecht & Governance
Wie kann man das Öko Institut unterstützen?
Das Öko Institut finanziert seine wissenschaftlichen Projekte durch Drittmittel. Das bedeutet, dass der Verein auf die Unterstützung von staatlichen Institutionen, Unternehmen, aber auch Einzelpersonen angewiesen ist. Personen, die die Arbeit des Vereins unterstützen möchten, haben hierfür zwei Möglichkeit:
- Mitglied des Vereins werden: Als Fördermitglied zahlt man jährlich 80 € und erhält im Gegenzug Vorteile wie ermäßigte Tarife zu Veranstaltungen: Zudem gibt es die Möglichkeit einer Lebensmitgliedschaft oder einer Probemitgliedschaft.
- Geldspende: Mit einer Spende können Personen über den Betrag und die Regelmäßigkeit ihrer Förderung bestimmen.